Drucksache - 1251/V  

 
 
Betreff: Zusätzliche Stellen für die bezirklichen SeniorInnenfreizeiteinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt und die übrigen Mtglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.06.2018 
20. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.07.2018 
21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.09.2018 
22. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
02.10.2018 
23. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.11.2018 
24. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Antrag (Austauschbl.) Grüne vom 17.10.2018
3. BE HA (Austauschblatt) vom 06.11.2018
4. Beschluss vom 22.11.2018
5. VzK SB vom 25.03.2019
6. Anlage 1
7. Anlage 2
8. Anlage 3
9. Anlage 4

Wir bitten zur Kenntnis zunehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:11.03.2019

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung        Drucksache Nr.: 1251/V

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Zusätzliche Stellen für die bezirklichen SeniorInnenfreizeiteinrichtungen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am  22.11.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1251/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ergänzend zur Drucksache 1304/V (Entwicklungsplan für Senior*innenarbeit) in Abssprache mit den Trägern der bezirklichen Senior*innenfreizeiteinrichtungen sowie Stadtteilzentren zu prüfen, wie die personelle

Betreuung der bezirklichen Senior*innenfreizeiteinrichtungen mit dem Ziel von jeweils einer sozialpädagogischen Fachkraft pro Einrichtung sichergestellt werden kann. Hierbei soll sichergestellt werden, dass die Angebote der Senior*innenfreizeiteinrichtungen ergänzend zu denen der Stadtteilzentren sind und direkt Bezug nehmen auf die Bedarfe älterer und hochaltriger Menschen in den Bezirksregionen.

 

Das Bezirksamt hat am 11..03.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Einrichtung

Wochenstunden

Kosten/Jahr

Selbst-Hilfe im Vorruhestand e.V.

 

 

 

Haus Bottrop, Schönwalder Str. 4

30

24.353,00 €

 

Grüntaler Treff, Grüntaler Str. 21

5

3.450,00 €

 

Otawi-Treff,  Otawistr. 46

20

15.800,00 €

Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V.

 

 

 

Begegnungszentrum Torstraße, Torstr. 190

20

17.500,00 €

Jahresringe-Gesellschaft für Arbeit und Bildung e.V.

 

 

 

Begegnungsstätte im Kiez, Stralsunder Str. 6

30

27.929,76 €

 

 

insgesamt

89.032,76 €

Das Amt für Soziales Mitte hat bei den Trägern derjenigen Senior*innenbegegnungs- stätten, die sich im Fachvermögen des Bezirksamtes Mitte befinden und wegen personeller Engpässe von der Schließung bedroht sind, die finanziellen und personellen Bedarfe für das Jahr 2019 abgefragt. 

Die Ergebnisse können der oben stehenden Tabelle entnommen werden.

 

Die  entsprechenden  Meldungen dazu seitens der Träger „Selbst-Hilfe im Vorruhestand e.V., „Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V.“ und „Jahresringe-Gesellschaft für Arbeit und Bildung e.V.“ sind in den Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Bei der Überprüfung der Bedarfe hat sich herausgestellt, dass bei keiner der Einrichtungen eine sozialpädagogische Fachkraft in Vollzeit benötigt wird, um die Angebote der Begegnungsstätten aufrechtzuerhalten.

 

Es ist zwar nicht möglich, den zusätzlichen finanziellen Bedarf der betroffenen Begegnungsstätten aus dem Haushalt für das Jahr 2019 zu finanzieren, aber der Leiter des Amtes für Soziales stellt finanzielle Mittel aus dem Bonus für die erfolgreiche Missbrauchsbekämpfung aus dem Jahr 2017 im Rahmen der „Zielvereinbarung über Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Hilfe zur Pflege“ dafür zur Verfügung.

Ein entsprechender Beschluss über die Verwendung dieser Mittel ist vom Amt für Soziales beim Bezirksamt erwirkt und der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben worden (s. Anlage 4). 

Die Bonusmittel sind somit freigegeben und können für die bedarfsgerechte Finanzierung von Personal im Rahmen von Zuwendungen für die Senior*innenbegegnungsstätten im Fachvermögen des Bezirksamtes eingesetzt werden. Damit sind diese Begegnungsstätten nicht mehr auf Personal angewiesen, das sich über Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes rekrutiert und zunehmend multiple Vemittlungshemmnisse hat, sondern können ihr Personal in Eigenverantwortung selbst auswählen. Die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Angebote der Senior*innenbegegnungsstätten ist somit gewährleistet.

 

Mittlerweile haben alle betroffenen Träger auch entsprechende Zuwendungsanträge beim Bezirksamt Mitte gestellt, sodass einer zeitnahen Umsetzung der Personalplanungen in den Senior*innenbegegnungsstätten nichts mehr im Wege steht.

 

Ein Abgleich der Angebote findet hier u.a. durch den Austausch der Akteure in den Runden Tischen zur Senior*innenarbeit statt. Auch kann der Bezirk im Rahmen der Fördermittelvergabe durch entsprechende Vorgaben Einfluss nehmen. Bereits jetzt müssen die Träger der Begegnungsstätten regelmäßig Besucherzahlen übermitteln. Diese Berichterstattung lässt sich auch auf die Nennung der vorgehaltenen Angebote für die Zielgruppe erweitern.

Um hier sicher zu stellen, dass die Angebote der Senior*innenfreizeiteinrichtungen ergänzend zu denen der Stadtteilzentren sind und direkt Bezug nehmen auf die Bedarfe älterer und hochaltriger Menschen in den Bezirksregionen, werden daher folgende zusätzliche Nebenbestimmungen mit in den Zuwendungsbescheid aufgenommen:

„Der Träger ist zur Teilnahme an bestehenden Netzwerken zur Nachbarschaftsarbeit, wie den regionalen Runden Tischen zur Seniorenarbeit und dem Arbeitskreis Stadtteilarbeit verpflichtet.

Der  Träger öffnet die Einrichtung auch für Angebote, die die Stärkung der Nachbarschaft zum Ziel haben.

Der Träger berichtet dem zuständigen Fachamt regelmäßig über die in der Einrichtung stattfindenden Aktivitäten und vorgehaltenen Angebote, inklusive der Anzahl der Teilnehmenden.

Die Berichte sind an Frau Paprotny - Soz 16 - bzw. an das demnächst neu eingerichtete Sachgebiet „Koordination der im bezirklichen Fachvermögen befindlichen Begegnungsstätten für Senior*innen“ zu übersenden“

Für das Haushaltsjahr 2020 ist zur Finanzierung von Personal in den Senior*innenbegegnungsstätten geplant, Sachmittel in Höhe des Personalbedarfs dieserBegegnungsstätten anzumelden und im Rahmen der Zuwendung zu vergeben.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Mehrausgaben bei 3930/68432 in Höhe von rd. 90.000 € im Haushaltsjahr               2019.

Die Finanzierung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt aus dem Bonus für die erfolgreiche Transfersteuerung aus der „Zielvereinbarung über Transfersteue-              rung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der               Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Hilfe               zur Pflege“ im Jahr 2017. Die weitere Finanzierung ab dem Haushaltsjahr               2020 ist nach Überprüfung des Bedarfs im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 zu berücksichtigen.

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten, da für das Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Personal in den Senior*innenbegegnungs- stätten Sachmittel in Höhe des Personalbedarfs der Begegnungsstätten angemeldet und im Rahmen der Zuwendung vergeben werden sollen.


Berlin, den 11.03.2019

 

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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