Drucksache - 1345/V  

 
 
Betreff: über die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Kattegatstraße“ im Bezirk Mitte von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrVzB BA Mitte vom 19.06.2018
489-2018-Anlage-1-Gebietsabgrendung-ErhVO-Kattegatstraße_2018
489-2018-Anlage-2-RVO-ErhVO-Kattegatstraße_2018
489-2018-Anlage-3-Ergebnisbericht-Untersuchung-Stadtraum-Wedding_2018
2. Beschluss vom 21.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 06.2018

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Kattegatstraße“ im Bezirk Mitte von Berlin

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Kattegatstraße“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Mitte von Berlin und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Kattegatstraße“ im Bezirk Mitte

von Berlin zu beschließen

A)    Begründung:

Das Land Berlin hat sich, aufgrund der aktuellen Veränderungen am Berliner Wohnungsmarkt und dem prognostizierten Bevölkerungswachstum zum Ziel gesetzt, den steigenden Aufwertungs- und Verdrängungsdruck in den Berliner Wohngebieten zu lokalisieren und die betroffenen Wohngebiete mit ihrer sozial gemischten Bevölkerung mit entsprechenden städtebaulichen Instrumenten vor Verdrängung zu schützen.

 

Dazu hat das Bezirksamt Mitte 2015 in einem ersten Schritt eine Vorprüfung (Grobscreening) zur Ermittlung möglicher Gebiete im Bezirk, die für den Erlass einer Erhaltungsverordnung geeignet sind, durchführen lassen. Als Ergebnis dieser Vorprüfung wurde das Gebiet „Kattegatstraße“ als Beobachtungsgebiet eingestuft.

 

Im Rahmen von vertiefenden Untersuchungen aller Beobachtungsgebiete im Stadtraum Wedding (Frühjahr 2018) wurde geprüft, ob in diesen Gebieten die Schutzbedürftigkeit der Bevölkerungsstruktur aus städtebaulichen Gründen vorliegt und damit die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfüllt werden.

 

Im Ergebnis der vertiefenden Untersuchung (Juni 2018) für alle Gebiete wurde festgestellt, dass die Anwendungsvoraussetzungen für das Gebiet „Kattegatstraße“ gegeben sind. Aufgrund des sehr hohen Aufwertungspotenzials, eines bisher noch geringen Aufwertungsdruckes sowie einer mittleren Verdrängungsgefährdung würde es ohne den Einsatz des Instrumentariums zu städtebaulichen Folgewirkungen kommen. Die Gutachter empfehlen daher die Festsetzung eines Erhaltungsgebietes „Kattegatstraße“.

 

Eine ausführliche Begründung mit Auswertungen, Ergebnissen und Schlussfolgerungen für das Gebiet „Kattegatstraße“ ist dem Gutachten im Anhang  zu entnehmen (S.12-27).

Für die ebenfalls im Gutachten untersuchten Gebiete „Soldiner Straße“ und „Humboldthain Nord-West“ ist weitergehend eine planungsrechtliche/ juristische Prüfung erforderlich.

B)    Rechtsgrundlage:

§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Ja, für die Nachbeauftragung der Mieterberatung für vier neue Erhaltungsgebiete für einen Übergangszeitraum von vier Monaten entstehen Mehrausgaben für 2018 in Höhe von 10.000 € bei Kapitel 4200 Titel 54010 Unterkonto 200 und für 2019 in Höhe von 10.000 € als Vormerkung bei Kapitel 4200 Titel 89339 Unterkonto 000.

 

Für die neu auszuschreibende Mieterberatung für vier neue Erhaltungsgebiete ab März 2019 erfolgt für 2019 eine Vormerkung bei Kapitel 4200 Titel 89339 Unterkonto 000 in Höhe von 50.000 €.

 

Für 2020 und 2021 werden die Mittel planmäßig für den Haushaltsplan angemeldet.

 

 

  1.             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja, es wurden für vier neue Erhaltungsgebiete bereits zusätzliche Stellenbedarfe (2,0 Stellen) im Rahmen der AG Ressourcensteuerung (zusätzliches Personal 2019 mit Schwerpunktsetzung durch die Bezirke) für 2018 bereitgestellt.

Berlin, den

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 
 

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