Drucksache - 0818/V  

 
 
Betreff: 24er Klassenfrequenz als Planungsgröße in der Grundschule nicht überschreiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schrader sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA LINKE vom 17.10.2017
2. Beschluss vom 19.10.2017
3. VzK vom 09.02.2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:Datum

Schule, Sport und Facility ManagementTel.:33900

Amt/SE/OE

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0818/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über 24er-Klassenfrequenz als Planungsgröße in der Grundschule nicht überschreiten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.10.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0818/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der bezirklichen Schulentwicklungsplanung für Klassen in der Grundschule eine maximale Frequenz von 24 Schülerinnen und Schülern in regulären Schulklassen zugrunde zu legen.r Brennpunktschulen muss eine niedrigere Klassenfrequenz erreicht werden. Diese dringend erforderliche Verbesserung für das Berliner Schulsystem muss für den Bezirk kostenneutral sein.

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.02.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Schulamt Mitte legt ab dem Schuljahr 2018/19r die Schulentwicklungsplanung eine Klassenfrequenz von 24 Schülerinnen und Schülern als Planungsgröße für Grundschulen zugrunde.

 

Eine darüber hinausgehende Absenkung der Klassenfrequenz in Brennpunktschulen  ist aus pädagogischer Sicht wünschenswert. Jedoch ist dies bei den derzeitigen Schulkapazitäten schwer möglich. 

A)      Begründung:

 

B)      Rechtsgrundlage

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Zugrundelegung einer geringeren Klassenfrequenz als Planungsgröße für Grundschulen hat finanzielle Auswirkungen insbesondere in Form von Geudemehrbedarfen. Die Höhe der Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben lassen sich derzeit nicht beziffern.

 

Die Gegenüberstellung der ursprünglich zugrunde gelegten 25er-Klassenfrequenz und der 24er-Klassenfrequenz ergibt auf Grundlage der aktuell zur Verfügung stehenden Prognose folgende Mehrbedarfe r die Schuljahre ab 2019/20:

 

 

benötigte Züge

 

Mehrbedarf bei 24er-Klassenfrequenz

24er-Klassen-frequenz

25er-Klassen-frequenz

ge

Schülerinnen und Schüler

SJ 2019/20

124,6

119,6

5

720

SJ 2020/21

130,6

125,4

5,2

749

SJ 2021/22

136,7

131,2

5,5

792

SJ 2022/23

139,4

133,8

5,6

806

SJ 2023/24

142,2

136,5

5,7

821

SJ 2024/25

145,6

139,7

5,9

850

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Zugrundelegung einer geringeren Klassenfrequenz als Planungsgröße für Grundschulen kann zukünftig zu personalwirtschaftliche Auswirkungen hren. Detaillierte Angaben sind aktuell nicht möglich. Bei konkreter Umsetzung entsprechender (Bau-)vorhaben erfolgt eine gesonderte Beteiligung mit detaillierter Angabe der personalwirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Berlin, den 06.02.2018Datum

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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