Drucksache - 1328/V  

 
 
Betreff: Bezirkliche Jugendverkehrsschulen qualifizieren – zusätzliche Mittel schnell und sinnvoll umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Schrader und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA LINKE vom 19.06.2018
2. Beantwortung MA vom 21.06.2018

  1. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt vorgesehen, um die zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von jeweils bis zu 250.000 Euro für die Sanierung der beiden im Betrieb befindlichen Standorte der Jugendverkehrsschule in Mitte sinnvoll zu verwenden?

Herr BzStR Spallek antwortet: „Für die Sanierung der beiden in Betrieb befindlichen Standorte der Jugendverkehrsschule in Mitte, wir haben ja eigentlich drei, wobei der dritte in der Nähe des Rathauses Mitte derzeit nicht in Betrieb ist, sind die Sanierung der Fahrbahnen, die Freiflächengestaltung und die notwendige Bearbeitung der Grünflächen vorgesehen.“

 

  1. Wer hat die vorgesehenen Maßnahmen zur Sanierung der beiden Standorte festgelegt und wer wurde an dieser Entscheidung beteiligt?

Herr BzStR Spallek antwortet: „Das Schulamt hat die vorgesehenen Maßnahmen zur Sanierung der beiden Standorte festgelegt. Im Rahmen dieser Maßnahmen wird im Vorfeld ein Starttreffen stattfinden, welches die Partizipation der verschiedenen Interessengruppen sicherstellen soll. Ich bin ja auch über Facebook angesprochen worden, wie der Stand der Planungen ist und wann hier eine Einbindung erfolgen soll. Ich denke, das wird in diesem Zuge dann angemessen gewährleistet werden. Wobei es sicherlich unterschiedliche Möglichkeiten der Mitwirkung gibt. Bei der Fahrbahn eventuell etwas anderes, als wenn das Gebäude, das dort auch steht, ertüchtigt werden muss.“

 

  1. Wie ist die Zeitplanung zur Realisierung der Vorhaben, wann geht es los und wie wird die Ferienzeit genutzt?

Herr BzStR Spallek antwortet: „Die genaue Zeitplanung zur Realisierung des Vorhabens, bzw. der Vorhaben und Maßnahmen, steht derzeit noch nicht konkret fest. Der Beginn der Maßnahmen muss, und das ist zumindest schon einmal eine Perspektive, während der Winterzeit erfolgen, was ja eher unüblich ist. Das hängt damit zusammen, dass Wurzelbearbeitungen und –behandlungen notwendig sind, die nur jahreszeitenabhängig gestattet sind. Die Baumschutzverordnung während der Nist- und Brutzeit und andersherum, so meine Interpretation. Die Fahrbahnaufbauten und sonstigen Gestaltungen müssen dann im Nachgang dazu erfolgen. Insofern sollten wir auch noch ausreichend Zeit haben, in den Diskurs zu treten, bis die Maßnahme tatsächlich dann begonnen werden kann.“

 

 
 

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