Drucksache - 1342/V  

 
 
Betreff: Umgang mit Schimmelbefall in Immobilien des Bezirks Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Kreitmair 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAnfr SPD vom 19.06.2018
2. Beantwortung DrAnfrage vom 21.06.2018
DA_1342_ V _Umgang mit Schimmelbefall in Immobilien des Bezirks Mitte

teilweise mündliche Beantwortung der Dringlichkeitsanfrage:

 

  1. Wie konnte es dazu kommen, dass neben den Akten des Rechtsamts auch die Akten des Schulamtes wegen Schimmelbefall nicht mehr zugänglich sind oder waren?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Vorhin wurde schon kurz über das Thema gesprochen. es wurde darauf hingewiesen, dass in den Medien dazu relativ ausführlich berichtet wurde. Ich tue das an dieser Stelle erneut gerne, weil Sie danach fragen und Anspruch haben, Ihre Fragen beantwortet zu bekommen.

Durch einen Wassereinbruch, bzw. einen Wasserschaden im Kellerraum in diesem Dienstgebäude in der Karl-Marx-Allee. Es ist nicht genau herleitbar, ob es ein Wasserrohrbruch oder ein sonstiger Wassereintrag von außen. Auch der Zeitpunkt ist nicht ermittelbar. Im Grund ist das hier ein Mietobjekt und kein Eigentum, bezogen auf die Frage, wann und wie das behandelt und ggf. behoben wird und wer dafür zuständig ist. Durch diesen Wassereintritt oder die Durchnässung sind dort gelagerte Akten zunächst unbemerkt feucht geworden und haben dann im Weiteren Schimmel angesetzt. Sie sind feucht geworden, weil im Kellerraum, der als Archiv genutzt wurde, ein Aktenregal an dieser Wand stand, die dann durchfeuchtet oder durchnässt wurde. Darüber hat sich die Feuchtigkeit auf die davor stehenden Akten übertragen. Im Weiteren war es dann so, dass Mitarbeitern des Bezirksamtes im Zuge einer normalen Vorgangsbearbeitung in den Archivraum im Untergeschoss gegangen sind, um sich dafür notwendige Akten herauszuholen und haben dann bemerkt, dass sie irgendwie anders sind, d.h., nicht so trocken und griffig wie sonst, sondern sich anders anfühlen. Sie haben, das betrifft in diesem Gebäude das dritte Obergeschoss, in dem die Kollegen und Kolleginnen des Schulamtes arbeiten, dort Vorgangsbearbeitung durchgeführt und haben den Verdacht geäert, dass hier ggf. etwas nicht stimmt, dass hier ggf. ein Schimmel eintrat, bzw. eine Verschleppung stattgefunden haben könnte. Sie haben darauf hingewirkt, nicht nur um diesem Verdacht nachzugehen, sondern diesen ggf. auch auszuschließen, eine entsprechende Luftmessung der betroffenen Räume durchgeführt wurde und auch Kontaktproben. Aus diesen Messungen heraus, zu denen wir mittlerweile leider eine gewisse Praxis haben, Karl-Krämer, Haus der Gesundheit, u.a. Objekte, hat sich ergeben, dass in der Tat eine erhöhte Konzentration bzw. Belastung mit Schimmelsporen in diesen Räumen anzutreffen war, die dann auch über den zulässigen Grenzwert, der eine Gesundheitsgefährdung eben nicht ausschließt, lagen.“

 

  1. Stehen die Akten inzwischen wieder zur Verfügung der Mitarbeiter*Innen und können die betroffenen Ersteinschulungen inzwischen entschieden werden?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Dazu muss ich eingangs vielleicht erläutern, so wie ich es glaube ich auch im Schulausschuss getan habe, dass es derzeit noch – es könnten jetzt ein paar weniger sein, da die Kollegen jeden Tag daran arbeiten – rd. 150 Eltern bzw. 150 Schülerinnen und Schüler gibt, die bzw. deren Eltern noch keinen Einschulungsbescheid erhalten haben. Das hat jetzt nicht nur darin den Grund, dass Akten mit Schimmelsporen belastet sind, sondern auch darin, dass es sich überwiegend um Schulen handelt, bei denen die Anzahl der Anträge höher sind als die zur Verfügung stehenden Schulplätze. Das rührt mit Ausnahme von zwei Schulen daher, dass es mehr Anträge außerhalb des Einschulungsbereichs gibt, die eben auch an diese Schulen möchten, und damit die zur Verfügung stehenden Schulplatzkapazitäten übernutzen. Das bedeutet: Nehmen wir an, es gibt 100 Plätze. Im Einschulungsbereich gibt es 90 Kinder, die auf diese Schule auch gehen wollen. Dann gibt es andere, die sich wegbewerben, z.B. in einen anderen Bezirk oder ein Schule in freier Trägerschaft. Damit würden noch 10 Plätze frei sein für Kinder außerhalb des Einschulungsbereichs. Um letztendlich entscheiden zu können, ob diese diesen Platz bekommen oder nicht, ist im Zweifel eine Einzelfallentscheidung notwendig bis hin zu Losentscheid. Hinzu kommt, dass wir – und das hatte ich gerade erwähnt – Anträge haben auf Einschulung in anderen Bezirken, bzw. auf Schulen in freier Trägerschaft, wozu wir die Ergebnisse noch nicht haben, daher auch noch nicht wissen, wie viele Plätze an den nachgefragten Schulen tatsächlich zur Verfügung stehen. Das hat auch damit zu tun, dass uns die Ergebnisse aus den anderen Bezirken, bzw. Schulen in freier Trägerschaft noch nicht vorliegen, d.h., wir müssen diese Plätze zum Teil noch frei halten, bis wir wissen, ob sie woanders ihren Antrag positiv oder negativ beschieden bekommen. Außerdem gibt es noch die sogenannten Rücksteller, also Kinder, die eingeschult werden könnten, bei denen man aber sagt, sie seien ggf. noch nicht schulreif, wenn das so attestiert wird. Der letzte Stand lag bei 281, die als Rücksteller noch eingeschätzt werden. Solange darüber nicht entschieden wurde, müssen schlussendlich auch diese Plätze noch freigehalten werden.

Das heißt, die jetzt noch ausstehende Bescheiderteilung hat den Grund nicht darin, dass es Schimmel gab, sondern hat vielfältige Gründe, bis hin zu, dass an einzelnen Schulen schulinterne Organisationsschwierigkeiten hinzukommen, sprich, die Sekretärin erkrankt ist bzw. aus anderen Gründen nicht dienstfähig.“

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, damit die betroffenen Räume schimmelfrei werden?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die zwei betroffenen Räume, d.h., die positiv auf Schimmelsporen getestet wurden, wurden ja – auch zur Vermeidung weiterer Verschleppung – zunächst gesperrt. Das ist wahrscheinlich das, was Sie aus der Presse entnommen, haben, dass die Räume gesperrt sind, dass man nicht rein kommt und nicht auf die Akten zugreifen kann. Es wurde unverzüglich eine Spezialreinigung veranlasst - auch darin haben wir leider mittlerweile Erfahrungen, wie man mit Akten umgeht – wir haben nicht nur das Haus der Gesundheit, sondern auch das Bauaktenarchiv, dass mit Schimmelsporen kontaminiert ist –, und die Reinigung ist inzwischen auch durchgeführt worden. Es ist so, dass wenn die Reinigung durchgeführt wurde, man nicht sofort danach die Räume wieder betreten oder benutzen kann. Denn, um sicher zu gehen, dass die Reinigung nicht nur durchgeführt wurde, sondern insbesondere erfolgreich, d.h., dass die nachgewiesene Konzentration in der Raumluft aber auch auf Gegenständen, Tischen, Regalen und Akten unterhalb des zulässigen Grenzwerts ist, wird eine sogenannte Freimessung durchgeführt. Das heißt, man macht eigentlich genau das Gleiche wie am Anfang des Verfahrens, indem man Kontaktproben und Proben aus der Raumluft nimmt, um zu sehen, wie hoch die Konzentration von Schimmelsporen nach erfolgter Reinigung ist. Diese Proben werden dann in ein Labor geschickt, werden auf Petrischalen auf Kulturen angezüchtet. Das Verfahren dauert etwa drei Wochen, bis das Testergebnis feststellbar ist. D.h., selbst nach einer durchgeführten Reinigung müssen Sie etwa drei Wochen warten, bis Sie wissen, ob Sie wieder ohne Gesundheitsgefährdung diese Räume und die dort befindlichen Gegenstände nutzen können.

Weil diese drei Wochen zusätzlicher Verzögerung in dem Bewusstsein, dass die Eltern und sonstige Betroffene (Großeltern, Kinder u.a.) natürlich auf den Einschulungsbescheid dringend warten, habe ich veranlasst, dass wir nicht diese drei Wochen abwarten, in der Hoffnung, dass die Räume dann grün sind und wir wieder rein können – denn es kann auch sein, dass sie nicht grün sind -, dass die Firma, die die Akten gereinigt hat, über eine Dienstleisterkompetenz verfügt, nicht nur im Schutzanzug diese Räume zu betreten, sondern auch Unterlagen einzuscannen, dass diese Firma nach allen Regeln der Kunst – also im Vollschutz mit Atemmaske u.a. – dort in diese Räume reingeht und für die jeweiligen Einzelfallentscheidungen und/oder aber auch Widerspruchsbearbeitungen – denn wir haben derzeit um die 140 Widersprüche, die auch noch bearbeitet und beschieden werden müssen – die notwendigen Akten digitalisiert, d.h. einscannt, und dann den Kolleginnen und Kollegen als Datei zur Verfügung stellt. Ich habe ein bisschen flapsig gesagt, also spaßig, Dateien können zwar virenbefallen sein, aber nicht mit Schimmelsporen. Soll heißen, damit soll bzw. wurden die Kolleginnen und Kollegen in die Lage versetzt, mit dem digitalen Abbild der Unterlagen zu arbeiten, Einzelfallentscheidungen zu beurteilen bzw. auch für die Widerspruchsbearbeitung heranzuziehen, ohne, dass tatsächlich die physischen Akten zur Verfügung stehen müssen.“

 

  1. Wie ist der Stand im Bauaktenarchiv

 

a)      Wie ist Fortschritt der Entfernung der Akten aus dem Archiv und bei der Reinigung der Akten?

b)      Reicht die fallweise Aushebung von Akten durch Mitarbeiter in Schutzkleidung aus, um die weitere Verschimmelung der Akten zu stoppen?

c)      Wie viele Arbeitsstunden der Fachmitarbeiter*Innen im Bauamt oder anderen Fachbehörden wurden durch den Schimmelbefall verursacht (pro Fall und pro Monat)

d)      Wo werden die gereinigten Akten gelagert?

e)      Wie ist der Stand der baulichen Sanierung des Gebäudes? 

 

  1. Wie ist der Stand des Schimmelbefalls im Rathaus Tiergarten?

a)      Sind die Akten des Rechtsamtes wieder für die Bearbeitung zugänglich, evtl. nach Reinigung?

b)      Sind andere Ämter betroffen und wie ist hier der Stand?

c)      Wo werden die ggfls. gereinigten Akten gelagert?

d)      Wie ist der Stand der baulichen Sanierung des Gebäudes? 

 

 

  1. Gibt es weitere Immobilien, in denen ein erhöhter Schimmelbefall festgestellt wurde?

 

 

  1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit es zu keinen weiteren Fällen kommt? Wurden die Mitarbeiter*Innen insbesondere auch der Fachämter zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgerufen? Können die Fachämter bei Hinweisen auf Feuchtigkeit und Schimmelbefall mit einer unverzüglichen Prüfung durch FM rechnen?

 

 

Wegen Zeitablaufs wurde die Frage nicht abschließend beantwortet.

 

 
 

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