Drucksache - 1364/V  

 
 
Betreff: Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirksamt Mitte von Berlin für das Schuljahr 2019/20
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 03.09.2018
2. Anlage 1
2. Anlage 1
3. Anlage 2
4. Anlage 3
5. Anlage 4
6. Anlage 5
7. Anlage 6

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: ……    .2018

Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.:           33900

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1364/V

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

 

Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirksamt Mitte von Berlin für das Schuljahr 2019/20

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat am         .2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Einschulungsbereiche der Grundschulen im Bezirk Mitte werden entsprechend der beigefügten Bezirkskarte „Einschulungsbereiche 2019/2020“ und dem Straßenverzeichnis, Stand 15.08.2018 geändert.

 

Begründung:

 

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Bezirk Mitte ist aufgrund von Zuzügen, einer  zunehmenden Geburtenrate sowie Wohnungsbautätigkeiten stark gewachsen. Da der Anstieg jedoch regional unterschiedlich stark erfolgt und die Grundschulen im Bezirk Mitte unterschiedliche Aufnahmekapazitäten und Auslastungsgrade haben, müssen die Einschulungsbereiche für das Schuljahr 2019/20 überprüft und teilweise angepasst werden.

 

Ziel der Überarbeitung ist eine möglichst optimale und gleichmäßige Auslastung aller Schulen und die Sicherstellung der Schulplatzversorgung aller im Bezirk wohnenden schulpflichtigen Kinder an einer Schule im Einschulungsbereich. An einigen Schulen mussten in den vergangenen Jahren Klassen deutlich über der Zügigkeit eingerichtet werden, sodass die Schulen inzwischen über keinerlei Raumreserven mehr verfügen und die Unterrichtsqualität leidet. Hier wurden die Einschulungsbereiche verkleinert.

 

Grundlage für die Anpassung waren zum einen die Meldedaten des Amtes für Statistik (Stand 31.12.2017) sowie die Daten zu Wohnungsbauten im Bezirk Mitte (Stand 31.12.2017) und zum anderen die Kapazitäten der Schulen, welche auch den aktuellen Stand der Einrichtung 1. Klassen zum kommenden Schuljahr 2018/19 mit berücksichtigt.

 

Im Ergebnis der Überprüfung und Neufestlegung der Einschulungsbereiche bleibt die Zuordnung der Schulen zu den Einschulungsbereichen nahezu unverändert; lediglich die bisherigen Einschulungsbereiche 15 und 18 wurden zusammengefasst.

 

Es gibt damit zukünftig 19 Einschulungsbereiche. Sieben Einschulungsbereichen ist eine Grundschule zugeordnet; zwölf Einschulungsbereiche bestehen aus zwei oder mehr Schulen. Die beiden Gemeinschaftsschulen im Bezirk Mitte gehören keinem Einschulungsbereich an. Der Schulbesuch an diesen Schulen ist aufgrund ihres Status als Schulversuch freiwillig.

 

Zu den Einschulungsbereichen im Einzelnen:

 

 

ESB 1

Die Möwensee-Grundschule (01G40) und die Anne-Lindh-Grundschule (01G42) liegen weiterhin im gemeinsamen Einschulungsbereich 1.

 

Die Anna-Lindh-Grundschule war im Schuljahr 2017/18 zu 128 % ausgelastet, die Möwensee-Grundschule zu 108 %. Zum Schuljahr 2018/19 nehmen beide Schulen mehr Klassen auf, als ihre Zügigkeit hergibt.

 

Aufgrund weiterhin wachsender Schüler*innenzahlen im Einschulungsbereich 1 und der bereits bestehenden Überauslastung der beiden Schulen war dieser Einschulungsbereich zu verkleinern.

 

ESB 2

Der gemeinsame Einschulungsbereich 2 umfasst die Gottfried-Röhl-Grundschule (01G24) und Erika-Mann-Grundschule (01G41).

 

Auch im Einschulungsbereich 2 werden die Schüler*innenzahlen weiter ansteigen. Die Kapazitäten beider Schulen sind zum Schuljahr 2018/19 weitestgehend ausgeschöpft, da Klassen über die eigentliche Zügigkeit hinausgehend eingerichtet wurden.

Auch dieser Einschulungsbereich  musste daher verkleinert werden, damit die Versorgung der Schülerinnen und Schüler des Einzugsbereichs sichergestellt werden kann.

 

ESB 3

Der gemeinsame Einschulungsbereich 3 umfasst die Wilhelm-Hauff-Grundschule (01G29), die Carl-Kraemer-Grundschule (01G32) und die Andersen-Grundschule (01G36).

 

Auch dieser Einschulungsbereich zum Schuljahr 2019/20 verkleinert werden.

 

ESB 4

Im gemeinsamen Einschulungsbereich 4 liegen die Brüder-Grimm-Grundschule (01G28) und Leo-Lionni-Grundschule (01G45).

 

Der Einschulungsbereich 4 wurde vergrößert, da die Brüder-Grimm-Grundschule noch über Aufnahmekapazitäten verfügt.

 

ESB 5

Im gemeinsamen Einschulungsbereich 5 liegen die Wedding-Grundschule (01G31) und die Albert-Gutzmann-Grundschule (01G43).

 

Der Einschulungsbereich 5 wurde vergrößert, da die Wedding-Grundschule noch über Aufnahmekapazitäten verfügt.

 

ESB 6

Der Einschulungsbereich 6 gilt für die Humboldthain-Grundschule (01G35) und die neue Europacity-Grundschule (Gn01).

 

Dieser Einschulungsbereich wurde insgesamt verkleinert, da die vorhandenen Kapazitäten in diesem Einschulungsbereich ausgeschöpft sind.

 

Aktuell ist die neue Europacity-Grundschule noch eine Filiale der Humboldthain-Grundschule. Es ist geplant, die Gründung einer neuen Schule zum Schuljahr 2019/20 umzusetzen. Die dafür erforderliche Antragstellung soll in 2018 erfolgen.

Da Anmeldungen (ab Oktober 2018) nur in einer bereits gegründeten Schule erfolgen können, bilden beide Schulstandorte weiterhin einen gemeinsamen Einschulungsbereich.

 

ESB 7

Der gemeinsame Einschulungsbereich 7 umfasst die Rudolf-Wissell-Grundschule (01G25), die Gesundbrunnen-Grundschule (01G27) und die Heinrich-Seidel-Grundschule (01G37).

 

Dieser Einschulungsbereich konnte vergrößert werden, da insbesondere die Rudolf-Wissell-Grundschule als auch die Gesundbrunnen-Grundschule noch Aufnahmekapazitäten besitzen.

 

ESB 8

Im Einschulungsbereich 8 liegt die Carl-Bolle-Grundschule.

 

Dieser Einschulungsbereich konnte geringfügig vergrößert werden und Straßenzüge des benachbarten Einschulungsbereichs 9 übernehmen.

 

ESB 9

Im Einschulungsbereich 9 liegt die Kurt-Tucholsky-Grundschule (01G11).

 

Dieser Einschulungsbereich muss verkleinert werden, da die Kurt-Tucholsky-Grundschule im Schuljahr 2017/18 bereits zu 104 % ausgelastet war und zum Schuljahr 2018/19 weitere Klassen über Zügigkeit eingerichtet hat.

 

ESB 10

Im gemeinsamen Einschulungsbereich 10 liegen die Vineta-Grundschule (01G39) und die Gustav-Falke-Grundschule (01G38).

 

Dieser Einschulungsbereich wurde entsprechend der bei den südlich angrenzenden Einschulungsbereichen vorgenommenen Verschiebungen angepasst und hat zudem Straßenzüge an den Einschulungsbereich 7 abgegeben.

 

 

ESB 11

Der gemeinsame Einschulungsbereich 11 umfasst die Hansa-Grundschule (01G19) und die Miriam-Makeba-Grundschule (01G47).

 

Während die Kapazitäten der Hansa-Grundschule ausgeschöpft sind, gibt es an der Miriam-Makeba-Grundschule noch Aufnahmekapazitäten.

Dieser Einschulungsbereich konnte erweitert werden und Straßenzüge des angrenzenden Einschulungsbereichs 9 übernehmen.

 

ESB 12

Im gemeinsamen Einschulungsbereich 12 befinden sich die Anne-Frank-Grundschule (01G15) und die Moabiter-Grundschule (01G16).

 

Dieser Einschulungsbereich konnte etwas erweitert werden und Straßenzüge des ESB 9 übernehmen.

 

ESB 13

Einzige Schule im Einschulungsbereich 13 ist die Grundschule am Neuen Tor (01G05).

 

Die Schule ist (neben der Staatlichen Europaschule) für Regelklassen 1-zügig. Nachdem bereits im Schuljahr 2017/18 sowie zum Schuljahr 2018/19 eine zusätzliche Regelklasse eingerichtet wurde, sind die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft. Im Schuljahr 2019/20 kann daher nur eine erste Klasse eingerichtet werden, sodass das Einzugsgebiet der Schule verkleinert werden musste.

 

ESB 14

Die Arkona-Grundschule (01G01) und die Papageno-Grundschule (01G02) liegen im gemeinsamen Einschulungsbereich 14.

 

Insgesamt war dieser Einschulungsbereich zu verkleinern, da beide Schulen übernachgefragt und bereits zu über 100% ausgelastet sind. Es wurden einige Straßen der Einschulungsbereiche 13 und 15 aufgenommen und dafür Straßenzüge an den nördlich angrenzenden Einschulungsbereich 10 abgegeben. 

 

ESB 15

Im neu gebildeten Einschulungsbereich 15 wurden die Kastanienbaum-Grundschule (01G04) und die Grundschule am Koppenplatz (01G46) zusammengefasst. Die Grundschule am Koppenplatz besteht aus dem Hauptstandort Koppenplatz und den beiden Filialstandorten Bergstraße und Auguststraße.

 

Durch die Zusammenfassung beider Schulen zu einem gemeinsamen Einschulungsbereich wird zum einen eine Wahlmöglichkeit für die Eltern geschaffen, zum anderen erhöht sich Flexibilität für die Zuweisung der Schüler zu einer Schule.

 

ESB 16

Im Einschulungsbereich 16 liegt die Allegro-Grundschule (01G44).

 

Dieser Einschulungsbereich bleibt unverändert. Eine Anpassung des Einschulungsbereichs ist nicht möglich, da auch die Grundschulen in den angrenzenden Einschulungsbereichen begrenzte Kapazitäten aufweisen.

 

ESB 17

Im Einschulungsbereich 17 liegt die Grundschule am Brandenburger Tor (01G08).

 

Dieser Einschulungsbereich bleibt ebenfalls unverändert.

 

ESB 18

Im neuen Einschulungsbereich 18 liegt die GuthsMuths-Grundschule (01G07).

 

Der Einschulungsbereich der GutsMuths-Grundschule musste verkleinert werden, damit auch im Schuljahr 2019/20 die Versorgung der Schülerinnen und Schüler des Einzugsgebiets sichergestellt werden kann. 

Daher wurden Straßenzüge an den Einschulungsbereich 15 abgegeben.

 

ESB 19

Der Einschulungsbereich 19 umfasst die City-Grundschule (01G10).

 

Die City-Grundschule ist bereits zu 107 % ausgelastet und nimmt zum kommenden Schuljahr weitere 5 Klassen auf (bei 2,5-Zügigkeit). Spätestens zum  Schuljahr 2019/20 ist die Aufstellung von Containern geplant, um den Bedarf an Schulplätzen kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Die Container dienen als Übergangsmaßnahme bis zur Fertigstellung des Anbaus an der City-Grundschule sowie dem Schulneubau in der Adalbertstraße.

 

Eine Anpassung des ESB ist aufgrund der geplanten Containeraufstellung nicht nötig.

 

Die Schulkonferenzen sowie der Bezirksschulbeirat wurden vor der abschließenden Entscheidung gemäß § 76 Abs. 3 Nr. 6 bzw. § 111 Abs. 3 Nr. 3 Schulgesetz angehört.

 

Die Rückmeldungen (Anlage 4 und 5) wurden durch das Schulamt geprüft und bewertet.

 

Im Rahmen der Anhörungen wurde u.a. darauf hingewiesen, dass es wünschenswert wäre, Einschulungsbereiche nicht jährlich anzupassen.

Dieser Wunsch ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter und der geplanten Kapazitätserweiterungen durch Schulneubauten bzw. Schulerweiterungen werden sich aber auch in den kommenden Jahren jährliche Überprüfungen und in der Folge eine Anpassungen der Einschulungsbereiche voraussichtlich nicht umgehen lassen.

 

Gemäß § 4 Abs. 4 der Grundschulverordnung werden zunächst im Rahmen der Aufnahmekapazität alle Kinder aus dem Einschulungsbereich in die zuständige Schule aufgenommen, deren Erziehungsberechtigte den Besuch dieser Schule wünschen. Danach werden die Kinder aus dem Einschulungsbereich zugewiesen, die an einer gewünschten anderen Schule keinen Platz erhalten haben.

Soweit danach noch freie Plätze vorhanden sind, werden Kinder aus anderen Einschulungsbereichen, deren Erziehungsberechtigte den Besuch dieser Grundschule wünschen, entsprechend der Rangfolge der in § 55a Absatz 2 des Schulgesetzes genannten Kriterien aufgenommen:

 

  • der Besuch der zuständigen Grundschule würde längerfristig gewachsene, stark ausgeprägte persönliche Bindungen zu anderen Kindern, insbesondere zu Geschwistern, beeinträchtigen
  • die Erziehungsberechtigten wünschen ausdrücklich ein bestimmtes Schulprogramm, ein bestimmtes Fremdsprachenangebot oder eine Ganztagsgrundschule in gebundener Form oder offener Form oder eine verlässliche Halbtagsgrundschule
  • der Besuch der gewählten Grundschule würde die Betreuung des Kindes wesentlich erleichtern, insbesondere auf Grund beruflicher Erfordernisse

 

Im Übrigen entscheidet das Los. Über den Antrag entscheidet das zuständige Bezirksamt im Benehmen mit der jeweiligen Schulleiterin oder dem jeweiligen Schulleiter der aufnehmenden Grundschule.

 

Anlage 1: Karte über die Einschulungsbereiche

Anlage 2: Straßenverzeichnis (Stand 15.08.2018)

Anlage 3: Zuordnung der Einschulungsbereiche zu den Grundschulen

Anlage 4: Zusammenfassung der Stellungnahmen der Schulkonferenzen

Anlage 5: Stellungnahme des Bezirksschulbeirates

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 109 (2) i.V. m. §§ 2, 54 (3, 4), 55a (1), 76 (3) Nr. 6 und 111 (3) Nr. 3 SchulG,

 

§ 36 (2) BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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