Drucksache - 0838/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text liegt vor)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500 BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0838/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme – Freie Fahrt für den M27er in der Huttenstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.01.2018 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0838/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Berliner Senat eine Lösung für die Verkehrsführung in der Huttenstraße zwischen Rostocker Straße und Beusselstraße auszuarbeiten. Auf Höhe der Mittelinsel verengt sich die Fahrbahn in Fahrtrichtung Turmstraße. Trotz des absoluten Halteverbots in diesem Bereich, kommt es hier häufiger zu Polizeieinsätzen, da die Falschparker die Straße zusätzlich verengen, sodass der M27er-Bus in Richtung Pankow nicht durch kommt. Denkbar wären Betonpoller oder Blumenkübel, damit das Parken in diesem Bereich nicht weiter möglich ist. Das Bezirksamt wird daher auch ersucht in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat zu prüfen, welche Maßnahme hier ergriffen werden muss, damit der Verkehr wieder fließen kann.
Das Bezirksamt hat am 17.04.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Der Stauraumbereich der Huttenstraße vor der Gotzkowskystraße ist mit einem absoluten Halteverbot ausgeschildet. Die verkehrswidrig parkenden Autos blockieren die rechte Fahrspur im absoluten Halteverbot. Die Überlegung, hier Poller einzubauen oder Blumenkübel im rechten Fahrstreifen aufzustellen, erzielt keinen besseren Verkehrsfluss, da die dadurch entstehende Verkehrseinschränkung / -behinderung vergleichbar mit der jetzigen Situation wäre.
Nach mündlicher Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde würde eine Änderung der bestehenden Markierung durch Aufbringung einer Pfeilmarkierung auf den Fahrspuren auch keine Verbesserung bringen, da dann das absolute Halteverbotsschild abgeordnet und entfernt werden müsste. Es steht zu bezweifeln, dass dadurch das Verhalten und die Verkehrsmoral der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer positiv beeinflusst würde.
Eine aktuelle Nachfrage bei der Verkehrslenkung Berlin hinsichtlich evtl. vorliegender Planungen zur Weiterführung der bis in Höhe Rostocker Str. vorhandenen Radverkehrsanlage an den Knoten heran (und die damit ggf. verbundene Option, dadurch eine verkehrliche Lösung für die Parksituation zu erzielen) ergab, dass der beabsichtigte Lückenschluss bisher stets im Zusammenhang mit der nach Schließung des Flughafen Tegels zu beplanenden Beusselstr. erfolgen sollte.
Die zuständige Abt. IV B der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat im Rahmen der o. g. Nachfrage nunmehr signalisiert, dass unabhängig von den bisherigen Planungen und im Zusammenhang mit der voraussichtlich bevorstehenden Beschlussfassung des Mobilitätsgesetzes hier eine unabhängige Vorab-Planung für diesen speziellen Bereich möglich wäre.
Bis dahin kann das verkehrswidrige Parken nur mit Hilfe einer regelmäßigen Verkehrsüberwachung und einer daraus resultierende Ahndung, wie z.B. Abschleppen der Fahrzeuge, verhindert werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 17.04. 2018 |
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