Drucksache - 1396/V
Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin steht dem seit Mai geltenden Zweckentfremdungsverbotsgesetz wohlwollend gegenüber. Das so genannte Homesharing wird im Gesetz explizit anerkannt. Für diejenigen Bürger*innen, die ihre Wohnung, in der sie selbst wohnen, zu mehr als 50 Prozent für Tage oder Wochen untervermieten wollen, gibt es sogar ein Recht auf eine Genehmigung. Es bleibt allerdings: Die ganze Wohnung darf allerdings nur mit einer Genehmigung untervermietet werden.
Die Berliner Bezirke hand diesen Genehmigungsprozess aufgrund der fehlender Rechtsverordnung oder Ausführungsbestimmungen sehr unterschiedlich. Gerade der Bezirk Mitte fällt durch weitgehende Bürokratie auf, da von den potentiellen Vermieter*innen mehr Unterlagen vorgelegt werden müssen, als landesseitig gesetzlich vorgesehen. Informationen und Werbemaßnahmen sind nicht erkennbar.
Die BVV Mitte ersucht daher das Bezirksamt, im gesetzlichen Rahmen alle Maßnahmen zu ergreifen, die es den Anbieter*innen erleichtern, die eigene Wohnung im Abwesenheitsfall zu vermieten.
Darunter fallen:
- Nur die gesetzlich erforderlichen Mindestanforderungen an Formularen und Unterlagen sind für den Genehmigungsprozess erforderlich. Auch das bislang geforderte Einreichen einer Urlaubsbestätigung der Arbeitsstelle entfällt daher. - Das Bezirksamt Mitte setzt sich bei den zuständigen Stellen in der Senatsverwaltung für die Implementierung einer digitalen Schnittstelle zwischen den befassten Ämtern und den von den Bürger*innen genutzten Plattformen ein, um die Genehmigungsverfahren erleichtern. - Die Bevölkerung wird über die Möglichkeiten des Homesharing in Mitte über Internet, Werbung und Printprodukte informiert.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. |
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