Drucksache - 1360/V  

 
 
Betreff: Zwischennutzungskonzept Standort Badstr. 10 (Vorderhaus)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 22.08.2018
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.07.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTelefon:44600

Sozialraumorientierte Planungskoordination

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Zwischennutzungskonzept Standort Badstr. 10 (Vorderhaus)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat beigefügtes Zwischennutzungskonzept für den Standort Badstr. 10 beschlossen.

A. Begründung:

Das Bezirksamt Mitte hat beschlossen, u.a. mit Blick auf den Sanierungsbedarf im Falle einer langfristigen Nutzung (z.B. Herstellung der Barrierefreiheit und Installierung eines Fluchtwegs) sowie den hierr benötigten zeitlichen Vorlauf, das Gebäude für 3 Jahre für eine Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen. Auch eine durch die Schulleitung angeregte langfristige Nutzung durch die Willy-Brandt-Oberschule tangiert die Übergangsnutzung mit Blick auf die obg. Erfordernisse nicht. hrend des Zeitraums der Zwischennutzung  sind die erforderlichen Schritte zu veranlassen, wie beispielsweise die Aufnahme des Gebäudes in die Investitions- und Bauunterhaltungsplanung.

In diesem Sinne wurde ämterübergreifend und unter Einbindung des Quartiersmanagements Badstre die Zwischennutzung, wie beigefügt erläutert, entwickelt.

A)      Rechtsgrundlage

§ 36 Bezirksverwaltungsgesetz

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Einnahmen für das Schul- und Sportamt aus der Zwischennutzung generieren sich über Mieteinnahmen von Seiten der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“. Die Kosten der weiteren Nutzer*innen werden entsprechend ihrer jeweiligen Kostenstellenverantwortung aufgeteilt.  Kosten für kleinere Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Herrichtung der Räumlichkeiten fallen im Bereich der Abteilung Schule, Sport und Facility Management an.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 24.07.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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