Drucksache - 0848/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:43034 QPK BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0848/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Unterstützung für den „Notdienst Berlin für Suchtmittelgefährdete und –abhängige“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.11.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0848/V).
Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der Verein „Notdienst Berlin für Suchtmittelgefährdete- und abhängige“ auch in diesem Winter 15 Plätze für drogenabhängige Obdachlose anbieten kann. Für die Unterbringung im kommenden Jahr soll eine berlinweite Lösung in Zusammenarbeit mit dem Senat erfolgen.
Das Bezirksamt hat am 28. Augst 2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Krisenwohnung des Vereins „Notdienst Berlin für Suchtmittelgefährdete- und abhängige“ (Drogennotdienst) bietet unbürokratische und kostenlose Übernachtungsmöglichkeiten für drogenabhängige Frauen und Männer in Krisen- und Notsituationen. Sie ist mit 15 Schlafplätzen und 1-2 Notschlafplätzen die einzige zielgruppenspezifische Einrichtung dieser Art in Berlin. Sie hat von 21:00 Uhr bis 8:00 Uhr, 365 Tage im Jahr geöffnet. Die Krisenwohnung musste umziehen, weil die Technische Universität den bisher genutzten Standort an der Müller-Breslau-Straße am Bahnhof Zoo für eigene Zwecke benötigt. Seit 1984 war die Einrichtung dort angesiedelt. Die zum Dezember 2017 gekündigten Räumlichkeiten der Krisenwohnung, wurden nach Verhandlungen über die Kältehilfesaison hinaus bis einschließlich März 2018 zur Verfügung gestellt. Am 17. April 2018 konnten von dem Träger „Neue Chance“ Räumlichkeiten in der Rathenower Str. 16 H, 10559 Berlin übernommen und für die Krisenwohnung genutzt werden. Eine Nachfrage des Bezirksamtes Mitte bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) hat ergeben, dass der Verein „Notdienst Berlin für Suchtmittelgefährdete- und abhängige“ davon ausgehen kann, diese Räumlichkeiten für die Krisenwohnung auch in die Winterperiode 2018/2019 nutzen zu können. Langfristig ist nach Umbaumaßnahmen der Umzug in den Neubau der Rathenower Str. 16 geplant.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 28. 08.2018 Bezirksstadtrat Gothe
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