Drucksache - 0765/V  

 
 
Betreff: Sicherheit für obdachlose Menschen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion DIE LINKE
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 10.10.2017
2. ÄA LINKE vom 17.10.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin Mitte unterstützt Bezirksbürgermeister

Stefan von Dassel in seiner Forderung, die Abschiebung von aggressiven Obdachlosen aus EU-Ländern dürfe kein Tabu sein“ NICHT!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte fordert den Bezirksbürgermeister auf, die EU-Freizügigkeit für alle EU-Bürger*innen ohne Einschränkung nicht weiter in Frage zu stellen und herabwürdigende Polemik gegen obdachlose Menschen zu unterlassen. Stattdessen soll das Bezirksamt mit geeigneten Partnern wie den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, Stiftungen, privaten Vermietern und der GSE schnellstmöglich Hilfsangebote zur Unterbringung obdach- und wohnungsloser Menschen im Bezirk schaffen. Das Geschützte Marktsegment ist bedarfsgerecht auszubauen. Das Bezirksamt Mitte von Berlin macht sich das Rechtsgutachten der BAG Wohnungslosenhilfe e.V., „Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger“ zu eigen und anerkennt, respektiert und vollzieht den Rechtsanspruch obdachloser Menschen auf eine Unterkunft.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, welche Häuser und Wohnungen im Bezirk beschlagnahmt werden können, um obdach- und wohnungslose Menschen kurzfristig in Wohnungen zu vermitteln.

 

Begründung:

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände“ (Art.25 Abs.1, AEMR).

Die wachsende Stadt, die Inwertsetzung  und der Mangel von Wohnraum und steigende Mietpreise führen zu mehr und mehr Obdach- und Wohnungslosigkeit.
Der freie Wohnungsmarkt wird vor allem von Profitinteressen dominiert, eine soziale Verantwortung der profitorientierten Wohnungsmarktakteure ist nicht erkennbar.

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. So steht es in Artikel 14 unseres Grundgesetzes und steht damit mit der realen Situation im Widerspruch. Wohnen ist eine Existenzgrundlage. Obdach- und wohnungslose Menschen mit Wohnraum zu versorgen ist eine bezirkliche Pflicht. Das muss prioritäres Ziel sein.

 

Die EU-Freizügigkeit gilt für alle EU-Bürger*innen und kann und darf nicht nur Privilegierten vorbehalten sein.

 

Unter den obdach- und wohnungslosen Menschen sind unter anderem auch Arbeitnehmende aus Polen, Ungarn, Rumänien etc., die zu deutlich niedrigeren Löhnen die gleiche Arbeit verrichten. Nicht nur die Arbeit ist die gleiche, sondern auch die Lebenshaltungskosten, die sie hier tragen müssen. Profiteure sind die Unternehmen.

 

Die wahren „Unruhestiftenden“ des Großen Tiergartens sind Immobilienhaie und Unternehmen, die innerhalb der EU Lohndumping betreiben und Arbeitnehmende ausbeuten.

 

Ursprungstext:

Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin Mitte unterstützt Bezirksbürgermeister Stefan von Dassel in seiner Forderung, die Abschiebung von aggressiven Obdachlosen aus EU-Ländern dürfe kein Tabu sein.“

 

 
 

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