Drucksache - 0852/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und FinanzenTel.:32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0852/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Schaffung einer Entladezone in der Amsterdamer Str. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0852/V):
Das Bezirksamt wird ersucht sich für eine Be- und Entladezone für PKWs und Kleintransport vor den Einzelhandelsgeschäften in der Amsterdamer Str. 2 – 3 ein- zusetzen. Über die Erledigung ist der BVV bis Ende Februar 2018 zu berichten.
Das Bezirksamt hat am 06.02.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Amsterdamer Str. in Höhe der Hausnummern 1 und 2 ist montags bis freitags zwischen 9 – 16 Uhr für Kurzparker_innen (mit Parkuhr für 1 Std) - also ggf. auch für Zulieferer - vorbehalten. Auf der direkt gegenüberliegenden Straßenseite wurde auf einer Länge von insgesamt ca. 39 Metern eine Ladezone (montags bis freitags von 8 – 16 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr) eingerichtet. Unterstützt wird der Bereich durch weitere Ladezonen auf der Müllerstr., die direkt rechts und links der Amsterdamer Straße angrenzen. Hierbei handelt es sich um eine ca. 19-Meter-Ladezone in nördlicher Richtung (in der Zeit von montags bis freitags von 7 – 16 Uhr und samstags von 5 bis 7 Uhr) sowie in südlicher Richtung auf der Müllerstr. um eine ca. 16-Meter-Ladezone (montags bis freitags von 7 – 16 Uhr).
Alle diese Ladezonen können u.a. von allen Ladenbesitzer_innen, auch von denen in der Amsterdamer Str. 2 und 3, genutzt werden. Aber auch die Parkplätze für Kurzparker_innen (1 Std.) dürfen selbstverständlich auch zum Be- und Entladen genutzt werden.
Da dem Bezirksamt bisher keine konkreten Beschwerden seitens der Ladenbesitzer_innen vorliegen, sieht das Bezirksamt derzeit keinen Bedarf, die bestehende, sehr großzügige Ladezonenregelung in dem Bereich zu ändern. In diesem Zusammenhang möchte das Bezirksamt anmerken, dass die bestehenden Ladezonenbereiche in einer umfänglichen Konzepterstellung für die gesamte Müllerstr. festgelegt worden sind. Sicherlich können sich im Lauf der Zeit Änderungsbedarfe ergeben. Diese sind dem Bezirksamt jedoch konkret zu benennen, damit zu den angegebenen Zeiten vor Ort entsprechende Verkehrsbeobachtungen durchgeführt und anschließend zwischen den einzelnen Interessenlagen (Ladenbelieferung vs. Kundenparkplätze die dann zu reduzieren wären) abgewogen werden kann.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 06.02.2018 Bezirksbürgermeister von Dassel
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