Drucksache - 0744/V  

 
 
Betreff: Rahmenkoordination der sozialen und grünen Infrastruktur für die bauenden Bereiche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 06.10.2017
2. Anlage Organigramm

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehr Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .09.2017

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

Rahmenkoordination der sozialen und grünen Infrastruktur für die bauenden Bereiche

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am .07.2017 die Einrichtung einer Rahmenkoordination

der sozialen und grünen Infrastruktur für die bauenden Bereiche vor dem Hintergrund der Herausforderungen der wachsenden Stadt beschlossen.

 

Zentrale Elemente hierbei sind der Einsatz einer Rahmenkoordinierungsstelle sowie die Weiterentwicklung der bezirksamtsinternen AG Sozialraumorientierung zur AG Infrastruktur/SRO zur Entscheidungsvorbereitung im Rahmen der zukünftig anstehenden Bewältigung der Bedarfsdeckung der sozialen und grünen Infrastruktur. Die Qualität dieser Maßnahme besteht besonders mit Blick auf die anstehenden Herausforderungen - im notwendigen und zeitnah möglichen moderierten Prozess. Die Rahmenkoordination begreift sich als lernendes Instrument, welches auf einer kontinuierlichen Reflexion und darauf aufbauend deren Weiterentwicklung basiert. In diesem Sinne begründet diese Vorlage den Beginn des Prozesses, der im Laufe seiner Umsetzung sukzessive konkretisiert werden wird. Ziel ist hierbei, dass die Aufgabe der Koordination selbst perspektivisch durch die Verwaltung wahrgenommen wird bzw. in die Regelstrukturen eingebunden wird. Vor diesem Hintergrund ist die Qualifizierung der Bezirksverwaltung in der Umsetzung des Prozesses wesentlicher Bestandteil.

 

AUSGANGSLAGE

Die Berliner Stadtentwicklung zielt darauf, den komplexen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und räumlichen Dynamiken mit vorausschauenden Planungen und Konzepten zu begegnen. Der Wandel von lokalen bis hin zu globalen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden Entwicklungen wirken sich auf unterschiedliche Planungsbereiche aus. Die regionale Planung des Bezirksamts Mitte (z.B. Umsetzung der Schulbauoffensive, Umsetzung eines Konzepts Bürodienstgebäude, Soziale Infrastrukturentwicklung, Entwicklung und Umsetzung von Standortentwicklungskonzepten, Umsetzung der Bauunterhaltungs- und Investitionsplanungen usw.) muss koordiniert und dabei gesamtstädtische bzw. teilräumliche Konzepte (z.B. StEP Wohnen, StEP Verkehr, Planwerk Innere Stadt) berücksichtigt werden. Um der Aufgabenfülle der wachsenden Stadt gerecht zu werden und die Anforderungen wirkungsvoll zu steuern, ist es aus Sicht des Bezirksamtes - insbesondere unter Berücksichtigung der Erfahrungen der vorangegangenen Jahre - erforderlich, eine Koordinierungsstelle einzurichten, die mit den zuständigen Fachbereichen und durch Vorlage von Arbeitsergebnissen und Entscheidungsvorschlägen die Grundlage für eine mittel- bis langfristig ausgerichtete, ressortübergreifende planerische Steuerung ermöglicht. Da die zusätzliche Ansiedlung und Besetzung von Personalstellen in der aktuellen Arbeitsmarktlage sich nicht realisieren lässt, wie die Vielzahl der offenen Stellen im Bereich der SE FM belegt, hat sich das Bezirksamt in einem ersten Schritt zu der Einrichtung einer externen Koordinierungsstelle entschlossen.

 

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STRUKTUR INNERHALB DES BEZIRKSAMTES

Die neu zu etablierende Struktur bezüglich der Rahmenkoordination fokussiert auf die drei Säulen der Bedarfsermittlung, Bedarfskoordination und Maßnahmenumsetzung (s. beigefügtes Schaubild). Bislang agieren in den obengenannten Bereichen die durch das Bezirksamt eingerichteten Arbeitsgruppen AG Sozialraumorientierung, AG Immobilien und die AG Schulnetzplanung. Die AG Immobilien sowie die AG Schulnetzplanung führen zu Beginn der Einrichtung der Rahmenkoordination ihre Arbeit aufgrund der konkreten Aufgabenstellung auch weiterhin fort. Die

AG Sozialraumorientierung ist mit Blick auf die obenstehende Aufgabenerfüllung zu qualifizieren und zur AG Infrastruktur/SRO weiterzuentwickeln. In diesem Rahmen ist die Geschäftsordnung dementsprechend anzupassen und die Mitglieder sind durch die Abteilungsleitungen mit Blick auf die Aufgabenstellung neu zu benennen (Vertreter*innen mit Entscheidungskompetenz). Im Verlauf des Umsetzungsprozesses werden die Aufgabenstellungen der benannten Arbeitsgruppen intensiv betrachtet, auf Schnittstellen untersucht und Strukturen abgeglichen. Hieran anknüpfend erfolgt die Entscheidung, ob die drei eingangs benannten Arbeitsgruppen selbständig weitergeführt oder diesbezügliche Modifikationen vorgenommen werden.

 

1. BA-Lenkungsrunde

Das Bezirksamtskollegium fungiert als Entscheidungsgremium. Bei Entscheidungsbedarf wird

dieser für die Erörterung im Rahmen der Bezirksamtssitzung angemeldet. Eigene Sitzungen des Bezirksamtes für das Thema können je nach Umfang des Entscheidungsbedarfes anberaumt werden; geplant sind diese aktuell in halbjährlichem Turnus.

 

2. Arbeitsgruppe Infrastruktur/SRO

Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe der Entscheidungsvorbereitung für die BA-Lenkungsrunde

sowie die kontinuierliche Abstimmung der Handlungsbedarfe zwischen Fachämtern, bauenden Bereichen und dem Dienstleister.

Die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen erfolgt durch die externe Koordination, die wiederum Arbeitsaufträge von Seiten der Arbeitsgruppe erhält. Die Geschäftsstelle für die AG ist angesiedelt bei der Sozialraumorientierten Planungskoordination, die die Organisation und Moderation der AG in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt wahrnimmt. Der Stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit ist ständiges Mitglied. Die AG Infrastruktur/SRO gibt sich eine eigene Geschäftsordnung; die Mitglieder sind durch die Abteilungsleitungen mit Blick auf die Aufgabenstellung zu benennen (Vertreter*innen mit Entscheidungskompetenz). Die AG tagt in monatlichem Sitzungsrhythmus und nach aktueller Planung alle 3-4 Monate zu den ursprünglichen Themen der AG SRO.

 

3. Koordinierungsstelle/Dienstleister

Die Entscheidungsvorbereitung zu Standorten, Zeitplan, Entwicklung der Prioritätensetzung

(saubere Abfolge der Maßnahmen) und die Sortierung der Geldflüsse in einer Kosten- und Finanzierungsübersicht

steht im Mittelpunkt des Aufgabenspektrums der Koordinierungs-stelle sowie die Unterstützung der Fachämter bei der Umsetzung der Maßnahmen. 5 von 6

 

Im Einzelnen bedeutet dies:

Bedarfsermittlung, Bedarfsdarstellung und Bedarfszusammenstellung entsprechend der

    jeweiligen Fachnutzung

Harmonisierung und Aktualisierung der Bedarfe im Rahmen des SIKo (z.B. Vorbereitung

    der Steckbriefe, Moderation von Blockkonzepten, usw.)

Schaffung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht aller Finanzmittelzuweisungen, da

    sich die unterschiedlichen Finanzmittelzuweisungen mit zahlreichen Förderinstrumenten

    teilweise nicht koordiniert auf den Raum auswirken

Erstellung einer Prioritätenliste mit Abstimmung der unterschiedlichen Bedarfe

    (Reißverschlussverfahren)

Erstellung eines gemeinsamen Rahmenterminplans zum Nachweis und Plausibilisierung

    der Bedarfsdeckung

Erbringung erforderlicher Planungsvorleistungen

Darstellung der erforderlichen personellen Kapazitäten

Vorbereitung von Vergabeverfahren zur Unterstützung der Fachämter bei Bedarf

Beauftragung externer Gutachten/Machbarkeitsstudien als Unterstützung der Fachämter

Identifizierung von Schubladenprojekten

Koordination der Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken bei gesamtstädtischen

    Fragen

Inhaltliche Vor- und Nachbereitung der AG Infrastruktur/SRO einschließlich

    Entscheidungsvorbereitung, Formulierung der Meilensteine, um eine Entlastung der

    Mitarbeiter*innen zu erreichen und die Arbeitsfähigkeit der zuständigen Bereiche zu

    gewährleisten

Eigenständige Organisation der Absprachen mit Bedarfsträgern

Aufzeigen von Schwachpunkten und Optimierungspotenzial in enger Zusammenarbeit

    mit dem Steuerungsdienst (Verbindliche Verfahrensregelungen zur Vorbereitung und

    Durchführung von Baumaßnahmen im BA Mitte)

    Die Kosten für eine externe Beauftragung sind über ein Ausschreibungsverfahren zu

    ermitteln; eingestellt sind 250.000 ab 2018; die Laufzeit ist vorerst angedacht für 3

    Jahre mit der Verlängerungsoption r 2 Jahre.

 

4. Fachämter/Bedarfsträger

Die Fachämter haben in erster Linie die Aufgabe der Bedarfsermittlung bzw. der sektoralen, sozialraumbezogenen Vertiefung und Analyse inne. Als Bedarfsträger sind in diesem Rahmen aktuell folgende Ämter mit Blick auf die Bedarfsanmeldung zu nennen:

 

Fachamt

Aufgabenfelder/Unterstützungsbedarf

Schul- und Sportamt SIko

Investitionsplanung

Schulentwicklungsplan

Sportentwicklungsplan

Städtebauliche Verträge

SSSP

Sonstige Förderprogramme (z.B. SUW)

Abgleich mit Auswirkung Schulbauoffensive Jugendamt

SIko

Investitionsplanung

Kitaentwicklungsplanung

Städtebauliche Verträge 6 von 6

Systembauten Kitas

Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm

Sicherung von Plätzen, Verbesserung vorhandene Struktur

Entwicklung weiterer Kita- und JFSStandorte außerhalb der genannten Programme

Koordinierung bei Kitastandorten Amt für Weiterbildung und Kultur Umwelt- und

  Naturschutzamt

Fachplan Grün- und Freiflächen

Fachplan Öffentlicher Raum Straßen- und Grünflächenamt Fachplan Verkehr SE Facility

  Management Investitionsmaßnahmeplanung Im Zusammenhang mit der Umsetzung der

  Maßnahmen stehen die SE Facility Management (Anmeldung Baumaßnahmenplanung)

  und das Straßen- und Grünflächenamt im Mittelpunkt.

 

5. Infrastrukturkoordination

Die Infrastrukturkoordination hat die Aufgabe der Steuerung des externen Dienstleisters, welche u.a. neben der inhaltlichen Steuerung die Bereiche der Durchführung der öffentlichen Ausschreibung sowie die diesbezügliche Administration umfasst.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

r die Einrichtung der Rahmenkoordination stehen Mittel in der Höhe von 250.000 im Bezirkshaushalt unter 3320/54010 zur Verfügung.

 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Stelle der Infrastrukturkoordinatorin, die befristet über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bereitgestellt wird und derzeit dem Bereich Stadtplanung zugeordnet ist, wird zur Aufgabenerfüllung der Sozialräumlichen Planungskoordination zugeordnet.

 

Berlin, den

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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