Drucksache - 1004/V  

 
 
Betreff: Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-100 „Heinrich-Heine-Straße / Schmidstraße“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 30.01.2018
2. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin  .01.2018

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-100 „Heinrich-Heine-Straße / Schmidstraße“, über die Aufteilung in drei Planverfahren, über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige und die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  30.01.2018 beschlossen:

 

I.          Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-100 „Heinrich-Heine-Str./Schmidstraße“r das Gelände zwischen Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße, westlicher Michaelkirchplatz, nördlicher Heinrich-Heine-Platz, Annenstraße und Heinrich-Heine-Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

II.        Der Bebauungsplan 1-100 „Heinrich-Heine-Str./Schmidstraße“ mit geändertem Geltungsbereich, wird in folgende drei Bebauungsplanverfahren aufgeteilt:

 

Bebauungsplan 1-100aB r die Grundstücke Schmidstraße 2/10 und die daran angrenzenden Flurstücke 244 und 245 (Spielplatzfläche) sowie einen Abschnitt der Schmidstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Bebauungsplan 1-100b r das Grundstück Annenstraße 4A sowie Teilflächen der Annenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

Bebauungsplan 1-100c r eine Teilfläche zwischen Heinrich-Heine-Straße der Erschließungsstraße der Heinrich-Heine-Straße und der Annenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

III.      Der Bebauungsplan 1-100aB soll gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren         

durchgeführt werden.

 

IV.     r den Entwurf des Bebauungsplans 1-100aB, 1-100b und 1-100c wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige und die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

V.       Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Begründung zur Einschränkung des Geltungsbereiches:

Der bisher an der nördlichen Heinrich-Heine-Straße, Köpenicker Straße, Michaelkirchstraße / Michaelkirchplatz und östlichen Annenstraße anliegende Geltungsbereich wird in Richtung des Blockinneren zurückgezogen (siehe Anlage).

Der Wegfall der Flächen entlang der Köpenicker Straße und der nördlichen Heinrich-Heine-Straße, der Flächen westlich der Michaelkirchstraße / Michaelkirchplatz und der Flächen nördlich der östlichen Annenstraße aus dem bisherigen Geltungsbereich begründen sich in einem fehlenden Erfordernis einer planungsrechtlichen Sicherung.

Zum einen sind auf ehemaligen Freiflächen bereits Neubauten entstanden (Wohngebäude südlich der Schmidstraße), zum anderen sind Baugenehmigungen für neue Wohngebäude bereits erteilt worden (nördliche Heinrich-Heine-Straße, entlang Köpenicker Straße, nördlich Schmidstraße). Des Weiteren befinden sich innerhalb der aus dem Geltungsbereich wegfallenden Flächen Bestandsgebäude, die weder baulich erweitert noch umgenutzt werden sollen. Der Erhalt der Freiflächen südlich der Schmidstraße erfordert ebenfalls keine planungsrechtliche Sicherung, da diese sich im Fachvermögen des Landes Berlin befinden. Der Grünstreifen entlang der Michaelkirchstraße ist wiederum Teil des Sanierungsgebiets „rdliche Luisenstadt“ und somit vor einer möglichen Bebauung gesichert.

 

Begründung zur Aufteilung in drei Einzelverfahren:

Im Rahmen der Vorbereitung zu der frühzeitigen Beteiligung zeichnet sich ab, dass die einzelnen städtebaulichen Ziele und die Realisierung der damit verknüpften Vorhaben unterschiedliche Zeitansprüche stellen. Die Aufteilung des bisherigen einzelnen Verfahrens in drei Verfahren ermöglicht daher eine voneinander temporär entkoppelte Entwicklung.

 

Die bisherigen städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes 1-100 werden, entsprechend ihrer räumlichen Zuteilung in die drei neuen Bebauungspläne, weiterhin verfolgt.

 

Begründung zur Verfahren gem. § 13 BauGB für den Bebauungsplan 1-100aB

Der Bebauungsplan 1-100aB soll gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Alle Anwendungsvoraussetzungen (keine wesentliche Änderung der Zulässigkeit nach §34, keine Pflicht zur Durchführung einer UVP, keine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b) sind gegeben.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

r die Veröffentlichung der frühzeitigten Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in 3 Tageszeitungen werden pro Bebauungsplan Mittel in Höhe von ca. 3.500 € benötigt, die im Bezirksplan 2018 unter Kapitel 4200, Titel 53121, bereitzustellen sind.

 

r die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens 1-100aB wird ggf. die Beauftragung eines oder mehrerer Gutachten erfolgen müssen. Die Höhe der Kosten lässt sich zum derzeitigen Verfahrensstand noch nicht beziffern.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1-100aB ist es geplant das Grundstück der ehemaligen Druckerei in der Schmidstraße Nr. 6 durch den Bezirk Mitte von Berlin zu erwerben, um Flächen für notwendige soziale Infrastrukturstruktur bereitstellen zu können. Die anfallenden Erwerbskosten werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu ermitteln sein.

 

 

 

 

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:  keine

 

 

Berlin,30.01.2018

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

Bezirksstadtrat Gothe

 

 

 
 

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