Drucksache - 1104/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1104/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1104/V)
Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin Mitte spricht sich für den Erlass einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für das Gebiet Nikolaiviertel aus.
Über die damit verbundenen neuen Regeln und Verfahren für den Betrieb von Schankwirtschaften, die Durchführung von Veranstaltungen, das Anbringen von Außenwerbung usw. soll das Bezirksamt geeignete Möglichkeiten für eine bürgerfreundliche Kommunikation und Aufklärung schaffen.
- Unmittelbar nach Festsetzung der Verordnung soll im Bezirksamt ein*e Ansprechpartner*in für die Belange der Anwohner*innen und Gewerbetreibenden des Nikolaiviertels benannt werden, der/die sowohl per Email als auch telefonisch erreichbar ist. - Unmittelbar nach Festsetzung der Verordnung sollen die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden des Nikolaiviertels mit einem Infoblatt über die wichtigsten Elemente informiert werden. - 6 Monate nach Festsetzung der Verordnung soll das Bezirksamt die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden des Nikolaiviertels zu einem ersten Erfahrungsaustausch über das Leben mit der Erhaltungsverordnung einladen.
Das Bezirksamt hat am 11.08.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Zu 1.) Für Fragen des Erhaltungsrechts ist der zuständige Mitarbeiter in der Gruppe Planungsrecht im Fachbereich Stadtplanung über die Seite des Bezirksamtes Mitte von Berlin jederzeit einzusehen und telefonisch zu kontaktieren. Zu 2.) Auf ein Infoblatt wurde bisher verzichtet, da der Bezirk das Angebot der Senatsverwaltung zur Schaffung einer Fördergrundlage, basierend auf dem Förderprogramm des Städtebaulichen Denkmalschutzes, in Anspruch nehmen will. Hierzu wird derzeit unter Einbeziehung aller Akteure ein integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet. In diesem Rahmen wird eine umfassende Bürgerbeteiligung durchgeführt. Jedoch wurde unter reger Bürgerbeteiligung im Beteiligungsverfahren, auf der Basis der im Bezirk Mitte in 2017 beschlossenen Leitlinien für Bürgerbeteiligung und umfassender Information aller Beteiligten die Quartiersvision Nikolaiviertel von Mai 2019 bis Dezember 2019 erarbeitet und im Februar 2020 fertiggestellt. Die Quartiersversion bildet den Verständigungsrahmen aller Beteiligten und eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Quartiers. Zu 3.) Die Festsetzung der Erhaltungsverordnung für das Nikolaiviertel erfolgte am 15.05.2018. Am 11.10.2018 wurde von der IG Nikolaiviertel ein Treffen im Brauhaus Georgbræu im Nikolaiviertel initiiert. Am Termin nahmen Vertreter der Bewohner und Gewerbetreibenden, Mitglieder von Bürgervereinen, der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, ein BVV-Vorsteher und ebenfalls Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses und Sprecher für Stadtentwicklung sowie die Gruppenleiter der Fachbereiche Denkmalschutz und Planungsdurchführung des Stadtentwicklungsamtes Mitte teil. Für einen Erfahrungsaustausch über das Leben mit der Erhaltungssatzung wurde in diesem Rahmen Zeit eingeräumt. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 11.08.2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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