Drucksache - 1108/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1108/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über: Sanierungsfahrplan für Mittes Schulen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1108/V):
„Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung schnellstmöglich eine Zeit- und Maßnahmeplanung für Sanierungsmaßnahmen einschließlich der Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit für die öffentlichen Schulen des Bezirks Mitte vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Sanierungsplanung soll mit den Schulen abgestimmt sein und den Finanzierungsaufwand sowie die jeweiligen Finanzierungsquellen beinhalten.“
Das Bezirksamt hat am 27.07.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Ergänzend zum Zwischenbericht vom 21.05.2019 möchten wir Sie über die aktuelle Umsetzung des Ersuchens informieren. Zeit und Maßnahmenplanung Das Schul- und Sportamt schreibt seine Maßnahmeplanung kontinuierlich fort und veröffentlicht Sie jährlich auf der Webseite des Schul- und Sportamtes unter: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/der-fachbereich-schulbau-und-infrastruktur-725304.php Die Rahmenbedingung und Anforderungen an die Baumaßnahmen verändern sich regelmäßig, Prioritäten sind daher kontinuierlich neu zu definieren. Die Maßnahmen werden mit den betroffenen und beteiligten Fachbereichen gemeinsam regelmäßig abgestimmt und angepasst. Herstellung der Barrierefreiheit Bei allen Maßnahmen und Planungen des Schul- und Sportamtes wird darauf geachtet, dass bei Planungen und Realisierungen auf die Umsetzung der Barrierefreiheit soweit wie möglich geachtet wird. Abstimmung mit den Schulen Vor und während der Sanierungsmaßnahmen wird mit den Schulen eine regelmäßige Abstimmung stattfinden. Finanzierung Die abgestimmte Sanierungsplanung wird mit den geplanten oder ermittelten Sanierungskosten und Finanzierungsquellen hinterlegt.
A) Rechtsgrundlage § 13 i.V.m. §36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 27.07.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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