Drucksache - 1185/V  

 
 
Betreff: über den Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2018 - 2022 für den Fachbereich Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:BzBm von Dassel 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Schule
24.05.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
14.06.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB BA-Mitte vom 10.04.2018
2. VzB_1185_V_Anmeldung2018bis2022BerlinerSchulbauoffensive
3. BE zur VzB aus Schulausschuss vom 14.06.2018
3. Beschluss vom 21.06.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                    Datum:               10.04.2018

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen                                   Tel.:                           32200

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

                                                             

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über den Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2018 - 2022 für den Fachbereich Schule

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Anmeldungen des Bezirks Mitte für die Investitionsplanung 2018 - 2022 für den Fachbereich Schule wird zugestimmt. Diese sind bei der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichen.

 

A) Begründung:

 

Nach § 31 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 der Ausführungsvorschriften zu § 31 Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 und 4.1 AV § 31 LHO  Anmeldungen einzureichen.

 

Grundlage für die Aufstellung der Investitionsplanung 2018 - 2022 für den Fachbereich Schule bildet die Beschlussfassung des Senats vom 05. September 2017 über die Finanzplanung von Berlin 2017 bis 2021 einschließlich des entsprechenden Investitionsprogramms.

 

Die jährliche Investitionsplanung hat den Zweck, mittelfristige Planungen im investiven Bereich fortzusetzen und dabei zum Entwurf des Haushaltsplans für Folgejahre Festlegungen zu treffen.

 

Das ambitionierte Ziel der Berliner Schulbauoffensive (BSO) macht es nunmehr erforderlich, dieses Verfahren teilweise zu ergänzen. Beschränkt auf Baumaßnahmen in den bezirklichen schulfachlichen Kapiteln 3701 bis 3705, dem Kapitel 1250 MG 10, dem Kapitel 2712, dem Kapitel 1021 und dem Kapitel 1024 können für die Jahre 2020 bis 2022 Neuanmeldungen eingereicht sowie Änderungen gegenüber der Finanzplanung 2017 bis 2021 beantragt werden. Die Beträge für 2018 und 2019 dürfen jedoch nicht verändert werden, da dies mit dem beschlossenen Doppelhaushalt 2018/2019 kollidieren würde. Die Raten für 2020 bis 2022 sollen dem aktuellen Planungsstand und dem tatsächlichen Baufortschritt angepasst werden; für diesen Planungszeitraum können auch neue Schulbaumaßnahmen eingefügt sowie bestehende Schulbaumaßnahmen gestrichen oder mit aktualisierten Jahresscheiben erfasst werden. Meldungen zu anderen als den vorgenannten Kapiteln werden nicht berücksichtigt.

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Die Anmeldungen für die Investitionsplanung 2018 - 2022 für den Fachbereich Schule weisen folgende Besonderheiten auf:

 

In den Anmeldungen wird davon ausgegangen, dass Baumaßnahmen mit Gesamtkosten über 10 Mio. € bei der Hauptverwaltung etatisiert werden.

Das betrifft die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule mit 11.600 T€, die Gesamtsanierung der Ernst-Schering-Schule mit 10.024 T€, Sanierung und Neubau der Herbert-Hoover-Schule (ISS) mit 50.000 T€ und der Neubau des Campus der Heinrich-von-Stephan-Oberschule mit 23.000 T€.

 

Aus den pauschalen Zuweisungen für Investitionen sind alle Maßnahmen mit Gesamtkosten bis 5,5 Mio. € (sofern sie nicht gezielt zugemessen werden) zu finanzieren. Das führt ab 2020 zu einem Finanzierungsrisiko. Mit der Darstellung aller erforderlichen Schulbaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive werden die bis 2019 jährlich zur Verfügung stehenden Beträge der Pauschalen Zuweisung für Investitionen überschritten.

 

Bei Baumaßnahmen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen werden die Beträge der Investoren im Titel 342 90 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für Investitionen vereinnahmt und stehen dann zusätzlich zu einem Landesanteil zur Verfügung. Das betrifft die Baumaßnahmen Neubau eines modularen Ernzungsbaus Grundschule Chausseestraße/Boyenstraße, 1. BA, Grundinstandsetzung der Filiale Kruppstraße für die Kurt-Tucholsky-Grundschule und der Kauf von Grundstücken für das Verwaltungs- und Stiftungsvermögen an der Alexandrinenstraße zur Erweiterung der City-Grundschule.

 

Die Baumaßnahme Umsetzung des Schulkonzepts John-Lennon-Gymnasium wird aus der Rücklage ausfinanziert. Ebenso werden die Baumaßnahmen Erweiterung von Küche und Mensa, Umgestaltung des Garderobenbereichs, Barrierefreiheit der Turnhalle, Heinrich-Seidel-Grundschule und Freiflächenumgestaltung der Anna-Lindh-Grundschule aus der Rücklage ausfinanziert und sind deshalb in den Anmeldungen nicht mehr enthalten.

 

Bei der Baumaßnahme Charlotte-Pfeffer-Schule, Umbau zu einer Sonderschule mit dem rderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, werden die verbleibenden 9.412 T€ im Zuge der Haushaltsdurchführung auf die Haushaltsjahre 2018 - 2021 noch umverteilt. 

 

Im Zusammenhang mit dem Beschluss der BVV vom 19.12.2013, alle baulichen Maßnahmen an Schulen und Sportanlagen sowie im Jugendbereich zu realisieren, werden mit der Investitionsplanung 2018 - 2022 alle baulichen Maßnahmen ausfinanziert.

 

Als Termin für die Abgabe der Anmeldungen für den Entwurf der Investitionsplanung 2018 - 2022 für den Fachbereich Schule ist von der Senatsverwaltung für Finanzen im Schreiben vom 12.03.2018 der 23. April 2018 festgesetzt worden.                                                                                               

 

B) Rechtsgrundlage:

 

§§ 12 Abs. 2 Nr. 8 und 36 Abs. 2 BezVG, § 31 Abs. 1 LHO, AV § 31 LHO

Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen                                 - 3 -

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C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Auf den Entwurf der Anmeldungen zur Investitionsplanung 2018 - 2022 für den Fachbereich Schule wird verwiesen.                                                                                                                            

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

Berlin, den  10. April 2018

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 

 
 

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