Drucksache - 1246/V  

 
 
Betreff: DDR-Grenzwachturm ins öffentliche Bewusstsein holen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Diedrich, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Bildung und Kultur Vorberatung
13.06.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vertagt   
12.09.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vertagt   
10.10.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vertagt   
14.11.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 08.05.2018
2. Austauschblatt DIE LINKE vom 13.11.2018
3. BE BiKu vom 14.11.2018
4. Beschluss vom 22.11.2018
5. VzK SB vom 28.03.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.03.2019

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1246/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

DDR-Grenzwachturm ins öffentliche Bewusstsein holen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1246/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht einen würdigen und dauerhaften, zentralen Standort für den DDR-Grenzwachturm Potsdamer Platz/Erna-Berger-Straße zu finden und zu sichern sowie die öffentliche Wahrnehmung und Auffindbarkeit des Turmes durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.

 

Als Standorte kämen in Betracht:

 

(1) Die Versetzung innerhalb des ehemaligen Areals des "Haus der Ministerien II“, an die südliche Begrenzung der derzeitigen Stadtbrache zwischen Erna-Berger- und Niederkirchnerstraße. Dort gibt es noch keine konkreten Planungen und die spätere Architektur kann sich dem Bestand anpassen. Das wäre die beste Lösung für den Erhalt dieses einmaligen architektonischen Zeitzeugen der Berliner Mauer.

 

(2) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) schlug vor, den Turm auf eine Rasenfläche des Leipziger Platzes zu versetzen. Dann ist die Authentizität ein Stück weit verloren, aber der Wachturm stünde auch hier wieder frei. Diesen Vorschlag würde auch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung unterstützen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 26.03.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das o. g. Objekt Wachturm & Leuchtmast in der Erna-Berger-Straße ist kraft Gesetzes (§ 2 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Berlin - DSchG Bln) ein geschütztes Denkmal. Es ist als Bestandteil des Denkmalbereichs (Gesamtanlage) „Berliner Mauer, Grenzanlagen mit Mauerabschnitten und Wachtürmen, 1961-1989 in der Denkmalliste Berlin nach § 4 DSchG Bln eingetragen.

Der Listentext lautet:

Berliner Mauer, Grenzanlagen mit Mauerabschnitten und Wachtürmen, 1961-1989;

S-Bahnhof Nordbahnhof / Gartenstraße, Grenzmauer, Hinterlandsicherungsmauer und Bahnhofsmauer beidseits der S-Bahntrasse zwischen Liesenbrücke und S-Bahnhof Nordbahnhof und auf dessen Gelände; Pflugstraße 1-6 / Schwartzkopffstraße, Hinterlandsicherungsmauer; Liesenstraße, Reste der Hinterlandsicherungsmauer auf dem Friedhof II der Französisch-reformierten Gemeinde; Grenzmauer und Hinterlandsicherungsmauer auf dem Alten Domfriedhof der St.-Hedwigs-Gemeinde (siehe Gartendenkmale Liesenstraße 7 und 8); Bernauer Straße zwischen Gartenstraße und Schwedter Straße, Grenzmauerabschnitt mit Kolonnenweg und Resten der Sicherungsanlagen, Ackerstraße 41-43, Bernauer Straße 1-50, Brunnenstraße 48-50, 138-140, Kremmener Straße 4, Ruppiner Straße 10, 40-41, Schwedter Straße 22-223, Schönholzer Straße 13-22, Strelitzer Straße 27-28, 48-49, Swinemünder Straße 23-24, 106-107, Wolliner Straße 47 (D) (siehe Gartendenkmal Bergstraße 29 und siehe Bodendenkmal Bernauer Straße 4); Ackerstraße 37, Betonplattenwand der Vorfeldsicherung auf dem Friedhof der Elisabethgemeinde (D) (siehe Gartendenkmal Ackerstraße 37); Betonplattenwand der Vorfeldsicherung zwischen Gartenstraße (nördlich Nr. 27) und Bergstraße und entlang der Begrenzung des Sophien-Kirchhofs II; Kieler Straße 2, Wachturm der ehem. Führungsstelle Kieler Eck; Köpenicker Straße (hinter Nr. 38-48) Vorfeldsicherung der Spree zwischen Michaelbrücke und Schillingbrücke mit Postenhaus für 3 Patroullienboote, Bootsanlegestelle, Postenweg und Zaun, Hinterlandsicherungsmauer und Leuchtmasten; Leipziger Platz / Erna-Berger Straße, Hinterlandsicherungsmauer, Wachturm und Leuchtmast; Niederkirchnerstraße (nördlich Nr. 8), Betonplattenwand;

Scharnhorststraße, Hinterlandsicherungsmauer auf dem Invalidenfriedhof, 1961 und 1972 (siehe Gartendenkmal Scharnhorststraße); Stresemannstraße 130, Hinterlandsicherungsmauer im Ministeriumsgebäude (siehe Denkmalliste Friedrichshain-Kreuzberg, Gesamtanlage Berliner Mauer, siehe Denkmalliste Köpenick-Treptow, Gesamtanlage Berliner Mauer und siehe Denkmalliste Pankow, Gesamtanlage Berliner Mauer, siehe Denkmalliste Spandau, Gesamtanlage Berliner Mauer)“.

Die Denkmalliste wurde zuletzt am 14.06.2001 im Amtsblatt für Berlin Nr. 29 veröffentlicht.

 

Jegliche Veränderung bzw. Maßnahme am o.g. Objekt ist gemäß § 11 (1) DSchG Bln somit genehmigungspflichtig bzw. bedarf einer denkmalrechtlichen Zustimmung.

 

Gegenüber dem o.g. BVV-Beschluss 1246/V, mit dem Inhalt einer Versetzung des Wachturms an einen neuen Standort, bestehen im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt Berlin (§ 6 Abs. 5 DSchG Bln) erhebliche fachliche Bedenken der Denkmalpflege.

 

Für die vorliegende Beschlussvorlage kann eine denkmalrechtliche Zustimmung nicht erfolgen.

Denkmalpflegerisches Anliegen und Ziel ist es, den Wachturm an seinen authentischen Standort zu erhalten bzw. diesen möglicherweise wieder in Richtung ursprünglichen Standort (geringfügig ca. 6 m Richtung Westen in der Erna-Berger-Straße) zu versetzen.

 

Ziel der Denkmalpflege ist es, die Erfahrbarkeit des Wachturms Erna-Berger Straße als bauliches Zeugnis und wichtigem Bestandteil der Gesamtanlage der ehemaligen Berliner Mauer zu erhalten. Dazu gehört zum einen der Erhalt und die Sicherung des Turmes mit seinen Baudetails als auch die Wahrung des authentischen Standortes.

Die Versetzung des Wachturmes an o.g. Standorte widerspricht dem denkmalpflegerischem  Anliegen, das der Wachturm als Geschichtszeugnis und seinem historischem Bezug zur Gesamtanlage Berliner Mauer weiterhin glaubwürdig und aussagekräftig wahrgenommen werden kann. Der Turm ist kein Museumsstück, sondern der einzige dieses Typus (Typ Beobachtungsturm  in Berlin), welcher sich am nahezu authentischen Standort befindet.

Das Anliegen, die öffentliche Wahrnehmung des Wachturms Erna-Berger-Straße durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, kann zwar grundsätzlich nachvollzogen werden. Dies kann jedoch nicht zu einer Versetzung vom authentischen Standort führen.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass im Rahmen des anstehenden Neubauvorhabens des Bundesrates und der Durchführung der damit im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen derzeit seitens der Senatsverwaltung geprüft wird, ob eine Versetzung des Wachturms in Richtung ursprünglicher Standort möglich ist. Ein Ergebnis liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Federführend im Verfahren ist dabei zuständigkeitshalber das Straßen- und Grünflächenamt, da sich der Wachturm auf öffentlichem Straßenland befindet.

Eine Versetzung des Wachturmes an einen neuen Standort wurde auch im Rahmen dieses Vorhabens, aufgrund erheblicher fachlicher Bedenken, ausgeschlossen.

 

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 26.03.2019

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen