Drucksache - 0899/V  

 
 
Betreff: Räumungsklagen und Räumungen im Bezirk Mitte und Möglichkeiten zum Wohnraumerhalt nach ASOG

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:I.Bertermann, Kociolek, Kurt 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
2. GA Grüne vom 12.12.2017

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1. Wie viele Mitteilungen hat das Sozialamt jeweils in 2016 und 2017 (letzter Stichtag) von den Amtsgerichten über Räumungsklagen gegen BewohnerInnen, die in welchen Postleitzahlgebieten im Bezirk Mitte wohnhaft sind, erhalten ?

 

2. In wie vielen Fällen kam es in 2016 und 2017 (letzter Stichtag) anschließend zum Vollzug der Räumungen (bitte angeben nach Postleitzahlgebieten)?

 

3. Wie viele der betroffenen Personen aus 2016 und 2017, welche anschließend vom Sozialamt angeschrieben wurden, sind ebenda vorstellig geworden zur Beseitigung der Mietschulden?

 

4. Was unternimmt das Jugendamt nach Eingang der Information vom Sozialamt über Haushalte mit Kindern, die eine Räumungsmitteilung erhalten haben?

 

5. Nach dem ASOG ist eine vorübergehende Wiedereinweisung in den eigenen Wohnraum bei MieterInnen nach erfolgter Räumungsklage möglich. Hierzu frage ich:

 

a)   Wie oft hat das Bezirksamt dieses Instrument in den letzen Jahren angewandt und wenn nein, warum nicht?

b)   Welche Stellen im Bezirksamt wären für die Wiedereinweisung zuständig?

c)   Gelingt es dem Bezirksamt immer, sofort Unterkünfte für Wohnungslose zu besorgen (insb. für Familien) ohne Wartezeit?

d)   Welche Gegebenheiten nach welcher Rechtsprechung müssten erfüllt sein, um eine vorübergehende Wiedereinweisung zur Abwendung von Obdachlosigkeit in den eigenen Wohnraum als Bezirk vorzunehmen?

e)   Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um mit der Senatsverwaltung für Soziales die rechtlichen Hürden für die Wiedereinweisung in Wohnraum nach ASOG zu senken, da diese zweifellos kostengünstiger ist für den Bezirk als die Zahlung von hohen Tagessätzen für ASOG-Unterkünfte?

 

 
 

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