Drucksache - 1408/V
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Bescheidung über den Antrag auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland für das Projekt „DAU Freiheit“ die Belange der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner angemessen zu berücksichtigen und ebenso ist die Tatsache angemessen zu berücksichtigen, dass bei diesem Projekt, die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes nur gegen Zahlung eines Entgeltes möglich ist.
Begründung: Bei der Bearbeitung von Anträgen zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlands darf es nicht sein, dass es zu Bevorzugungen von Projekten kommt und aus Zeitnot die Sorgfalt der gebotenen Prüfungen gefährdet wird. Für alle Anliegen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ursprungsantrag:
Das Bezirksamt wird ersucht und darin unterstützt, alles ihm zur Verfügung Stehende zu tun, um das Projekt „DAU Freiheit“, dass eine unnötige Einmauerung von öffentlichem Straßenland samt Grünfläche beinhaltet, in der historischen Mitte Berlins zu verhindern.
Begründung: Die Mauer und das daraus resultierende Leid dürfen unter keinen Umständen verharmlost werden.
Das BA handelt richtig, mit diesem Kapitel der jüngeren Geschichte, das für Etliche noch heute nachwirkendes Leid brachte, pflichtbewusst und sorgsam umzugehen. Es darf nicht sein, dass es Bevorzugung von Projekten gibt und dass aus Zeitnot die Sorgfalt der gebotenen Prüfungen gefährdet wird. Für alle Anliegen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Nicht zwingend erforderliche zusätzliche Einschränkungen durch bauliche Hürden sind das Letzte, dass an der dauerbaustellengeplagten Straße Unter der Linden und Umgebung gebraucht wird.
Der Antrag ist in der Sache erledigt. |
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