Drucksache - 1313/V  

 
 
Betreff: Regellösungen für den Übergang von Hauptstraßen auf Anlieger-/Erschließungsstraßen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/ Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Kreitmair, Neugebauer, Schneider 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen
22.08.2018 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD, Grüne vom 12.06.2018
2. BE UmNat vom 22.08.2018
4. Beschluss vom 20.09.2018
5. VzK SB vom 18.12.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                   .      .2017

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1313/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Regellösungen für den Übergang von Hauptstraßen auf Anlieger-/Er-schließungsstraßen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1313/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit bei Planungen der Senatsverwaltung im Hauptstraßennetz die Anbindung der bezirklichen Nebenstraßen wie folgt umgesetzt werden kann bzw. eine Umsetzung mit den zuständigen Stellen wie folgt abgestimmt werden kann:

 

In Erwartung der Ratifizierung des Mobilitätsgesetzes wird davon ausgegangen, dass an allen Hauptstraßen – wo räumlich möglich – geschützte Radwege eingerichtet werden. Diese sollen dort, wo von der Hauptstraße Anlieger-/Erschließungsstraßen abgehen, parallel zum Gehweg auf gleichem Niveau als sogenannter Hochbord-radweg ausgeführt werden. Analog dazu sind die Bürgersteige als Hochbordwege fortzuführen. Damit wird im Kreuzungsbereich sichergestellt, dass die Geh- und Radwege unterbrechungsfrei fortgeführt werden.

 

Gleichzeit wird erreicht, dass für die/den Kfz-Lenker*in bei Verlassen einer Haupt-straße, dem Überfahren des Rad-/Gehwegs und der Einfahrt in die Nebenstraße eine „Tor-/Einfahrts-Situation“ entsteht.

 

 

Das Bezirksamt hat am  11.12.2018  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die das Hauptstraßennetz begleitende Radverkehrsinfrastruktur gehört nicht zum Nebennetz, sondern zum Hauptnetz. Dementsprechend befinden sich die Maß-nahmen im Zusammenhang mit dieser Radverkehrsinfrastruktur in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Dies wurde auch bereits im Rahmen des letzten FahrRats vom 20.06.2018 vom Straßen- und Grünflächenamt angemerkt.


Zurzeit gelten die Ausführungsvorschriften für Geh- und Radwege und diverse Merk-blätter der Verkehrslenkung Berlin (VLB) als Regelwerke für die Gestaltung von (Rad-)Verkehrsanlagen. Solange diese nicht den Anforderungen des Mobilitäts-gesetzes angepasst sind, gelten diese auch weiterhin für den bezirklichen Umgang mit der Radverkehrsinfrastruktur. Es liegt dementsprechend in der Zuständigkeit der SenUVK und VLB, auf das Mobilitätsgesetz zu reagieren.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 11.12.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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