Drucksache - 0786/V  

 
 
Betreff: Masterplan Obdachlosigkeit beim Senat einfordern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hauptenbuchner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 10.10.2017
2. Austausch SPD, Grüne vom 17.10.2017
3. Beschluss vom 10.10.2017
4. VzK vom 08.10.2018
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:12.09.2018

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 0786 /V

Mitte von Berlin

 

___________________________________________________________________

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Masterplan Obdachlosigkeit beim Senat einfordern

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.10.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0786/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, mit allen relevanten Teilen des Bezirksamts und der Bezirksverwaltung sich konstruktiv an der Arbeit der Taskforce Tiergarten zu beteiligen. Dem Bezirksamt wird darüber hinaus empfohlen, sich beim Senat mit Nachdruck für eine sofortige Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Masterplans „Obdachlosigkeit“ einzusetzen. Dabei sind die zuständigen Senatsverwaltungen und Bezirksämter genauso zu beteiligen wie die durch die Arbeit mit der Zielgruppe erfahrenen Träger (Migrationsdienste, Beratungsangebote, Straßensozialarbeit). Es ist notwendig, sich ein umfassendes Bild der Lage zu machen. Obdachlosigkeit hat viele Gesichter, entsprechend sind die verschiedenen Teilgruppen von obdachlosen Personen und die jeweiligen komplexen Problemlagen, die verantwortlich sind für ihre Obdachlosigkeit zu identifizieren. In Folge sollen allen relevanten Fragestellungen und Problemfelder eingehend in den Blick genommen und kurz-, mittel- und langfristige Lösungsstrategien erarbeitet werden. Insbesondere sollen Fragen des Wohnungsangebots, die Verzahnung der entsprechenden Angebote in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Jugend auf Bezirks- und Landesebene, die Arbeitsweise der Grünflächen- und Ordnungsämter sowie Fragen der Bekämpfung von Kriminalität in Folge von Obdachlosigkeit behandelt werden. Bei der Erarbeitung von mittel- und langfristigen Strategien ist der Frage der Prävention eine hohe Bedeutung beizumessen. Die Arbeitsgruppe soll auch genutzt werden, um die davon betroffenen Zielstellungen aus den Richtlinien der Regierungspolitik des Senats zu bearbeiten, wozu eine Überarbeitung der Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik ebenso gehört, wie die Erarbeitung eines umfassenden Konzepts zur Prävention von Wohnraumverlust, Prävention Mietschulden, die Erarbeitung einer landesweiten Obdachlosenstatistik und der bedarfsgerechte Ausbau ganzjähriger Vermittlungs- und Unterbringungseinrichtungen.

 

 

Das Bezirksamt hat am  18 .09.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt Mitte hat sich im Oktober 2017 konstruktiv an der Taskforce Tiergarten beteiligt. Da aber sehr schnell deutlich wurde, dass diese Taskforce wirkungslos ist, wenn nicht grundsätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnung- und Obdachlosigkeit ergriffen werden, hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 14.11.2017 eine Sondersitzung der Bezirkssozialstadträte einberufen. Ziel war es in der Frage der zunehmenden Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine übergreifende Zusammenarbeit aller Bezirke und des Senats im Rahmen einer gesamtstädtischen Lösung, die über die Taskforce hinausgeht, zu erreichen. Daraus resultierte dann letztendlich die Strategiekonferenz.

 

Die Empfehlung der BVV, sich beim Senat mit Nachdruck für eine sofortige Bildung  einer Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Masterplans „Obdachlosigkeit“ einzusetzen, wurde an das Bezirksamt Mitte gerichtet noch bevor feststand, dass die Senatsverwaltung die Forderung der Bezirke aufgreifen würde, sich in gesamtstädtischer Verantwortung des Themas der Wohnungs- und Obdachlosigkeit mittels Initiierung einer Strategiekonferenz im Januar 2018 anzunehmen.

 

Das Amt für Soziales Mitte hat bereits Ende des Jahres 2017 begonnen, mit Hilfe eines externen Beraters unter Einbeziehung interner und externer Schnittstellenpartner*innen ein eigenes „Konzept zur Bekämpfung von Wohnungs- / und Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ zu erarbeiten. Dieser Ansatz wurde in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt zu einem gemeinsamen Konzept weiterentwickelt und bereits auf einer Sondersitzung der BVV-Ausschüsse  „Gesundheit und Soziales“ und “Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung“ am 26.04.2018 in Kurzform vorgestellt. Die entsprechende Power-Point-Präsentation ist in der Anlage beigefügt und beinhaltet auf den Anlagefolien u.a. auch Handlungsfelder, Zielgruppen und Maßnahmen des Konzepts. 

 

Das Bezirksamt Mitte setzt bei der Bekämpfung von Obdachlosigkeit auf eine Doppelstrategie:

 

Die Durchsetzung von Recht, Ordnung und Sicherheit soll mit zielgruppenspezifischen Beratungs- und Hilfsangeboten verbunden werden.

 

Der Aspekt der Ordnung und Sicherheit betrifft nicht nur den öffentlichen Raum, sondern auch die Bekämpfung von Zweckentfremdung und von unzumutbareren Wohnverhältnissen. Gegebenenfalls kooperiert hier das Sozialamt mit dem Ordnungs-, Gesundheits- und Jugendamt und auch mit der Polizei, wie beispielsweise im Falle der Räumung der Kameruner Straße.

 

Den Primat des Konzepts hat die Prävention von Wohnungsverlust, ergänzt durch die verstärkte Kooperation mit freien, gemeinnützigen Trägern, die aufsuchende Sozialarbeit und die Verbesserung des Angebotes von Unterkünften, insbesondere auch für spezielle Zielgruppen.

 

Bei der Konzeptionierung ist gerade in Bezug auf die Unterkünfte und die Unterbringung das Projekt der gesamtstädtischen Steuerung (GStU) und dessen künftige Umsetzung zu berücksichtigen. Die GStU sieht vor, dass die Bezirke unberührt ihrer leistungsrechtlichen Zuständigkeit die Zuständigkeit hinsichtlich der Objektverwaltung sowie des Vertrags- und Qualitätsmanagements und im letzten Schritt auch die Akquise an die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung übertragen und von ihr als Serviceleistung zur Verfügung gestellt bekommen. Die Bezirke bleiben weiterhin für die individuelle Betreuung und die leistungsrechtlichen Fragen hinsichtlich des Personenkreises, der in ihrer Zuständigkeit liegt, verantwortlich. Die daraus folgende zentrale Belegungsstruktur hat wesentliche Auswirkungen auf die bezirkliche Strategie.

 

Weiterhin muss bedacht werden, dass das Gros der von Wohnungslosigkeit Betroffenen nicht Obdachlose sind, sondern Zugewanderte, vor allem Geflüchtete und Unionsbürger*innen.

Hierbei gestattet die gegenwärtige Informationslage aus Sicht der Verwaltung noch keine abschließende Beurteilung der Situation der Betroffenen, die auf der Straße leben.

Die Verbesserung der Information über und Angebote für Obdachlose, die Wohnraumversorgung, Integrationsangebote für Unionsrger*innen sind Schwerpunkte der Strategiekonferenz, deren Ergebnisse zur Modifizierung der bezirklichen Strategie führen werden.

 

 

Die bezirkliche Strategie beinhaltet einen Fünfstufenplan:

 

  • Die Erstellung des Konzepts stellt die erste von 5 Phasen eines bezirksinternen Fünfstufenplanes der Wohnungslosenhilfe dar, der bis 2020 umgesetzt werden soll.
  • Die 2. Phase sieht die Einrichtung eines „Runden Tisches – Bekämpfung von Wohnungs-/Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ vor.
  • In der Phase 3 soll ein operatives Steuerungsgremium „Wohnungs-/Obdachlosigkeit einschließlich Geflüchtete“ einberufen werden.
  • Die 4. Phase beinhaltet ab 2019 die Bildung einer zentralen Koordinierungsstelle „Wohnungs-/Obdachlosigkeit“, die strategische Ausrichtungen und operative Umsetzungen verzahnt.
  • Ab 2020 soll in einer 5. Phase - auf der Grundlage der Ergebnisse aus den Phasen 1 bis 4 - die Überprüfung und Anpassung der Aufbau-/und Ablauforganisation des Amtes für Soziales stehen.

 

Erklärtes Ziel ist es, Menschen aus der Wohnungslosigkeit herauszuholen, weil wirklich freiwillige Obdachlosigkeit eine seltene Ausnahme ist.

 

Der bezirkseigene Fünfstufenplan und das dazugehörige Konzept werden den Ergebnissen der Strategiekonferenz und dem daraus resultierenden Masterplan angepasst und können auch erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz gegebenenfalls in veränderter Form umgesetzt werden.

Bereits jetzt enthält die bezirkseigene Strategie aber die im Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung erhnten Aspekte und erfüllt mit Zielen, Kernaufgaben und Maßnahmen deren Forderungen.

 

Mit der Initiierung der 1. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 10.01.2018 sieht sich der Bezirk Mitte in seiner Zielsetzung bestärkt, die Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu verbessern und die Leistungserbringung konzeptionell in eine neue Struktur zu überführen. Dabei wirkt sich der aktuelle Strategieprozess auf Landesebene flankierend zu den bezirklichen Bestrebungen sehr förderlich aus, da dieser von Teilnehmenden des gesamtgesellschaftlichen Spektrums getragen wird. So wirkt neben Politik und Verwaltung auch die Zivilgesellschaft in Form von Wohlfahrtverbänden, ehrenamtlichen Akteuren und Vereinen in den 9 Arbeitsgruppen mit, die in der Strategiekonferenz gebildet wurden.

 

Die Arbeitsgruppen bestehen zu den Themen:

 

  1. Wohnungslosenstatistik
  2. Junge Obdachlose Straßenkinder
  3. Prävention von Wohnungslosigkeit
  4. Medizinische Versorgung Suchthilfe Psychiatrie
  5. EU-Bürger*innen
  6. Weiterentwicklung der Kältehilfe
  7. Soziale Wohnhilfen in den Bezirken Fachstellenkonzept
  8. Wohnraumversorgung, Hilfe- und Unterbringungssystem
  9. Frauen und Familie in Wohnungsnot

Die Möglichkeit der Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz ist breit gefächert und bietet sowohl Vertreter*innen aus der Politik als auch allen Interessenvertreter*innen aus der Stadtgesellschaft, den Wohlfahrtsverbänden und Vereinen jeder Ausrichtung die Möglichkeit, alle Themenfacetten zu hinterfragen und aus ihrer Sichtweise heraus zu diskutieren.

 

Für den Bezirk Mitte sind verschiedene Akteure direkt eingebunden. Das Sozialamt ist in allen Arbeitsgruppen mit fachkundigen Mitarbeiter*innen vertreten, vor allem aus der Obdachlosenhilfe / Soziale Wohnhilfe. Herr Bezirksstadtrat Gothe leitet die Arbeitsgruppe 7 und wird dabei vom Amtsleiter Soziales und dem externen Berater, der das bezirkseigene Konzept mitentwickelt hat, unterstützt. Bezirksbürgermeister von Dassel war Mitglied der AG 3.

 

Für das Bezirksamt Mitte eröffnete sich die große Chance, das eigene Konzept in die Strategiekonferenz einzubringen und mit Fachvertreter*innen zu diskutieren. Gleichzeitig konnten die in den Arbeitsgruppen vertretenen Mitarbeiter*innen des Bezirksamts Mitte Anregungen, Vorstellungen und Fragestellungen aus den Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung dort einfließen lassen und erörtern.

 

Neben der Einbringung des eigenen Konzepts hat das Amt für Soziales Mitte auf der Strategiekonferenz mit Erfolg vorgeschlagen, die Ergebnisse der Diskussion über die Fachstelle Soziale Wohnhilfe in die Umsetzung des E-Government-Gesetzes aufnehmen zu lassen. Das Sozialamt wird sich daran aktiv beteiligen. Das betrifft auch die Mitwirkung an der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU), die ebenfalls Bestandteil der Umsetzung des E-Government-Gesetzes ist. Das Bezirksamt Mitte ist der Leitbezirk für das Politikfeld Soziales im Rahmen dieser Umsetzung.

 

Insgesamt finden sich gerade in der Arbeitsgruppe 7 „Soziale Wohnhilfen in den Bezirken – Fachstellenkonzept“ vielfältige Lösungsansätze des bezirkseigenen Konzepts unter Berücksichtigung etlicher Aspekte aus Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung wieder. Diese werden schon aus den definierten Zielsetzungen und beschriebenen Kernaufgaben erkennbar. Dabei korrespondiert die AG 7 sehr stark mit der AG 3 „Prävention von Wohnungslosigkeit“, da ein strategisches Ziel der AG 7 die Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit durch Prävention ist.

 

 

Eine erklärte Hauptmaßnahme der AG 7 ist die Ausbildung bzw. Weiterentwicklung einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe in jeweils allen 12 Bezirken, und zwar auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von Wohnungslosigkeit. Durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern wurden unter Leitung des Bezirksstadtrates Gothe Ziele und Kernaufgaben einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe für die Berliner Bezirke erarbeitet und priorisiert.

 

 Ziele der Diskussion einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe sind:

 

  1. Entwicklung eines idealtypischen Fachstellenkonzepts unter Schaffung von Mindeststandards und deren Umsetzung in allen Bezirken
  2. Steigerung der Leistungsfähigkeit der Sozialen Wohnhilfe in den Bezirken durch Bündelung notwendiger Ressourcen/Kompetenzen
  3. Umsetzung des Vorrangs der Prävention. Erhalt von Mietverhältnissen und die rasche und nachhaltige Reintegration in Normalwohnraum erhalten Vorrang vor ordnungsrechtlicher Unterbringung.
  4. Vermeidung und Abbau von Langzeitwohnungslosigkeit.
  5. Schaffung einer Datengrundlage für eine kontinuierliche Planung und Umsetzung der Fachstellenarbeit
  6. Schaffung von Rahmenbedingungen zur Umsetzung von persönlichen und wirtschaftlichen Hilfen bei Wohnungsnotfällen und bei Wohnungslosigkeit, u.a. verbindliche Personalausstattung, Bereitstellung von ausreichenden und geeigneten Unterbringungskapazitäten.
  7. Verbesserung des Zusammenwirkens sämtlicher Kooperationspartner (u.a. öffentliche und freie Träger, Wohnungswirtschaft)

 

 

Kernaufgaben einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe im Sinne dieser Ziele sind:

 

  1. Wohnraumerhalt – Individuelle Prävention
  2. Reintegration in Wohnraum
  3. Ordnungsrechtliche Unterbringung
  4. Sozialrechtliche Hilfen in anderen Wohnformen
  5. Berichterstattung und Monitoring
  6. Kooperation/Vernetzung

 

Die Ausbildung einer Fachstelle Soziale Wohnhilfe ist  sicherlich nur einer von vielen Eckpunkten in der Strategie zur Prävention von Wohnraumverlust und Bekämpfung von Obdachlosigkeit. Wie sich die Gesamtstrategie dann darstellt, werden die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Strategiekonferenz zeigen.

 

Diese sollen auf einer zweiten Konferenz am 10. Oktober 2018 vorgestellt und somit der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

 

Da das Thema „Prävention“ im Fokus aller Bemühungen, Wohnungslosigkeit nachhaltig zu vermeiden, steht, sind dem Amt für Soziales Mitte im Vorgriff auf die endgültigen Ergebnisse der Strategiekonferenz und im Rahmen des eigenen „Konzepts zur Bekämpfung von Wohnungs-/ Obdachlosigkeit in Berlin Mitte“ bereits Personalmittel für zunächst zwei Sozialarbeiter*innen für aufsuchende Sozialarbeit bewilligt worden.

 

Diese sollen zukünftig aufsuchende Sozialarbeit u. a. bei drohendem Wohnungsverlust (z.B. durch Mietschulden) und bei Obdachlosen im öffentlichen Raum durchführen. Zu den Aufgaben gehören auch die nachsorgende Begleitung des Ordnungsamtes bei Räumungen von Obdachlosenlagern im öffentlichen Raum sowie die Unterstützung und  Anregung präventiver und proaktiver Maßnahmen der Sozialarbeit und Sachbearbeitung. Zudem sollen sie für eine Vernetzung der bezirklichen Anlaufstellen mit Institutionen und Organisationen sorgen, bezirksregionale Trägerangebote koordinieren und die Kooperationsbeziehungen unterstützen. Das entsprechende Stellenbesetzungsverfahren läuft bereits.

 

Darüber hinaus gibt es seitens des Amtes für Soziales intensive Bemühungen und erste Entwürfe von Kooperationsvereinbarungen, die die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Wohnhilfe, den Schuldnerberatungen und dem Jobcenter bei drohendem Wohnungsverlust durch Mietschulden verbessern und damit dem Wohnraumerhalt und der Bekämpfung von Obdachlosigkeit dienen sollen.

 

Das Sozialamt konzentriert sich aber nicht nur auf die Fachstelle Soziale Wohnhilfe, durch die alle Zielgruppen der Wohnungslosigkeit betreut werden, und auf die Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD), dem Jugend-, Gesundheits- und dem Ordnungsamt und dem Jobcenter. Es setzt gemäß dem Motto "Prävention First"  im Rahmen der neuen Gesamtstrategie vorausschauend auch auf eine Weiterentwicklung der Fachstelle Hilfe zum Lebensunterhalt ("Grundsicherung").

Hierfür wird gegenwärtig ein organisatorisches und personelles Konzept erarbeitet, das eine enge Verzahnung mit der Fachstelle Soziale Wohnhilfe und dem ASD sowie mit dem Leistungsbereich Eingliederungshilfe vorsieht. Ziel ist es, die Sachbearbeitung der Grundsicherung zu einem Fallmanagement weiterzuentwickeln, so dass frühzeitig Bedarfe erkannt, die Klient*innen bei der Aufrechterhaltung eines selbstbestimmten Lebens unterstützt, aber auch Risiken z.B. des Verlustes von Wohnraum minimiert werden können. Das setzt  strukturelle Veränderungen und eine Modernisierung der Abläufe voraus, verlangt aber auch eine auskömmliche personelle Ausstattung, wobei die Anzahl der Klient*innen - wie auch in der Sozialen Wohnhilfe - kontinuierlich zunimmt. Kurz- und mittelfristig ist ein Stellenaufwuchs in den genannten Bereichen nicht zu vermeiden, langfristig ist jedoch damit zu rechnen, dass technische Modernisierungen (Geschäftsprozessoptimierung, Digitalisierung und E-Akte) Arbeitskraft freisetzen, die zur Verbesserung der Betreuung der Klient*innen oder zur Begrenzung des Stellenaufwuchses in der Zukunft genutzt werden kann.

 

Der Empfehlung seitens der BVV, sich beim Senat mit Nachdruck für eine sofortige Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Masterplans „Obdachlosigkeit“ einzusetzen und die im Ersuchen genannten Aspekte dort vorzubringen, ist das Bezirksamt mit der intensiven Teilnahme und Einbringung des bezirklichen Konzepts in die Strategiekonferenz nachgekommen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen und Pläne die Strategiekonferenz hervorbringt und wie sich die Gesamtstrategie nach Bekanntgabe der Ergebnisse am 10. Oktober 2018 gestaltet.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine
 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

Berlin, den 18.09.2018

 

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

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