Drucksache - 0777/V  

 
 
Betreff: Busse vor AO-Hostel Köpenicker Str./Adalbertstr.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion die Linke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Die Linke vom 10.10.2017
2. Beschluss vom 19.10.2017
3. VzK ZB vom 04.12.2018
4. Anlage
5. VzK ZB vom 04.04.2019
6. VzK SB vom 28.05.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  15.05.2020

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0777/V

Mitte von Berlin


 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

Busse vor AO-Hostel Köpenickerstr./Adalbertstr.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.10.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0777/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, so dass Reisebusse nicht mehr in der zweiten Reihe vor dem AO-Hostel in der Köpenicker Str. parken.

Das Bezirksamt hat am 26.05.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

r die Anordnung der gewünschten Maßnahmen ist die Zustimmung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erforderlich.

Die r die Maßnahme mitzuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat auf Nachfrage folgende Antwort übermittelt:

Zur Errichtung einer Busabsetzzone in der Köpenicker Straße vor dem A&O-Hostel gab es bereits einige Abstimmungen. Grundsätzlich wurde bzw. wird das Problem der parkenden Busse vor dem Hostel von allen Beteiligten als problematisch angesehen. Es herrscht Konsens, dass diesem Missstand mit verkehrsrechtlichen Anordnungen und Markierungslösungen auf Basis der Konzepte von Hoffmann-Leichter (2014) und dem Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement, KoSP, (2019) entgegengewirkt werden sollte. Die Konzepte sehen die straßenverkehrsbehördliche Anordnung einer Haltezone vor dem A&O-Hostel und einer gleichzeitigen Verschwenkung eines Radfahrstreifens vor, wobei Kfz-Stellplätze auf der nördlichen Köpenicker Straße abgeordnet würden. Auch das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Mitte befürwortet die Umsetzung einer solchen Lösung.

Gegenwärtig finden jedoch weitere verkehrliche Untersuchungen und Planungen im näheren Umfeld statt, etwa die mögliche Verkehrsberuhigung der Michaelkirchstraße und Planungen zur Umgestaltung der Adalbertstraße.

Daraus werden sich voraussichtlich auch Handlungsempfehlungen für die Knotenpunkte an der Köpenicker Straße ergeben. Weiterhin wird mittelfristig eine Sanierung der Köpenicker Straße notwendig. Vor diesem Hintergrund ist es aus Gründen knapper personeller Ressourcen und dem grundsätzlichen Ansinnen der grundhaften, abschnittsweisen Neuplanung zwischen zwei Knotenpunkten nicht sinnvoll punktuell Einzelmaßnahmen für den Teilabschnitt vor dem Hostel umzusetzen. Ziel ist daher, die mittelfristige Umsetzung eines Maßnahmenpaketes für die Köpenicker Straße zwischen Michaelkirchstre und Adalbertstraße.“

Die Straßenverkehrsbehörde ist der Anregung aus dem Beschluss der BVV im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten nachgekommen. Eine Umsetzung ist jedoch von der vorherigen Entscheidung der Senatsverwaltung abhängig ist.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 26 .05.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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