Drucksache - 1097/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1097/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Informationstafeln für Baumfällungen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1097/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, geplante Baumfällungen für Ort anzukündigen. Die Information vor Ort soll folgende Informationen enthalten:
- Grund der Fällung - Datum der Fällung - Informationen zu Ersatzmaßnahmen - Kontakt - Hinweis zu weiteren Informationen im Internet (zum Beispiel via QR-Code zur Pressemitteilung.
Das Bezirksamt hat am 04.12.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Es gilt der Grundsatz, dass Bäume nur dann gefällt werden, wenn sie nicht mehr verkehrssicher sind. Die Baumkontrolleure des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) treffen diese Entscheidung nach eingehender Baumuntersuchung. Die Kollegen*innen, die mit dieser Aufgabe betraut sind, sind fachlich geschultes Personal und besuchen regelmäßig entsprechende Weiterbildungen in diesem Fachgebiet.
Der Erhalt des Baumes so lange wie möglich, hat bis zur Entscheidung zur Fällung oberste Priorität, deshalb erfolgt diese letzte Maßnahme meist recht kurzfristig und erlaubt dann keinen Aufschub.
Die Gründe für die Sofortmaßnahme Baumfällung sind dabei so verschieden, dass keine Informationstafeln vorbereitet werden können. Jede Tafel muss speziell für den einzelnen Baum angefertigt werden.
Das ist aus Sicht des SGA in der Realität nicht praktikabel und nicht umzusetzen. Die im Bezirk praktizierten Pressemitteilungen geben Auskunft über Grund, Datum und Kontakte zur geplanten Baumfällung. Werden Baumfällungen im Zuge von Baumaßnahmen notwendig, können diese Fällungen aufgrund des Planungsvorlaufes auf Bürgerveranstaltungen erläutert oder auch mit Hausaushängen den Anwohnern näher erklärt werden.
Siehe dazu auch Bezirksamtsvorlage Nr. 518/2018
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 04.12..2018 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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