Drucksache - 1018/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1018/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Milieuschutz für die ganze Lehrter Straße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1018/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, für den südlichen Bereich der Lehrter Straße, welcher außerhalb der Sozialen Erhaltungssatzung Birkenstraße liegt, Untersuchungen in Auftrag zu geben, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einbeziehung in das Erhaltungsgebiet Birkenstraße gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB vorliegen.
Das Bezirksamt hat am 29.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Gutachten der Ermittlung von potenziellen Gebieten für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB im Bezirk Mitte von Berlin im Jahr 2015 zeigt, dass die Lehrter Straße in drei verschiedenen Planungsräumen liegt. Diese Planungsräume sind „Stephankiez“, „Heidestraße“ und „Zillesiedlung“ (s. Anlage: Karte „Lehrter Straße Planungsräume / Milieuschutz“). Insofern sind keine Aussagen für die Lehrter Straße in ihrer Gesamtheit bzw. den verbleibenden Teil der Lehrter Straße, der nicht im Gebiet des Sozialen Erhaltungsverordnungsbereiches Birkenstraße liegt, aus dem Gutachten ableitbar. Der Endbericht des o.g. Grobscreenings inklusive der Untersuchungsergebnisse sowie gutachterlichen Einschätzungen auf Planungsraumebene ist auf der Internetseite des BA Mitte unter folgendem Link einsehbar: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/ stadtplanung/staedtebaufoerderung/erhaltungsgebiete/milieuschutzgebiete-492487.php#downloads Aktuell werden vom Stadtentwicklungsamt vorrangig alle zehn im Zuge des o.g. Grobscreenings identifizierten Beobachtungsgebiete vertiefend untersucht.
Das Stadtentwicklungsamt des Bezirks Mitte plant, die verbleibenden Gebiete des Bezirks (siehe Anlage: Karte „Vorbereitung Vertiefende Untersuchungen“) in einer Art Evaluation des Grobscreenings v. 2014 im Anschluss an die beiden oben genannten vertiefenden Untersuchungen und den daraus folgenden möglichen Erlass einer oder mehrerer sozialen Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB anzuschließen. Vorrang haben aktuell die zehn Beobachtungsgebiete des Bezirks, welche alle personellen Ressourcen in 2017 / 2018 binden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 24.05.2018 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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