Drucksache - 0842/V  

 
 
Betreff: Prostituiertenschutzgesetz zügig umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
27.11.2017 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
12.12.2017 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 14.11.2017
2. ÄA Grüne vom 23.11.2017
3. BE SozGes vom 12.12.2017
4. Beschluss vom 21.12.2017
5. VzK vom 23.01.2018

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 


Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin hat in ihrer Sitzung am 21.12.2017 folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg dafür einzusetzen, dass das „Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG)“ ohne weitere Verzögerung umgesetzt wird und dem betroffenen Personenkreis die in dem Gesetz benannten (Erst)Beratungen zeitnah angeboten werden.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 18.01.2018 über den Stand der Umsetzung zu berichten sowie über die Prüfergebnisse einer möglichen berlinweiten Übernahme der Aufgaben aus dem ProstSchG.

Das Bezirksamt hat am   09.01.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Der Rat der Bürgermeister hat am 27. Juli 2017 zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes beschlossen, dass das Anmeldeverfahren für Prostituierte sowie die gesundheitliche Beratung der Prostituierten regionalisiert durch einen Bezirk für alle Bezirke erfolgen soll.

Wie im Rat der Bürgermeister festgestellt wurde, ist es sinnvoll, eine Anlaufstelle für Prostituierte zu schaffen, um diesen einen niedrigschwelligen Zugang zur behördlichen Stelle zu schaffen, aber auch um eine effektive Wahrnehmung der Aufgaben, deren Fallzahlen je nach Bezirk erheblich abweichend sein würden, zu gewährleisten.

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich bereit erklärt, die Aufgaben der Anmeldung und der gesundheitlichen Beratung der Prostituierten für Berlin zu übernehmen.

Daraufhin hat das Bezirksamt am 05.09.2017 die „Erklärung des Einvernehmens mit der Regionalisierung der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach §§ 3 bis 9 des Prostituiertenschutzgesetzes und der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin beschlossen, die von der Bezirksverordnetenversammlung auf Drucksache 0709/V am 21.09.2017 zur Kenntnis genommen wurde.

Das Bezirksamt hat kontinuierlich unter anderem im Rat der Bürgermeister sowie auch durch direkten Kontakt und Abstimmung der beteiligten Arbeitsbereiche und Organisationseinheiten mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Fragen der Registrierung und Beratung der Sexarbeitenden begleitet.

Auch auf der Ebene der Bezirksamtsmitglieder finden Gespräche statt, die die Frage der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes betreffen. Der nächste Gesprächstermin zwischen der Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg und dem Bezirksbürgermeister von Mitte ist für die 4. Kalenderwoche 2018 vorgesehen. Über die Ergebnisse der Beratungen wird ggf. in den betreffenden Fachausschüssen berichtet, wie dies beispielsweise in der 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnung und Gleichstellung am 27.11.2017 erfolgt ist.

 

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine.

Berlin, den 09.01.2018

Bezirksbürgermeister von Dassel

 

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