Drucksache - 0828/V  

 
 
Betreff: Wie geht es weiter mit dem Milieuschutz im Bezirk Berlin-Mitte?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz, Torno 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA AfD vom 14.11.2017

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1. Was hat das Bezirksamt nach Stellen der Großen Anfrage - DS 0746/V - der anfragenden AfD Fraktion in dem Zusammenhang der missachteten Milieuschutzauflagen unternommen? 

2. Auf Nachfrage der Mieterschaft am 26.09.2017 vor Ort im Bezirksamt, ob die 3-fache Verletzung der Auflagen im Milieuschutz durch die Eigentümerin keine rechtlichen Konsequenzen für die Eigentümerin haben würde, wurde der Mieterschaft lapidar mitgeteilt, dass es sich zwar tatsächlich um Ordnungswidrigkeiten handeln würde, für die man ein Bußgeld verhängen könnte, ABER man hätte weder das Personal noch die finanziellen Mittel, um sich auf einen Rechtsstreit mit der Eigentümerin einzulassen. Es gäbe die interne Dienstanweisung, solange die Chance bestehe, der Eigentümer zeige Einsicht und würde sich in Zukunft an die Auflagen halten, solange werden die Ordnungswidrigkeiten nicht geahndet. Das ist aus Sicht der anfragenden AfD Fraktion ein nicht hinnehmbarer Zustand und ein Skandal. Wann schafft das Bezirksamt Abhilfe?

3. Hat das Bezirksamt bereits Kontakt mit der Eigentümerin des betreffenden Objektes aufgenommen?

4. Wenn ja, was ist das Ergebnis, der Kontaktaufnahme?

5. Die Eigentümerin hat in dem Objekt der Utrechter Str. 31 nicht nur Milieuschutzauflagen missachtet, sondern auch Modernisierungen durchgeführt. Es werden daher demnächst die Mieten erhöht. Die bisherigen Mieter werden sich den neu berechneten Mietzins nicht mehr leisten können, sodass hier eine Verdrängung weitaus früher stattfindet und die Mieter schon in den nächsten Jahren die Wohnungen verlassen müssen. Was unternimmt das Bezirksamt, um die Mieter bei der Wohnungssuche zu unterstützen?

6. Da die Eigentümerin des Objektes Utrechter Str. 31 die Mietwohnungen unstreitig in Eigentumswohnungen umgewandelt hat, könnte hier der Bezirk das Vorkaufsrecht nutzen, damit die Mieter in den Wohnungen bleiben dürfen. Denn eines darf nicht unerwähnt bleiben: Viele der Mietparteien wohnen in dem Mietobjekt Utrechter Str. 31 bereits mehr als 20-30 Jahren. Viele Mieter sind bereits über 70 Jahre alt. Ein Umzug oder der Gang in ein Altersheim kommt der Entmündigung gleich. Der Bezirk muss die Konsequenzen tragen, da er nicht frühzeitig gehandelt hat, das Treiben der Eigentümerin zu beenden. Wird der Bezirk das Vorkaufsrecht nutzen?

7. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Eigentümerin nicht nur Eigentümerin des Objektes in der Utrechter Str. 31 ist, sondern auch die Eigentümerin der nachstehenden Objekte?

 

         Tegeler Str. 27, 13353 Berlin

         Stephanstr. 11, 10559 Berlin

         Adalbertstr. 39, 10179 Berlin

 

8. Welche der oben genannten Objekte befinden sich in einem Milieuschutzgebiet?

9. Die Mietwohnungen in dem Mietobjekt "Adalbertstr. 39, 10179 Berlin" wurden bereits in Eigentumswohnungen umgewandelt. Die Wohnungen im Vorderhaus vom 1. OG bis zum 4. OG werden bereits zum Verkauf angeboten. Die Wohnungen sind 71 qm bis 102 qm groß und werden zu einem Preis von 197.306,00 EUR bis 523.770,00 EUR verkauft. Ist dem Bezirksamt dieser Umstand bekannt?

10. Wird das Bezirksamt Kontakt mit den Mietern der übrigen obenstehenden Mietobjekte in Kontakt treten, um die Mieter davor zu warnen, dass möglicherweise die Eigentümerin auch hier plant, die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln?

11. Wenn Eigentümer die Möglichkeit haben, die Milieuschutzauflagen zu umgehen und keine rechtlichen Konsequenzen drohen, sind aus Sicht der anfragenden AfD-Fraktion etwaige Milieuschutzauflagen und etwaige Mietpreisbremsen obsolet. Es herrscht Wohnungsmangel in Berlin. Was will das Bezirksamt konkret unternehmen, dass die Verdrängung der Mieterschaft nicht weiter voran schreitet?

 

 
 

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