Drucksache - 1116/V  

 
 
Betreff: Die Integration von statusgewandelten Flüchtlingshaushalten in den Wohnungsmarkt ist Pflicht und nicht Kür
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok-Yesilcimen, Draeger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
17.04.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtentwicklung Vorberatung
25.04.2018 
18. nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 13.03.2018
2. Austauschblatt SPD vom 20.03.2018
3. BE Soziales und Gesundheit vom 17.04.2018
4. BE StadtE vom 25.04.2018
5. Beschluss vom 17.05.2018
6. VzK ZB vom 14.05.2020
7. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:      05.2020

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 1116/V

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Die Integration von statusgewandelten Flüchtlingshaushalten in den Wohnungsmarkt ist Pflicht und nicht Kür

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018   an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1116/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

gemeinsam mit dem Senat im Bezirk Mitte ausreichend Unterkünfte und Wohnungen bereit

zu stellen, um einen angemessenen Anteil der Flüchtlinge in Berlin in den Wohnungsmarkt

integrieren zu können. Hierbei sollen für neue Unterkünfte folgende Prämissen gelten:

 

  • Bei Neubau wohnungsähnliche Bautypologien statt Unterkünften
  • Maximal 250 Plätze pro Standort
  • Gemischten Belegungskonzepten ist der Vorzug zu geben
  • Die Vermittlung in den regulären Wohnungsmarkt ist als vorrangiges Ziel

mitzudenken

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.05.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 die Vorlage „Weiterentwicklung des bezirklichen Konzepts Wohnen für Flüchtlinge“ (Vorlagen Nr. 390, Beschluss Nr. 383 – Anlage 1) beschlossen. Die dem vorliegenden Ersuchen (1116/V) zugrundeliegenden Empfehlungen der BVV an das Bezirksamt sind darin aufgegriffen und in alle aktuellen Prozesse der möglichen Umsetzung auf Landesebene eingeflossen.

 

Dazu gibt das Bezirksamt folgenden, aktuellen Sachstand:

 

In Reaktion auf die im Februar 2018 beschlossene Senatsvorlage S-982/2018 „Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge – weitere Standorte“ hat das Bezirksamt innerhalb von 14 Tagen mit Schreiben vom 20.02.2018 reagiert, und dem Senat ein differenziertes Alternativkonzept angeboten, dass die Prämissen des Beschlusses zu dieser Drucksache berücksichtigte. Die beabsichtigte und am 17.04.2018 erfolgte Herbeiführung eines Bezirksamtsbeschlusses wurde bereits zu diesem frühen Zeitpunkt an den Senat avisiert.

 

Mit Schreiben vom 22.03.2018 wurden die Senator*innen der Senatsverwaltungen SenStadtWohn, SenFin und SenIAS erneut von dem überarbeiteten Vorschlag des Bezirks Mitte zur Umsetzung des Senatsbeschlusses - unter Anregung eines Erörterungstermins mit den Bezirken, dem Integrationsbeauftragten des Landes, dem LAF und den angeschriebenen Senatsverwaltungen zum Thema: „Philosophie der Unterbringung und der Vermittlung in den Wohnungsmarkt“ in Kenntnis gesetzt.

Es folgten weitere Schriftwechsel mit dem Ziel der Umsetzung des Alternativkonzeptes Mitte an Stelle von  2 MUF-Standorten mit je 500 Plätzen an der Triftstraße und dem ehem. Diesterweggymnasium, besser die 6 vom Bezirksamt vorgeschlagenen Standorte kleinerer Kapazität, plus der Empfehlung der Vergabe von 10% fertiggestellter Wohnungen mit dichter Belegung, an Haushalte von Geflüchteten Menschen in bereits baureifen Wohnungsbauprojekten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Mitte, vorzusehen.

 

Konkrete Ergebnisse über die Beschlusslage des Senats vom Februar 2018 hinaus, lassen sich zum heutigen Zeitpunkt für das Bezirksamt Mitte nicht konstatieren. Die vom Bezirk vorgeschlagenen weiteren Standorte sind nicht Bestandteil der Senatsvorlage 1104/2018 und werden allenfalls in der Diskussion um die Belegungssteuerung aller von Wohnungslosigkeit bedrohten und betroffenen Personen eine Berücksichtigung finden können.

Der entsprechende Projektauftrag für die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU) ist mit Senatsbeschluss S-1214/2018 vom 15.05.2018 an die SenIAS gegangen.

Der Themenkomplex gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung berührt mehrere sozialpolitische Themenfelder: Die Wohnungslosenhilfe, die Integration Geflüchteter, die Frage nach bezahlbarem, bedarfsgerechten Wohnraum und dem Zugang zum Wohnungsmarkt für verschiedene Personengruppen sowie die gesamtstädtisch ausgewogene Verteilung der Unterbringungskapazitäten in den Bezirken bzw. die Stärkung der kompensatorischen Infrastruktur.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der MUF-Standorte, an der die vom Bezirksamt involvierten Senatsverwaltungen sowie das LAF beteiligt sind, werden in das Projekt GStU einfließen.

 

Der Stadtrat für StadtSozGes ist gemäß Beschluss des Rates der Bürgermeister Stimmberechtigtes Mitglied der Entscheidungsinstanz des GStU-Projektes. Diese Instanz trifft alle im Rahmen des Projekts erforderlichen Grundsatzentscheidungen inklusive Abnahme der Meilensteinergebnisse.

 

Mit der Proaktiven Teilnahme des Bezirksamtes durch dessen vertretendes BA-Mitglied sowohl in dem Projekt GStU als auch als Akteur der Strategiekonferenz – Wohnungslosenhilfe, sowie des Runden Tisches „Alternativen zur öffentlichen Unterbringung Geflüchteter“ soll eine maximale Einflussnahme und Steuerung im Sinne der BVV-Empfehlungen sichergestellt werden.

 

Zuletzt wurde am 14.11.2019 der Stand der Entwicklungen der TIW-Standorte per Steckbriefinformationen im Bezirk Mitte zu planbaren Unterbringungen von Geflüchteten Haushalten an die Senatsverwaltungen für Finanzen (Herrn StS Junker), Integration, Arbeit und Soziales (Herrn StS Tietze) und Stadtentwicklung und Wohnen (Herrn StS Scheel) adressiert (siehe Anlage1). Eine Antwort steht aus allen 3 Senatsverwaltungen dazu noch aus.

 

Die BVV wird über die tangierten Ausschüsse regelmäßig über die Ergebnisse informiert.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:  Keine

 

 b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:  Keine

 

Berlin, den 12.05.2020
 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel    Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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