Drucksache - 1298/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Textr siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1298/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Bürgeramt macht mobil bei Pass, Perso und ganz viel Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1298/V):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die anlassbezogene Ausleihe von Infrastruktur eines mobilen Bürgeramts über andere Bezirke (Reinickendorf, Lichtenberg) möglich ist. Damit soll den Bürger*innen die Möglichkeit gegeben werden bei Straßenumbenennung schnell und entgegenkommend vor Ort ihre Meldeangelegenheiten zu klären. Zudem soll das Bezirksamt für die anstehende Straßenumbenennung im Afrikanischen Viertel ein Plan entwickeln, diese Umbenennung bürgerfreundlich zu gestalten.
Das Bezirksamt hat am 02.11.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung nach-folgenden Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.
Das Amt für Bürgerdienste hatte bereits in der Zeit von Oktober 2009 bis Juli 2010 einen Mobilen Bürgerdienst mit Hilfe einer Arbeitsplatzausstattung in Form eines Koffers als zusätzliches Angebot zu den drei damals bestehenden Bürgeramtsstandorten im Einsatz. Grund hierfür war die Ausweitung des Serviceangebots des Bezirks im Rahmen der Initiative ‘Servicestadt Berlin‘. Als Ort für dieses Angebot wurde die Bibliothek am Luisenbad im Ortsteil Gesundbrunnen ausgewählt, da die Bewohner*innen dieses Gebiets seinerzeit eine benachteiligte Anbindung an die bestehenden Bürgerämter hatten. Das nahegelegene Bürgeramt in der Osloer Str. 36 wurde erst im Juni 2013 eingerichtet. Der Mobile Bürgerdienst wurde jedoch nach 10 Monaten wiedereingestellt. Grund hierfür waren einerseits technische Probleme bei der Anbindung einer mobilen Arbeitsplatztechnik in das bezirkliche Datennetz und andererseits stellte sich diese Einrichtung nach einer erfolgten Kostenanalyse als höchst unwirtschaftlich heraus. Hintergrund war eine gegenüber der Auslastung in den Bürgerämtern viel geringere Frequentierung dieses zusätzlichen Angebots, sowie die Notwendigkeit diesen einen Arbeitsplatzes stets mit zwei Mitarbeitenden aus Gründen der Sicherheit und aus Gründen der Vertretungsmaßnahmen zu besetzen. Würde nun aus Gründen der Einhaltung der weiterhin zu beachtenden pandemiebedingten Hygiene- und Sicherheitsvorgaben auch noch zusätzliches Sicherheitspersonal eingesetzt werden, würde der Aspekt der Wirtschaftlichkeit noch mehr Beachtung finden müssen. Nach den geschilderten Erfahrungen, nebst der Notwendigkeit, auch für einen temporär genutzten Arbeitsplatz eine ergonomisch gerechte Arbeitsplatzausstattung einrichten zu müssen und in Anbetracht der dringenden Zweckmäßigkeit, angesichts der hohen Terminnachfrage jede zur Verfügung stehende Personalressource in den Bürgeramtsstandorten einzusetzen, sieht das Amt für Bürgerdienste vorerst von der Einrichtung eines mobilen Bürgeramtes ab. A) Rechtsgrundlage § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 02.11.2021 Bezirksstadträtin Reiser Bezirksbürgermeister von Dassel |
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