Drucksache - 1223/V  

 
 
Betreff: Parkplatz statt Wohnungsbau in der Berolinastraße: Warum verschafft der Bezirk der WBM
eigene Parkplatzeinnahmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA Grüne vom 08.05.2018
2. Antwort vom 14.06.2018

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

-Im Amtsblatt Nr. 22 / 26. Mai 2017 wird mit Bekanntmachung vom 17. Mai 2017 für die

Parkplatzfläche an der Berolinastraße hinter Nummer 9-11 die Absicht der Einziehung von

öffentlichem Straßenland  mitgeteilt. Dabei heißt es: Die Fläche wird zum Zwecke der Bebauung an die WBM Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH übertragen.“

-Im Amtsblatt Nr. 36 / 25. August 2017 wird mit Bekanntmachung vom 17. August 2017 über die erfolgte Einziehung von öffentlichem Straßenland informiert.

-Im Folgenden wird der öffentliche parkraumbewirtschaftete Parkplatz der uneingeschränkten  Befahrung entzogen.

-Mit öffentlichem Aushang vom 14.11.2017 (u. a. im Rathaus Mitte) teilt die Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH in zweifelhafter Grammatik mit:Zum 01.11.2017 hat die WBM Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH das neben dem Bezirksamt Mitte gelegene Grundstück übernehmen. Die WBM wird dort neue Stellplätze errichten. Zu einem monatlichen Preis von 50,00€ haben sie die Möglichkeit einen  Stellplatz zu mieten. Ihre Bewerbungen schicken sie bitte an ….“.

Ich frage daher das Bezirksamt:

1.Ist es zutreffend, dass die WBM im Mai 2015 einen Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes an der Berolinastraße und eines Pavillons an der Karl-Marx-Allee für das Grundstück südlich Berolinastraße  9-11 gestellt hat, dieser jedoch bisher nicht genehmigt wurde und seither keine neuen Bauanträge gestellt wurden?

Sollte die unter 1. dargestellte Annahme zutreffend sein

2.Wieviel Wohnungen waren im damaligen Bauantrag geplant und warum wurde der Bauantrag nicht genehmigt?

3.Ist das Bezirksamt der Ansicht, dass mit der Schaffung einer privaten WBM-Parkplatzfläche dem Grund der bezirklichen Einziehung von öffentlichem Straßenland genüge getan wird?

4.   Welche ansatzweise aktuellen genehmigungsfähigen Planungen haben das Bezirksamt  

veranlasst, 2017 das öffentliche Straßenland einzuziehen?

5.   Wieviel öffentliche Parkplätze waren vor der Einziehung vorhanden und wieviel Einnahmen

wurden ungefähr jährlich auf der Fläche erzielt?

6.Was hat das Bezirksamt mit welchem Ergebnis bisher getan, um die WBM „daran zu erinnern“, dass der Parkplatz nicht als öffentliches Straßenland endwidmet wurden, damit die WBM dort einen eigenen Parkplatz betreibt?

6a.Sollte das Bezirksamt diesbezüglich noch nichts unternommen haben, warum nicht?

6b.Sollte das Bezirksamt dies bezüglich noch nichts unternommen haben, was gedenkt das Bezirksamt wann zu unternehmen, um die die WBM „daran zu erinnern“, dass der Parkplatz nicht als öffentliches Straßenland endwidmet wurden, damit die WBM dort einen eigenen Parkplatz betreibt

7.Was gedenkt das Bezirksamt zu unternehmen um von der WBM die bezirklichen Einnahmeausfälle für die entgangenen Parkraumbewirtschaftungseinnahmen einzufordern? Sollten diesbezügliche Absichten nicht bestehen, warum nicht?

8.Wie lange gedenkt das Bezirksamt die Endwidmung des öffentlichen Straßenlandes zu Gunsten einer privaten WBM-Parkplatzfläche aufrecht zu erhalten, bzw. welche glichkeiten sieht das Bezirksamt, die Fläche wieder der öffentlichen Nutzung zuzuführen, wenn die WBM nicht zeitnah den Wohnungsbau realisiert?

 

 
 

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