Drucksache - 1018/V  

 
 
Betreff: Milieuschutz für die ganze Lehrter Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Diedrich, Mayer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
28.02.2018 
16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
21.03.2018 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 13.02.2018
2. BE StadtE vom 21.03.2018
3. Beschluss vom 22.03.2018
4. VzK vom 07.06.2018
5. Anlagen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:24.05.2018

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1018/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Milieuschutz für die ganze Lehrter Straße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1018/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für den südlichen Bereich der Lehrter Straße, welcher außerhalb der Sozialen Erhaltungssatzung Birkenstraße liegt, Untersuchungen in Auftrag zu geben, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einbeziehung in das Erhaltungsgebiet Birkenstraße gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB vorliegen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 29.05.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Gutachten der Ermittlung von potenziellen Gebieten für den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung gem. § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB im Bezirk Mitte von Berlin im Jahr 2015 zeigt, dass die Lehrter Straße in drei verschiedenen Planungsräumen liegt. Diese Planungsräume sind „Stephankiez“, „Heidestraße“ und „Zillesiedlung“ (s. Anlage: Karte „Lehrter Straße Planungsräume / Milieuschutz“). Insofern sind keine Aussagen für die Lehrter Straße in ihrer Gesamtheit bzw. den verbleibenden Teil der Lehrter Straße, der nicht im Gebiet des Sozialen Erhaltungsverordnungsbereiches Birkenstraße liegt,  aus dem Gutachten ableitbar.

Der Endbericht des o.g. Grobscreenings inklusive der Untersuchungsergebnisse sowie gutachterlichen Einschätzungen auf Planungsraumebene ist auf der Internetseite des BA Mitte unter folgendem Link einsehbar:

https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/

stadtplanung/staedtebaufoerderung/erhaltungsgebiete/milieuschutzgebiete-492487.php#downloads

Aktuell werden vom Stadtentwicklungsamt vorrangig alle zehn im Zuge des o.g. Grobscreenings identifizierten Beobachtungsgebiete vertiefend untersucht.

  • Die Beobachtungsgebiete Kattegatstraße, Soldiner Straße, Reinickendorfer Straße und Humboldthain Nord-West werden derzeit vom Stadtentwicklungsamt des Bezirks Mitte in Zusammenarbeit mit den Büros argus gmbh und S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH vertiefend untersucht. Mit den Ergebnissen der Untersuchung ist im zweiten Quartal 2018 zu rechnen.
  • Die Beobachtungsgebiete Lützowstraße, Körnerstraße, Thomasiusstraße, Invalidenstraße, Oranienburger Straße und Alexanderplatzviertel werden aktuell in Zusammenarbeit mit dem Büro LPG Landesweite Planungsgesellschaft mbH untersucht. Avisiertes Ende des Ausführungszeitraums ist August 2018, weshalb mit den Ergebnissen dieser Untersuchung gegen Mitte/Ende des dritten Quartals 2018 zu rechnen ist.

Das Stadtentwicklungsamt des Bezirks Mitte plant, die verbleibenden Gebiete des Bezirks (siehe Anlage: Karte „Vorbereitung Vertiefende Untersuchungen“) in einer Art Evaluation des Grobscreenings v. 2014 im Anschluss an die beiden oben genannten vertiefenden Untersuchungen und den daraus folgenden möglichen Erlass einer oder mehrerer sozialen Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB anzuschließen. Vorrang haben aktuell die zehn Beobachtungsgebiete des Bezirks, welche alle personellen Ressourcen in 2017 / 2018 binden.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 24.05.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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