Drucksache - 1225/V  

 
 
Betreff: Springer-Verlag und die Fischerinsel (II): Was passiert wann und wo mit den 2 Mio €
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
3. GA Grüne vom 08.05.2018
2. Antwort vom 05.06.2018

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

In der Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS 0354/V heißt es u. a.: Als Ausgleich für die im Plangebiet I-9-1 VE vorgesehene Überschreitung der Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung gemäß § 17 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung soll der Vorhabenträger, die Axel Springer SE, auf den im Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamt-Mitte (SGA) liegenden Grünflächen auf der Fischerinsel mit einer Gesamtgröße von ca. 17.000 qm erhebliche funktionale, gestalterische und ökologisch wirksame Verbesserungen vornehmen.

 

Im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan I-9-1VE ist festgelegt worden:

1. Erarbeitung eines Masterplankonzeptes

Ziel ist es, als Grundlage für die nachfolgende Planung und Realisierung auf den öffentlichen

Straßen/Wegen und Grünflächen der Fischerinsel eine umfassende konzeptionelle

Planung (Konzept-Masterplan) zu erarbeiten. Inhalte des konzeptionellen Masterplans

werden sein:

- Das gestalterische Gesamtkonzept (1:1000),

- Priorisierung und Auswahl für die geplanten Maßnahmen,

- die Bauabschnitte für die Realisierung,

- der Kostenrahmen für die Bauabschnitte,

- der zeitliche Ablauf der Realisierung.

Mit der Erarbeitung des Masterplankonzeptes soll spätestens drei Monate nach dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung über den Bebauungsplan begonnen werden. Das Masterplanverfahren soll spätestens innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.

2. Erarbeitung der Planung

Die Planung ist innerhalb von 3 Monaten nach Vorlage des vom Bezirk und der Senatsverwaltung

r Stadtentwicklung und Umwelt bestätigten Masterplankonzeptes zu beginnen und innerhalb von zwei Jahren nach dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung über den Bebauungsplan abzuschließen.

3. Ausführung der Maßnahmen

Der Vorhabenträger soll geeignete Unternehmen für die Durchführung der Maßnahmen beauftragen. Für alle Pflanzungen sind die Fertigstellungspflege (DIN 18916) und eine 3-jährige Entwicklungspflege (DIN 18919) durchzuführen.“

 

Nachdem die BVV den Bebauungsplan nun vor knapp 2 Jahren beschlossen hat (BVV 16.06.2016), jedoch  bisher nichts vom Masterplankonzept zu hören und zu sehen ist, frage ich das Bezirksamt:

 

1. Wann und in welcher Form ist beabsichtigt, die Regelungen des Durchführungsvertrages

zum Bebauungsplan 1-9-1 VE "Axel-Springer-Campus" bezüglich der Aufwertung von öffentlichen Grünflächen auf der Fischerinsel umzusetzen?

 

2. In welchem Bearbeitungsstadium befindet sich die diesbezügliche Erarbeitung des Masterplankonzeptes?

 

3.Welche Ergebnisse und Erkenntnisse hat die SWOT-Analyse des vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüros „Urbanistica“ gebracht und wie werden diese im weiteren Verfahren berücksichtigt?

4. Wann und in welcher Form soll eine Beteiligung der Anwohner*innen der Fischerinsel

und der Öffentlichkeit an der Erarbeitung des Masterplankonzeptes erfolgen?

 

5.Sollte die Erarbeitung eines Masterplankonzeptes nicht beabsichtigt sein, warum nicht, was ist stattdessen geplant und wann und in welcher Form soll dabei eine Beteiligung der Anwohner*innen der Fischerinsel und der Öffentlichkeit erfolgen?

 

 
 

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