Drucksache - 0731/V  

 
 
Betreff: Wir bleiben alle! Remisen und deren Nutzung in der Koloniestraße 10 sichern! (2)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Mayer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
27.09.2017 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2018 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
2. BE StadtE vom 27.09.2017
3. Beschluss vom 19.10.2017
4. VzK als ZB vom 23.01.2018
5. VzK SB vom 15.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:       .09.2021

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Telefon: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  0731/V

Mitte von Berlin 


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Wir bleiben alle! Remisen und deren Nutzung in der Koloniestraße 10 sichern! (2)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.10.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0731/V):

Das Bezirksamt wird ersucht, den Bebauungsplan III-201 in Abwägung zu den daraus entstehenden Risiken dahingehend zu ändern, dass die Remisen, die Wohngebäude und die darin vorhandenen Nutzungen gesichert werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das stadtentwicklungspolitische Ziel der Erhaltung der Remisenstruktur kann durch eine B-Plan-Änderung nicht erreicht werden, da ein Bebauungsplan lediglich Kubaturen festsetzen kann und keinen Einfluss darauf hat, ob sich innerhalb der Kubaturen ein Altbau oder ein Neubau befindet. Für die Sicherung der Nutzungsart besteht kein Planerfordernis, da die vorhandenen Nutzungsarten auch nach bestehendem Planungsrecht zulässig sind. 

Die dem Bezirksamt darüber hinaus zur Verfügung stehenden baurechtlichen Rechtsinstrumentarien um den Abriss zu verhindern, beschränken sich – soweit es Wohnraum betrifft - grundsätzlich auf § 63b BauOBln in Zusammenhang mit der Zweckentfremdungsverbotsverordnung sowie Erhaltungsverordnungen gem. § 172 Satz 1, Nr. 2 BauGB.

Soweit es sich um ein Gebiet handelt, das auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt unter Schutz steht, kann der Erhalt von Gebäuden auch gem. § 172, Satz 1, Nr. 1 BauGB geprüft werden.

Die Instrumente gem. § 172, Satz 1 und 2 BauGB kommen hier leider nicht zur Anwendung.

Das Bezirksamt setzt darauf, mit dem Eigentümer eine Lösung zu erarbeiten, die dem Wunsch der Bewohner*innen und Gewerbetreibenden nach Erhalt des Vorderhauses und der Remisen zumindest in großen Teilen nahekommt.

 

Im Übrigen wird das Bezirksamt alle seine rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Ersuchen der BVV Folge zu leisten.

 

 

A)        Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)        Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 07.09.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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