Drucksache - 1181/V  

 
 
Betreff: Transparenten Beratungsprozess zur Investitionsplanung 2019-2023 rechtzeitig vorbereiten:
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Hauptausschuss
08.05.2018 
19: öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 10.04.2018
2. BE HA vom 08.05.2018
3. Beschluss vom 17.05.2018
4. VzK SB vom 03.05.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:         04.2019

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen     Tel.:32200

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1181/V

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Transparenten Beratungsprozess zur Investitionsplanung 2019-2023 rechtzeitig vorbereiten

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV – bei Bedarf nach Beratung mit der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen – einen Zeitplan vorzulegen, wie der „Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2019-2023“ so rechtzeitig in den Ausschüssen der BVV beraten werden kann, damit Rückmeldungen aus den Ausschüssen noch aufgenommen und eingearbeitet werden können und die BVV über eine möglicherweise geänderte VzB tatsächlich vor der Einreichung der Anmeldungen bei der Senatsverwaltung beschließen kann.

 

Soweit Unsicherheiten beispielsweise mit Blick auf notwendige Beschlussfassungen des Senats bestehen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit unmittelbar nach erfolgter Beschlussfassung des Senats über die Finanzplanung von Berlin von 2018 bis 2022 die Finalisierung des Entwurfs abgeschlossen werden kann und ein Eintritt in den Beratungsprozess ermöglicht wird. Teil der geeigneten Maßnahmen kann es sein, mit Szenarien und Priorisierungen zu arbeiten.

 

Der BVV ist über den beabsichtigten Fahrplan möglichst bis Ende Juni 2018 zu berichten.“

 

 

Das Bezirksamt hat am   30.04.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt bedauert, dass aufgrund von Terminfestlegungen auf Landesebene eine frühzeitige Einbindung aller relevanten Ausschüsse nicht möglich war.

 

 

 

 

 

A)    Begründung:

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Vorgaben für die Investitionsplanungen in einem entsprechendem Aufstellungsrundschreiben zusammengefasst, welches erst am 07.11.2018 an die Bezirke übermittelt wurde (1. AR 19/23 Bez.).

 

Weiterhin ist eine extrem hohe Anzahl an Investitionsplanungen (ca. 150), welche sich insbesondere aus der Berliner Schulbauoffensive ergeben hat, angemeldet worden. Diese Anzahl stellte eine bisher nie dagewesene Dimension dar. Auch sind die Maßnahmen nicht in der Form untersetzt gewesen, als dass sie bei der Senatsverwaltung für Finanzen hätten angemeldet werden können. Die Umwandlung der vielen und zum Teil etwas ungeordneten Vorschläge in eine umsetzbare Liste hatte einen erheblichen Arbeitsaufwand zur Folge. Daher konnte das Bezirksamt erst am 19.02.2019 über die Investitionsplanung beschließen. In der Sitzung des Schulausschusses am 14.02.2019 und in der Sitzung des Sportausschusses am 26.02.2019 wurde zur Investitionsplanung berichtet und im Rahmen des Möglichen beraten. In der Sitzung der BVV am 21.02.2019 wurde die Investitionsplanung dann unter der Drs. 1767/V beschlossen.

 

Da der Abgabetermin bei der Senatsverwaltung für Finanzen auf den 08.03.2019 festgelegt wurde, war eine vorige Beteiligung aller relevanten Ausschüsse nicht möglich.

 

 

 

 

B) Rechtsgrundlage:

 

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine.

 

Berlin, den   30.04.2019

 

 

 

Bezirksbürgermeister

Stephan von Dassel

 
 

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