Drucksache - 1263/V
Ich frage das Bezirksamt:
In Berlin gibt es etwa 80 Wohnungsbaugenossenschaften mit ca. 190.000 Wohnungen, eine wahre Erfolgsgeschichte seit dem 1. für Berlin gültigen Genossenschaftsgesetz von 1867. Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft sind nicht nur Mieter, sondern auch Miteigentümer. Es gibt demokratische Strukturen und entsprechende Mitspracherechte der Mitglieder.
Leider werden Wohnungsgenossenschaften im Gegensatz zu landeseigenen Wohnungsgesellschaften vom Senat sehr stiefmütterlich behandelt und erhalten z.B. keine verbilligten Flächen für den Wohnungsbau. Auch der Verkauf sonstiger Grundstücke an Genossenschaften ist nicht gerade durch Schnelligkeit gekennzeichnet.
Ich frage das Bezirksamt:
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