Drucksache - 1344/V  

 
 
Betreff: Badstr. 10 - Willy-Brandt-Gemeinschaftsschule?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Fritz, Lemke und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAntrag CDU vom 19.06.2018
2. Beschluss vom 21.06.2018
3. VzK vom 22.08.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:. 08.2018

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900

Schul- und Sportamt

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1344/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Badstr. 10 Willy-Brandt-Gemeinschaftsschule?

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1344/V):

Das Bezirksamt wird ersucht, die Vorschläge der Schulleitung der Willy-Brandt-Oberschule, den Standort zu einer Gemeinschaftsschule weiterzuentwickeln, zu prüfen und der Bezirksverordnetenversammlungen zeitnah zu berichten, unter welchen Bedingungen (zeitlich, räumlich, finanziell…) dies möglich erscheint. Dabei sind QM und QR Badstraße einzubeziehen.

Das Bezirksamt hat am  10.08.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt beabsichtigt, die Ideen und Vorschläge der Schulleitung aufzugreifen und mit den bisherigen Ideen zur Entwicklung des Standortes zu kombinieren. Es wird geprüft, inwieweit der Flächenbedarf einer Gemeinschaftsschule auf dem Grundstück unter Einbeziehung der Badstraße 10 realisierbar ist. Entsprechend der Ergebnisse dieser Prüfung wird diese auch auf die baulichen Möglichkeiten ausgedehnt. Wenn diese positiv endet, kann der Ansatz zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule weiter verfolgt werden.

A)      Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

Berlin, den       10.08.2018

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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