Drucksache - 1041/V  

 
 
Betreff: Standesamt Mitte darf Eheschließungen nicht weiter im Wege stehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der CDU-Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
15.03.2018 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 13.02.2018
2. BE BüdWohn vom 15.03.2018
3. Beschluss vom 22.03.2018

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird beauftragt sicherzustellen, dass auch Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirks Mitte zeitnah eine Eheschließung möglich ist. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit in Fällen einer geplanten Eheschließung in einem anderen Standesamt die Rolle als Wohnsitzstandesamt entbürokratisiert und beschleunigt werden kann.

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 21.06.2018

 
 

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