Drucksache - 1065/V  

 
 
Betreff: Qualifizierung der bezirklichen AG „Roma“ zur AG EU-Zuwanderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 20.02.2018
2. Anlagen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:13.02.2018

Ordnung, Personal und FinanzenTel.:Telefon

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung                            Drucksache Nr.: 1065/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Qualifizierung der bezirklichen AG „Roma“[1] zur AG EU-Zuwanderung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt beschließt:

(1)         die Qualifizierung der AG „Roma“ zu einer ressortübergreifenden AG EU-Zuwanderung zum 01.01.2018. Die Geschäftsstelle der AG EU-Zuwanderung wird zu gleichen Teilen beim bezirklichen Integrationsbeauftragten (IB) und dem Leiter Präventionsrat beim Bezirksbürgermeister (Präv 1) angesiedelt. Die Amtsleitungen benennen der Geschäftsstelle der AG EU-Zuwanderung eine_n Vertreter_in sowie eine_n Stellvertreter_in für die Mitarbeit in der AG EU-Zuwanderung. 

(2)         die beigefügten  Grundsätze und die Geschäftsordnung der AG EU-Zuwanderung (Anlage 1). Die Geschäftsordnung tritt mit BA-Beschluss, frühestens jedoch zum 01.01.2018 in Kraft. 

A)      Begründung:

 

Vorbemerkung:

 

Die AG „Roma“ ist 2012 aus der 2008 einberufenen AG Illegales Wohnen hervorgegangen. Aus der Feststellung der dauerhaften Zuwanderung sind Erkenntnis und Notwendigkeit gewachsen, die Integration durch die Erarbeitung zielgruppenspezifischer Strategien zu unterstützen.

 

Die AG Roma bearbeitet Fragestellungen auf zwei Ebenen:

(1) Nachbarschaftliches Zusammenleben mit Blick auf die Zielgruppe

(2) Abbau von Integrationsbarrieren

 

Die AG Roma als Fach-AG ist die wesentliche Kommunikationsplattform zum Themenfeld Roma im Bezirk. Leitidee der AG ist es, in einem aktiv kooperierenden Netzwerk Themenstellungen zu bearbeiten, die sich aus dem Aufenthalt von Roma aus Bulgarien und Rumänien im Bezirk Mitte ergeben.

 

Die AG Roma hat sich gegen eine Geschäftsordnung ausgesprochen und am 19.10.2012 folgende Regel zur Teilnahme und Mitarbeit verabschiedet:

(1)  Die AG Roma ist eine Facharbeitsgemeinschaft, die grundsätzlich nicht-öffentlich tagt.

(2)  Aus aktuellem Anlass kann die AG zu Beginn einer Sitzung beschließen, dass eine Sitzung ganz oder zum Teil öffentlich ist. Die Teilnehmenden der AG Roma nehmen an den Sitzungen regelmäßig auf Einladung teil, der Teilnehmendenkreis ergibt sich aus dem Verteiler.

(3)  Mitglieder der AG können Träger, Institutionen oder Einzelpersonen werden, die sich schwerpunktmäßig mit der Thematik und den Zielgruppen der AG Roma beschäftigen.

Andere Personen, Träger oder Institutionen können entsprechend ihrer Funktion als Mitglieder der AG berufen werden, soweit dies der Zielsetzung der AG förderlich ist.

(4)  Die Entscheidung über die Mitgliedschaft wird der Leitung der AG übertragen. In Zweifelsfällen entscheidet die AG nach Vorstellung der/des Interessierten.

 

Aufgrund der sowohl präventiven als auch integrativen Aufgabenstellungen wird Leitung gleichberechtigt vom bezirklichen Leiter Präventionsrat (Präv 1) und dem bezirklichen Integrationsbeauftragten (IB) wahrgenommen. Die administrative Betreuung (Protokollführung, Einladung) erfolgt durch Präv 2. Die Aufgaben gliedern sich wie folgt:

AG Roma

Präventionsarbeit

Integrationsarbeit

Ziel

Bearbeitung von Themenstellungen, die sich aus dem nachbarschaftlichen Zusammenleben ergeben

Gestaltung der Teilhabechancen sowie Abbau von Integrationsbarrieren und Diskriminierung (vgl. § 1 PartIntG)

Themenfelder

-Gestaltung der Kommunikation mit Akteuren im Sozialraum

-Ansprechpartner für Nachbarschaft etc.

-Bearbeitung operativer Fragestellungen, insbes. im Bereich Wohnen, Nachbarschaft

- Erarbeitung von Stellungnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens sowie zur Vermeidung von Konflikten

-Unterstützung des nachbarschaftlichen Engagements

-fachl. Austausch mit MSO und Projektträgern zu zielgruppenspezifischen Fragestellungen

-Qualifizierung von fachlichen Bedarfen und Anregungen

-Anregung zu Maßnahmen, Beschlüssen des Bezirksamtes

-Erarbeitung von Strategien sowie Maßnahmen, Projekten zur Erhöhung der Teilhabechancen

-bezirklicher Ansprechpartner Themenfeld Roma

Zuständigkeiten

Präv 1

IB

 

 

(aktive) Mitglieder der AG Roma sind (Stand: 09.11.2017):

 

Bezirksamt Mitte von Berlin:

  • Jugendamt: Sozialraumkoordination Moabit West, Sozialraumkoordination R4, JGH
  • Gesundheitsamt: KJGD, Zentrum/Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaft,
  • Sozialamt: Soziale Wohnhilfe

Projektträger der bezirklichen EHAP-Programme (Kooperationspartner):

  • Kulturen im Kiez e.V.
  • Die Wille gGmbH
  • KLIK e.V.

Projektträger des bezirksorientierten Programms:

  • Mingru Jipen e.V.
  • Zirkus Internationale e.V.
  • Projektträger Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma:
  • Caritas, Mobile Beratungsstelle für Zuwandernde aus Südosteuropa - MOBI.Berlin
  • Phinove e.V.

Weitere:

  • SenBJF, Schulaufsicht, Außenstelle Mitte
  • Polizeidirektion 3
  • Jobcenter Berlin Mitte
  • Quartiersmanagements Moabit-West, Soldiner Str.
  • DRK, MBE, Gangway
  • Süd-Ost-Europa-Kultur e.V. Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) e. V., Schulmediation

Die AG Roma tagt in einem monatlichen Rhythmus.

 

 

 

Zielsetzung der Qualifizierung der AG „Roma“ zu einer AG EU-Zuwanderung:

 

Das Selbstverständnis der AG „Roma“ als Kommunikationsplattform, die bisherige Zusammensetzung und die Arbeitsform sind nicht geeignet, verbindliche und outputorientierte bezirkliche Präventions- und Integrationsstrategien für die Zielgruppe zu entwickeln.

 

Ziel des Beschlusses ist es daher, die AG „Roma“ zu einer AG EU-Zuwanderung zu qualifizieren.

 

 

 

Sozialraumorientierte Bedarfslagen 

 

Nicht zuletzt durch die EU-Erweiterungen 2004 und 2007 ist Berlin und insbesondere der Bezirk Mitte von Berlin zum Zielgebiet für europäische Binnenmigration geworden. Die Freizügigkeit von Unionsbürger_innen und die Grundsicherung für Arbeitssuchende stehen dabei in einem komplexen Spannungsverhältnis. 

So sind nach § 2 (2) FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger_innen gem. § 7 (1) SGB II erst leistungsberechtigt, wenn sie seit fünf Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.[2]r diesen Personenkreis kommen lediglich Überbrückungsleistungen und Rückkehrhilfen in Betracht.

Die Migration von EU-Zuwander_innen ohne Mittelr den eigenen Lebensunterhalt und Leistungsansprüche führt häufig zu prekären Wohn- und Lebensverhältnissen sowie Armut und sozialer Ausgrenzung. Hierzu zählen das Bestreiten des Lebensunterhaltes durch Betteln, das Campieren in öffentlichen Grünanlagen sowie das Wohnen in Immobilien, die von bau- und wohnungsaufsichtsrechtlichen Problemen betroffen sind.

Die Europäische Union hat zur Unterstützung ihrer Mitgliedsstaaten 2014 den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) eingerichtet.

hrend ein Großteil der EU-Staaten den EHAP zur Bereitstellung von Nahrungsmitteln sowie grundlegenden Verbrauchsgegenstände, wie z.B. Kleider, Schuhe und Hygieneartikel einsetzt, sind die EHAP-Projekte in Deutschland auf die Beratung von Zugewanderten und die Vermittlung in die Regelstrukturen von Bildung, Gesundheit und Soziales vorgesehen.  

 

Kernprojekt für den Bezirk Mitte ist mobile Beratungsstelle für Zuwandernde aus Südosteuropa - MOBI.Berlin der Caritas Berlin in der Levetzowstre 12a, 10555 Berlin.[3]

Die Beratungsstatistik von MOBI.Berlin für 2017 zeigt, dass ein Großteil der 2017 beratenen Personen in vermuteter Zuständigkeit des Bezirkes Mitte liegen:

 

MOBI.Berlin bietet bei Konflikten und Krisen im öffentlichen Raum und im Wohnumfeld eine aufsuchende Arbeit in den Sozialräumen und eine Kontaktaufnahme vor Ort an.

Im Zeitraum 03/2017 10/2017 (Statistik steht seit 03/2017 zur Vfg.) wurde MOBI.Berlin 37-mal durch bezirkliche Fachstellen beauftragt:[4]

 

Tab. 1: Einsätze der Mobilen Anlaufstelle MoBi.Berlin im Zeitraum 03/2017-10/2017

 

Einsatzort

Zahl der Orte/Objekte

Zahl der Einsätze

Öffentliche Orte/        Plätze/ Grünanlagen

8

23

Immobilien

4

15

 

Die Vorgänge unterscheiden sich maßgeblich nach Handlungsbedarf, Eingriffsmöglichkeiten und Zuständigkeiten. Hier bedarf es objekt- und raumbezogener Strategien unter Einbeziehung der jeweils zuständigen Fachämter sowie externer bzw. kooptierter Partner.

Die bisherige AG „Roma“, die mithin nur eine Teilmenge der EU-Binnenmigration abbildet, als Kommunikationsnetzwerk wirkt an der Schnittstelle zwischen Bezirksamt, migrantischen Beratungseinrichtungen und Migrantenselbstorganisationen.

 

Die Erarbeitung ganzheitlicher Strategien oder die Moderation ressortübergreifender Abstimmungsprozesse ist im Arbeitszusammenhang der AG „Roma“ nicht zu leisten, weshalb eine AG EU-Zuwanderung, aufbauend auf den Arbeitsstrukturen der AG „Roma“ eingerichtet werden soll.

 

Im laufenden Kalenderjahr 2017 waren alle zehn bezirklichen Fachämter in unterschiedlicher Häufigkeit und Intensität mit Fragen der Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern und deren Lebenssituation im Bezirk Mitte von Berlin befasst.

 

Zu den Fragestellung zählten u.a. Lärmbeschwerden bei Problemimmobilien (UmNat), Campieren im öffentlichen Raum und in Grünanlagen (SGA, Ord), Vermeidung drohender Obdachlosigkeit (Soz), Gesundheitsberatung und -betreuung sowie Hygienemaßnahmen (Ges), bau- und wohnungsaufsichtsrechtliche Fragen (Stadt), Modellprojekt soz.päd. begleitete Integrationskurse EU-Bürger_innen (BiKu), Jugendhilfe und Kinderschutz (Jug), Härtefallregelungen Schulessen und Lerngruppen (SchuSpo) und melderechtliche Themen (BüD).

 

Die Fragestellungen kumulieren häufig um einzelne Orte oder Problemimmobilien, zuletzt Iranische Str. 3, Stephanuskirche Soldiner Str./Prinzenallee, Lüderitzstr./Kameruner Str.  

 

Eine AG EU-Zuwanderung ermöglicht im Hinblick auf sozialräumliche Problemlagen und insbesondere sog. Problemimmobilien

  • eine zeitnahe Sachstandserhebung,
  • eine organisierte Abstimmung zwischen den beteiligten Akteure sowie
  • die Erarbeitung abgestimmter Strategie und Konzepte.  

 

Hier ist aufgrund der Entwicklung der Aufmerksamkeitsgruppe auch perspektivisch mit migrationsspezifischen Herausforderungen zu rechnen.

 

Aufmerksamkeitsgruppe

 

Im Bezirk Mitte von Berlin leben 48.688 EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer. Polnische Staatsangehörige stellen dabei mir 8.211 Personen die größte Gruppe von Personen aus EU-Mitgliedsstaaten im Bezirk Mitte von Berlin. 

Auffällig ist, dass die Zahl polnischer Staatsangehöriger im Bezirk seit 2007 weitestgehend konstant geblieben ist, während sich die Zahl von Einwohner_innen aus den EU-2-Ländern seit EU-Erweiterung 2007 versechsfacht hat. Seit 2015 ist die Gruppe bulgarischer und rumänischer Zuwanderer_innen größer als die Gruppe polnischer Bürger_innen. Fast jeder 4. Berliner Erwachsene aus Rumänien und Bulgarien (23 v. H.) wohnt im Bezirk Mitte von Berlin. Melderechtlich nicht erfasste Personen insbesondere Obdachlose   sind nicht berücksichtigt.

Die Tabelle 2 zeigt die Entwicklung polnischer sowie bulgarischer und rumänischer Personen im Bezirk seit dem Jahr 2007. Die Zahl der melderechtlich erfassten Einwohner_innen in Mitte aus Ländern der EU-Erweiterung 2004 (ohne Polen) ist seit 2007 um ca. 50 v.H. auf 3.480 Personen gestiegen und wird nicht gesondert aufgeführt.

 

Tab. 2: Entwicklung der melderechtlich erfassten EW 0-12 Jahren aus EU-Staaten in Mitte (AfS, EWR, 06/2007-06/2017)

 

Stichtag

Polnische Staatsangeh.

0 bis unter 12 Jahren

Polnische Staatsangeh.

insgesamt

EU-Erweiterung 2007[5]

0 bis unter 12 Jahren

EU-Erweiterung 2007

insgesamt

30/06/2017

438

8.431

1.610

10.851

30/06/2016

446

8.539

1.459

10.296

30/06/2015

444

8.487

1.197

8.920

30/06/2014

471

8.348

954

7.745

30/06/2013

450

7.903

817

6.740

30/06/2012

413

7.520

636

5.756

30/06/2011

398

7.129

430

4.527

30/06/2010

427

7.588

224

3.609

30/06/2009

412

7.601

131

2.821

30/06/2008

424

8.213

114

2.457

30/06/2007

409

8.211

60

1.874

 

 

Ein nicht unerheblicher Anteil des Bevölkerungszuwachses umfasst Kinder und Jugendliche. Während jedoch der Anteil der Kinder von 0 bis unter 12 Jahren bei Personen aus Ländern der EU-Erweiterung 2004 bei lediglich 4,9 v. H. und damit deutlich unter dem Anteil der Kinder von 0 bis unter 12 Jahren an der Gesamtbevölkerung im Bezirk.HHH

(11,05 v. H.) liegt, beträgt der Anteil von Kindern von 0 bis unter 12 Jahren bei Familien aus den Ländern der EU-Erweiterung 2007 13,44 v. H. (Tab. 2).  

 

Hieraus resultiert das Erfordernis zur Gestaltung der Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen und  einer Unterstützung der sprachlichen, strukturellen und sozialen Integration der Familien.

Dies gilt insbesondere, da der Anteil von Kindern bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit in Willkommensklassen im Grundschulbereich bei ca. 25 v .H. liegt (Stand 09/2017). In einzelnen Schulen in den Bezirksregionen Parkviertel, Wedding-Zentrum und Osloer Str. und in Schulen, in deren Einzugsgebieten sog. Problemimmobilien liegen, stellen Kinder aus EU-Ländern in den Willkommensklassen mittlerweile die Mehrheit.

 

Die Konzentration von Maßnahmen des Berliner Aktionsplans auf Bildungsteilhabe resultiert aus ebendieser Erkenntnis, dass zugewanderte Bürger_innen aus den EU-2-Staaten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überproportional häufig mit Kindern unter 12 Jahren im Haushalt leben.

 

Der Zugang zu Bildung sowie die regelmäßige Teilnahme an Bildungsangeboten eine Grundbedingung für die gleichberechtigte Teilhabe gem. § 1 PartIntG.

 

Der Bezirk Mitte von Berlin erhält seit 10/2011 durchgängig eine VZÄ (Träger RAA Berlin) aus dem Landesprogramm und wendet seit 2015 einen Teil des bezirksorientierten Programms zur Sprach- und Kulturmittlung auf, um eine weitere Stelle Schulmediation (1 VZÄ) beim Träger Zirkus Internationale e.V. zu finanzieren.

 

Eine AG EU-Zuwanderung ermöglicht im Hinblick auf die migrationspezifischen und Teilhabebedarfe

  • den Austausch über die Lebenssituation der EU-Zuwanderer_innen, 
  • die zielgenaue Vermittlung von Integrationsangeboten für die Zielgruppe,
  • die interkulturelle Öffnung bezirklicher Dienstleistungsangebote.  

 

 

Aktionsplan Roma

 

Rumänien und Bulgarien sind seit 2007 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Seit 2014 genießen EU-rger_innen aus diesen Ländern die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Der Berliner Senat hat im August 2012 die Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer Roma[6] entwickelt und, darauf aufbauend, im Juli 2013 einen Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma verabschiedet.

 

Der Senat hat dem Rat der Bürgermeister am 21.09.2017 den zweiten Bericht zur Umsetzung des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma vorgelegt (Drucksache R-192/2017).

 

Die der Berichterstattung beigefügten Stellungnahmen von neun Berliner Bezirken darunter auch der Bezirk Mitte von Berlin weisen darauf hin, dass die bestehende Strategie der Heterogenität der Zielgruppen und Integrationsbiografien nicht gerecht wird und die Maßnahmen des Aktionsplanes einer Überprüfung bedürfen.

Der Bezirk Mitte ist derzeit mit den Bezirken Neukölln und Reinickendorf in der landesweiten Arbeitsgruppe vertreten. 

 

Eine AG EU-Zuwanderung ermöglicht im Hinblick auf den Aktionsplan und die Förderprogramme der EU (EHAP) und des Landes Berlin (bezirksorientiertes Programm)

  • abgestimmte bezirkliche Positionen zu Integrations- und Förderstrategien, 
  • kommunale Schwerpunktsetzungen,
  • gemeinsame Projektentwicklung für zielgruppenspezifische Bedarfe, z.B. Wohnraumsuche oder Toleranzförderung

 

 

B)      Rechtsgrundlage

§ 36 (2) BezVG

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Auswirkungen auf die KLR werden im Rahmen einer Evaluation der Tätigkeit der AG EU-Zuwanderung durch die Geschäftsstelle bis 12/2018 im Rahmen der Berichterstattung dargestellt.

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Der Personaleinsatz für die Geschäftsstelle der AG EU-Zuwanderung ist über den Bezirkshaushalt 2018/19 in 3300/42201 und 3300/42801 gedeckt.

Berlin, den 13.02.2018


Bezirksbürgermeister von Dassel


[1] zur Bezeichnung AG „Roma“ vgl. Drs 0170/IV vom 14.02.2012. Die Entscheidung zur Benennung der AG nach der Zielgruppe beruht auf dem Selbstverständnis der AG und der dort vertretenen MSO. Zur Drs 0170/IV s.a. Protokoll Ausschuss Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vom 13.06.2012  

[2] Arbeitnehmer_innen und ihre Familienangehörige begründen auch bei geringfügen Beschäftigungsverhältnissen soweit diese nicht untergeordnet und unwesentlich sind Leistungsansprüche nach dem SGB II.

[3] Das Bezirksamt Mitte hat mit weiteren fünf EHAP-Projektträgern im Bezirk Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.

[4] Eine Übersicht des Einsatzes aller beauftragten Träger unter Einschluss der Integrationslots_innen, der Schulmediation, der Sprach- und Kulturmittler_innen des bezirksorientierten Programms liegt nicht vor.

 

[5] Die EU-Erweiterung 2007 umfasst Rumänien und Bulgarien.

[6] Die Gruppe der EU-Zuwanderer_innen aus den EU-2-Staaten ist nicht deckungsgleich mit der Gruppe zugewanderter Roma. Belastbare quantitative Erhebungen zur Zuwanderung von Angehörigen der Roma-Community liegen nicht vor. Aus den einschlägigen Beratungsangeboten ist bekannt, dass ein Großteil der in Berlinen lebenden Roma aus Bulgarien und Rumänien, aber auch aus Ländern  der Visegrád-Gruppe sowie Griechenland und Nicht-EU-Staaten, hier insbes. Serbien, Albanien und in geringerem Maße die Ukraine, stammt.

 

 
 

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