Drucksache - 1104/V  

 
 
Betreff: Erhaltungssatzung im Nikolaiviertel – aber mit echter Bürgerbeteiligung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
   Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU, FDP, Piraten vom 13.03.2018
2. ÄA LINKE vom 21.03.2018
3. Beschluss vom 22.03.2018
4. VzK SB vom 24.08.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:          .2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1104/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über
Erhaltungssatzung im Nikolaiviertel – aber mit echter Bürgerbeteiligung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1104/V)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin Mitte spricht sich für den Erlass einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für das Gebiet Nikolaiviertel aus.

 

Über die damit verbundenen neuen Regeln und Verfahren für den Betrieb von Schankwirtschaften, die Durchführung von Veranstaltungen, das Anbringen von Außenwerbung usw. soll das Bezirksamt geeignete Möglichkeiten für eine bürgerfreundliche Kommunikation und Aufklärung schaffen.

 

-  Unmittelbar nach Festsetzung der Verordnung soll im Bezirksamt ein*e Ansprechpartner*in für die Belange der Anwohner*innen und Gewerbetreibenden des Nikolaiviertels benannt werden, der/die sowohl per Email als auch telefonisch erreichbar ist.

-  Unmittelbar nach Festsetzung der Verordnung sollen die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden des Nikolaiviertels mit einem Infoblatt über die wichtigsten Elemente informiert werden.

-  6 Monate nach Festsetzung der Verordnung soll das Bezirksamt die Anwohner*innen und Gewerbetreibenden des Nikolaiviertels zu einem ersten Erfahrungsaustausch über das Leben mit der Erhaltungsverordnung einladen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 11.08.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Zu 1.) Für Fragen des Erhaltungsrechts ist der zuständige Mitarbeiter in der Gruppe Planungsrecht im Fachbereich Stadtplanung über die Seite des Bezirksamtes Mitte von Berlin jederzeit einzusehen und telefonisch zu kontaktieren.

Zu 2.) Auf ein Infoblatt wurde bisher verzichtet, da der Bezirk das Angebot der Senatsverwaltung zur Schaffung einer Fördergrundlage, basierend auf dem Förderprogramm des Städtebaulichen Denkmalschutzes, in Anspruch nehmen will. Hierzu wird derzeit unter Einbeziehung aller Akteure ein integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet. In diesem Rahmen wird eine umfassende Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Jedoch wurde unter reger Bürgerbeteiligung im Beteiligungsverfahren, auf der Basis der im Bezirk Mitte in 2017 beschlossenen Leitlinien für Bürgerbeteiligung und umfassender Information aller Beteiligten die Quartiersvision Nikolaiviertel von Mai 2019 bis Dezember 2019 erarbeitet und im Februar 2020 fertiggestellt. Die Quartiersversion bildet den Verständigungsrahmen aller Beteiligten und eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Quartiers.

Zu 3.) Die Festsetzung der Erhaltungsverordnung für das Nikolaiviertel erfolgte am 15.05.2018. Am 11.10.2018 wurde von der IG Nikolaiviertel ein Treffen im Brauhaus Georgbræu im Nikolaiviertel initiiert. Am Termin nahmen Vertreter der Bewohner und Gewerbetreibenden, Mitglieder von Bürgervereinen, der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, ein BVV-Vorsteher und ebenfalls Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses und Sprecher für Stadtentwicklung sowie die Gruppenleiter der Fachbereiche Denkmalschutz und Planungsdurchführung des Stadtentwicklungsamtes Mitte teil. Für einen Erfahrungsaustausch über das Leben mit der Erhaltungssatzung wurde in diesem Rahmen Zeit eingeräumt.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 11.08.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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