Drucksache - 1351/V  

 
 
Betreff: Beschluss über Aufstellung einer Erhaltungsverordnung auf Grundlage von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Kattegatstraße“ im Bezirk Mitte von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 25.06.2018
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 

  Kenntnisnahme

  Zwischenbericht

  zurückgezogen

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:06.2018

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1351/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Beschluss über Aufstellung einer Erhaltungsverordnung auf Grundlage von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Kattegatstraße“ im Bezirk Mitte von Berlin

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 beschlossen:

  1.                                          Das Bezirksamt beschließt die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung auf Grundlage von  § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Kattegatstraße“ im Bezirk Mitte von Berlin.

A)    Begründung:

Das Land Berlin hat sich aufgrund der aktuellen Veränderungen am Berliner Wohnungsmarkt und dem prognostizierten Bevölkerungswachstum zum Ziel gesetzt, den steigenden Aufwertungs- und Verdrängungsdruck in den Berliner Wohngebieten zu lokalisieren und die betroffenen Wohngebiete mit ihrer sozial gemischten Bevölkerung mit entsprechenden städtebaulichen Instrumenten vor Verdrängung zu schützen.

 

Dazu hat das Bezirksamt Mitte 2015 in einem ersten Schritt eine Vorprüfung (Grobscreening) zur Ermittlung möglicher Gebiete im Bezirk, die für den Erlass einer Erhaltungsverordnung geeignet sind, durchführen lassen. Als Ergebnis dieser Vorprüfung wurde das Gebiet „Kattegatstraße“ als Beobachtungsgebiet eingestuft.

 

Im Rahmen von vertiefenden Untersuchungen aller Beobachtungsgebiete im Stadtraum Wedding wurde geprüft, ob im Gebiet „Kattegatstraße“ die Schutzbedürftigkeit der Bevölkerungsstruktur aus städtebaulichen Gründen vorliegt und damit die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfüllt sind.

 

 


B)    Rechtsgrundlage:

§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Ja, für die Beauftragung der vertiefenden Untersuchungen in allen vier Beobachtungsgebieten des Bezirkes wurden Ausgaben für 2018 in Höhe von 120.000 € bei Kapitel 4200 Titel 89339 Unterkonto 000 eingestellt.

  1.             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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