Drucksache - 1238/V  

 
 
Betreff: Einführung von Tempo 30 in der Levetzowstraße/Altonaer Str. bis Bachstr.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Konrad, Freitag 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. Austauschbl. Piraten vom 17.05.2018
3. Beschluss vom 17.05.2018
4. VzK SB vom 18.12.2018
5. Anlage 1
6. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                   .      .2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1238/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme –

Einführung von Tempo 30 in der Levetzowstraße / Altonaer Str. bis Bachstr.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1238/V)

 

Wir ersuchen das Bezirksamt, bei der VLB (Verkehrslenkung Berlin) darauf hinzuwirken, dass auf der Levetzowstraße und der Altonaer Straße bis Kreuzung Bach-/Lessingstraße Tempo 30 ganztags angeordnet wird. Die Ampeln (LSA) sind auf „Grüne Welle“ bei Tempo 30 einzurichten. Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit ist durch Überwachung (z.B. Blitzer) zu gewährleisten, so dass ein Autofahrerverhalten wie auf der Stromstraße (ab Alt Moabit) und auf der Lessingstraße resultiert.

 

 

Das Bezirksamt hat am 11.12.2018  beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Die Entscheidung hierüber trifft letztendlich jedoch die VLB, in derer Zuständigkeit sich die Straße (Step II Straße) befindet.

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Schreiben vom 15.10.2018 um Prüfung des Ersuchens der BVV und Stellungnahme gebeten.

 

Mit Schreiben vom 20.11.2018 hat die Senatsverwaltung erklärt, dass aus Ihrer Sicht keine besondere Gefahrenlage als Voraussetzung für eine straßenverkehrs-behördliche Anordnung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Form einer Geschwindigkeitsreduzierung gegeben ist. Beide Schreiben sind als Anlage beigefügt.

 


A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den11.12.2018



Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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