Drucksache - 1341/V  

 
 
Betreff: Wie ist der Stand des Schwimmunterrichtes an den Schulen
des Bezirkes Mitte von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Lehmann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAnfr Grüne vom 19.06.2018
2. Beantwortung DrAnfr vom 21.06.2018

ndliche Beantwortung der Dringlichkeitsanfrage

  1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass der Schwimmunterricht an den Schulen

in der Zeit vom 17.06. bis zum 02.09.2018 nicht stattfinden wird?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „In den Bädern „Stadtbad Mitte „James Simon“, der Schwimmhalle „Fischerinsel“ und dem Stadtbad Tiergarten werden die Schwimmzeiten für den Schwimmunterricht der Schulen wie ursprünglich geplant, angeboten. Lediglich im Kombi Bad „Seestraße“ bieten die Berliner Bäderbetriebe zur Zeit keine Schwimmzeiten für das Schulschwimmen an, da dort seit dem 18.06.2018 das Projekt „Neuköllner Schwimmbär“, mit dem Ziel, die Wassergewöhnung für Kinder am Ende der zweiten Klassenstufe aus den Bezirken Mitte und Reinickendorf zu verbessern, stattfindet.“

 

  1. nnen Sie mir die Gründe nennen, die zu diesem Sachverhalt führen?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die Berliner Bäderbetriebe haben gemeinsam mit der Bildungsverwaltung zu Jahresbeginn versucht, eine Regelung zu treffen, dass zwei Wochen vor und nach den Sommerferien kein Schulschwimmen mehr stattfindet, da erfahrungsgemäß (Erfahrung der Berliner Bäderbetriebe) in dieser Zeit nur noch wenige Schulen in die Schwimmhallen kommen. Eine solche Regelung hätte personell entlastet, um die Sommerbäder BBB öffnen zu können. Angedacht war, mit der Schulverwaltung eine Vereinbarung zu treffen, dass der Schulschwimmunterricht in den letzten Wochen vor den Sommerferien in eigener Verantwortung, das bedeutet, ohne Aufsicht durch Mitglieder bzw. Mitarbeiter der BBB, durchgeführt werden kann. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Lehrkräfte eine entsprechende Rettungsschwimmer-Ausbildung absolviert haben. Die Prüfung hat in diesem Punkt ergeben, dass eine solche Vereinbarung aus haftungsrechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres, und schon gar nicht kurzfristig, möglich ist bzw. war. Es wird aber an einer solchen Vereinbarung gearbeitet, um für die Zukunft eine entsprechende Lösung zu finden.

Um das Schulschwimmen entgegen der ursprünglichen Planung auch in den letzten beiden Wochen vor den Sommerferien in den Schwimmhallen zu gewährleisten, haben die BBB jedoch kurzfristig reagiert und veranlasst, dass in fast allen Bädern das Schulschwimmen bis zum Beginn der Sommerferien weiterlaufen kann, inklusive Aufsicht durch das Personal der Berliner Bäderbetriebe.“

 

  1. Wie könnte man die Schulen befähigen, den Schwimmunterricht bis zum 01.07.2018 und dann bereits wieder ab 20.08.2018 durchzuführen?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Neben den getroffenen Vereinbarungen bis zum Schuljahresende soll in den zu führenden Gesprächen mit dem BBB erreicht werden, dass die notwendigen Schwimmmeister*innen ab Schuljahresbeginn 2018/2019 bereit stehen und die Aufsicht führen können.“

 

  1. Sind die Bezirke von dieser Weisung der Senatsverwaltung rechtzeitig in

Kenntnis gesetzt worden?

 

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die Weisungen waren dem Bezirksamt nicht bekannt. Diese sind den betroffenen Schulen erst am 19.06.2018 zur Kenntnis gegeben worden. Daher ist auch ein kurzfristiges Reagieren der Schulen auf die geänderte Situation nicht immer so schnell möglich. Eine Bewertung erspare ich mir an der Stelle.“

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen