Drucksache - 1186/V  

 
 
Betreff: Schöffenwahlausschuss 2019-2024
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:BzBm von Dassel, BzStRätin Obermeyer 
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.DrVzB BA vom 11.04.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 04. April 2018

Abt. Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 42660

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin      

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

über die Wahl von 7 Vertrauenspersonen auf Vorschlag der Parteien in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Als Vertrauenspersonen gem. § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2024 werden gewählt (in alphabetischer Reihenfolge):

 

Herr Daniel Gollasch, geb. 1983, wohnhaft 13347 Berlin

Herr Olaf Lemke, geb. 1977, wohnhaft 10555 Berlin

Herr Max Landero, geb. 1991, wohnhaft 10117 Berlin

Frau Miriam Scheffler, geb. 1967, wohnhaft 10559 Berlin

Herr Thilo Urchs, geb. 1962, wohnhaft 10115 Berlin

Herr Herbert Wehlus, geb. 1948, wohnhaft. 13355 Berlin.

 

 

A)     Begründung

 

Gemäß § 40 Abs. 1 GVG des Gesetzes zur Ausführung des GVG tritt jedes fünfte Jahr ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Tiergarten zusammen.

 

Der Ausschuss besteht aus der Richterin oder dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzende oder Vorsitzender und einer/einem von der Landesregierung zu bestimmender/bestimmenden Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamten sowie aus sieben Vertrauenspersonen, die ihre alleinige Wohnung oder ihren Hauptwohnsitz in dem entsprechenden Bezirk haben, als Beisitzerinnen und Beisitzer (§ 40 Abs. 2 GVG).

Die Vertrauenspersonen werden von der BVV mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder gewählt. Daraus ergibt sich ein Vorschlagsrecht der Fraktion der BVV.

 

Die Parteien der BVV wurden mit dem Schreiben vom 20.12.2017 um Benennung von Vorschlägen/Vertrauenspersonen gebeten. Es wurden 6 Vorschläge/Vertrauenspersonen benannt. Der Schöffenwahlausschuss bedarf zu seiner Rechtmäßigkeit und Beschlussfähigkeit einer Mindestanzahl von drei gewählten Mitgliedern, dem oder der Vorsitzenden sowie der Verwaltungsbeamtin oder dem Verwaltungsbeamten.

 

 

B)     Rechtsgrundlage:
 

§ 16 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§§ 31 bis 35 in Verbindung mit § 40 und § 57 Gerichtsverfassungsgesetz

 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.

 

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

  

  Keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird.

 

 

 

Berlin, den 10.4.2018

 

Bezirksbürgermeister von Dassel    Bezirksstadträtin Dr. Obermeyer

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen