Drucksache - 1247/V  

 
 
Betreff: Sauberhalten der Baumscheiben in der Wiesenstr. im Wedding sicherstellen


Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 08.05.2018
2. Beschluss vom 17.05.2018
3. VzK vom 22.08.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin     .        .2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1247/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Sauberhalten der Baumscheiben in der Wiesenstr. im Wedding sicherstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 folgende Anregung / folgendes Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen (Druck-sache Nr. 1247/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, dass die Baumscheiben in der Wiesenstr. Im Wedding regelmäßiger vom Müll und Hundekot gesäubert werden.

 

Das Bezirksamt hat am 10.08.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) § 4 (Straßenreinigungs-pflichtige) obliegt die Reinigung der Straßen der BSR. Dazu gehören auch die Baumscheiben und die Beseitigung des Hundekots

 

(1) Die ordnungsmäßige Reinigung der in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen obliegt dem Land Berlin als öffentliche Aufgabe für die Anlieger und Hinterlieger (Anschluss- und Benutzungszwang). Die ordnungsmäßige Reinigung der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen obliegt den Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte. Soweit Anlieger und Hinterlieger fehlen sowie in den Fällen des Absatzes 6 und des § 5 Abs. 3, obliegt die ordnungsmäßige Reinigung der in den Straßenreinigungsverzeichnissen aufgeführten öffentlichen Straßen dem Land Berlin. Die Aufgaben des Landes Berlin werden von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) hoheitlich durchgeführt.“

Nach Auskunft des zuständigen Betriebshofes bei der Berliner Stadtreinigung wird die genannte Straße in der Reinigungsklasse A 2 gereinigt, d.h. sie wird 5 x in der Woche gefegt und einmal in der Woche reinigt ein Spezialfahrzeug die Straße von Hundekot. Allerdings findet diese Reinigung maschinell statt, Baumscheiben müssten per Hand gereinigt werden.

Die Kosten einer höherwertigeren Reinigung müssten dann auf die Anlieger umge-legt werden.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 keine

Berlin, den        .        .2018

Bezirksbürgermeister von DasselStephan von Dassel

Bezirksbürgermeister              r die Leiterin der Abteilung

 

 

 

 

 

 
 

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