Drucksache - 1000/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600 Stadtentwicklungsamt BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1000/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme-
über Verstetigung von Quartiersmanagementgebieten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.02.2018 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1000/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, bei der Entscheidung über die Verstetigung von Quartiersmanagementgebieten in Mitte die Ergebnisse des Monitoring Soziale Stadtentwicklung einzubeziehen. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass der Verstetigungszeitraum 3 Jahre beträgt.
Das Bezirksamt hat am 02.07.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nachdrücklich die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Verstetigungsverfahrens thematisiert und Anregungen hierzu übermittelt.
Die Senatsverwaltung hat hierauf, besonders mit Blick auf die Anregung der dreijährigen Verstetigungsphase, das Angebot einer über vierjährigen Finanzierung der sog. „Stadtteilkoordination plus“ unterbreitet, welches vom Bezirksamt sehr begrüßt wird.
Diese basiert auf dem Modell der Umsetzung der Stadtteilkoordination im Bezirk Mitte, in dem die Senatsverwaltung im Rahmen der Kooperationsvereinbarung intensiv eingebunden ist. Hierüber erfolgt die komplementäre Finanzierung der über das Bezirksamt finanzierten und beauftragten Stadtteilkoordination in den jeweiligen Bezirksregionen, wobei ein besonderer Fokus auf dem Gebiet des verstetigten Quartiersmanagements liegt. Dies ermöglicht die weitestgehende Beibehaltung von dort gewachsenen Strukturen, wie besonders der Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen. Auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Partizipation gehört zu den vielfältigen Aufgaben der Stadtteilkoordination. Darüber hinaus steht mit der Stadtteilkasse ein ähnlicher Fonds wie der Aktionsfonds in den QM-Gebieten zur Verfügung.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Berlin, den 02.07.2019 Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe |
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