Drucksache - 0916/V  

 
 
Betreff: Leuschnerdamm fahrradfreundlich umgestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermnann, Kociolek, Schneider und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Vorberatung
17.01.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
21.02.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 12.12.2017
2. ÄA Piraten vom 18.12.2017
3. Austauschblatt Grüne vom 19.03.2018
4. BE UmNat vom 21.03.2018
5. Beschluss vom 22.03.2018
6. VzK vom 18.06.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                   .        2018

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen33500

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0916/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Leuschnerdamm fahrradfreundlich umgestalten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0916/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Leuschnerdamm zwischen Waldemarbrücke und Engeldamm / Ecke Bethaniendamm fahrradfreundlich zu gestalten. Dafür soll die Straße nach Möglichkeit teilasphaltiert werden. Bei der Umgestaltung der Straße für Fahrradfahrende ist darauf zu achten, dass der Verlauf der ehemaligen Berliner Mauer weiterhin zum Gedenken erkennbar bleibt. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen so umgesetzt werden, dass sich das Geschwindigkeitsniveau des Kfz-Verkehrs nicht erhöht.

Das Bezirksamt soll beim Senat entsprechende Radverkehrsmittel für die Maßnahme beantragen.

 

Das Bezirksamt hat am 12.06.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der o.g. BVV-Beschluss zielt darauf ab, den Leuschnerdamm fahrradfreundlich umzubauen.

 

Über den Leuschnerdamm verläuft, gemäß des zwischen dem Senat und dem Bezirk abgestimmten Radverkehrskonzeptes aus dem Jahr 2011, der „Berliner Mauerweg“. Dieser Weg ist kein Radwanderweg, sondern eine allgemein touristische Route, die aufgrund ihrer Länge größtenteils mit Fahrrädern befahren wird.

 

Der Leuschnerdamm ist im genannten Abschnitt als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Dies dient zum einen der Verkehrssicherheit, zum anderen schützt die Maßnahme aber auch die Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Luftschadstoffen. Gemäß § 45 Abs. 1c StVO dürfen in Tempo-30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) ausgewiesen werden. Radfahrenden steht daher der Fahrbahnbereich zur Verfügung.

 

 

 

Seitens des Bezirksamtes war im Nachgang des Verkehrskonzeptes Nördliche Luisenstadt die Asphaltierung der Straße geplant. Dies war nicht im Sinne der Anwohnenden, die sich gegen die Asphaltierung und damit für das Großsteinpflaster ausgesprochen haben. Zusätzlich äerte die Landesdenkmalbehörde Zweifel bezüglich der Asphaltierung.

 

Der Fahrbahnbereich ist hier mit Großsteinpflaster ausgestattet, welches für Radfahrende zugegebenermaßen nicht komfortabel ist. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass über den Legiendamm eine gute, da asphaltierte, Ausweich-strecke für Radfahrende existiert.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den   12.06.2018

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Weißler

 
 

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