Drucksache - 0707/V  

 
 
Betreff: Liegenschaftsfonds
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 18.09.2017
2. Beschluss vom 26.09.2017
3. Abschlussbericht siehe VzK 1355/V

 

(Text liegt vor)

 

 

 


Erledigungsfrist: 21.12.2017


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:9.2017

Abt. Schule, Sport und Facility ManagementTelefon:33900

SE Facility Management

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.:

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Liegenschaftsfonds

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.1.2001 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. I/32):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  1. glichst umgehend der Bezirksverordnetenversammlung Mitte eine vollständige Auflistung aller aus dem Bezirk in den Liegenschaftsfonds übernommenen Grundstücke zu übergeben,

 

  1. dazu mitzuteilen, ob damit auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Grundstücke übergegangen und welche Aufgaben im Bezirk verblieben sind,

 

  1. welche personellen Auswirkungen sich ggf. abzeichnen und

 

  1. ob insgesamt für den Bezirk Veränderungen für den Haushaltsplan zu erwarten sind“

 

Das Bezirksamt hat am 05.09.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zu 1. Seit dem Bericht im Jahr 2014, der die Übertragungen bis zum   

          6.11.2013 enthielt, sind keine weiteren Grundstücke zum Liegenschaftsfonds  

          übertragen worden.

 

Zu 2. Entfällt

 

Zu 3. Entfällt

 

Zu 4 Entfällt

 

Unabhängig von der Beantwortung zu dem o.g. Ersuchen, ist jedoch zu berichten, dass seit dem letzten Bericht vom Juni 2016 vier Grundstücke (1x Straßenland, 1x Grünfläche und 2x  in Vorbereitung eines Kita-Standortes) aus dem Liegenschaftsfonds in das Vermögen des Bezirks rückübertragen wurden.

Personelle Auswirkungen und sonstige Auswirkungen auf den Haushaltsplan im Sinne der Punkte 3 und 4 werden hinsichtlich der Straßenland- und Grünfläche nicht eintreten, da es sich um Teilflächen bestehender Straßen- bzw. Grünflächen handelt, die nach Verkauf der Baugrundstücke durch den Liegenschaftsfonds an den Bezirk zurückzugeben waren. Hinsichtlich der Flächen für einen Kita-Standort wird die Verwaltung des Grundstücks durch das vorhandene Personal durchgeführt und die finanziellen Belastungen werden aus dem laufenden Haushalt gedeckt.

A)      Begründung:

Siehe oben

B)      Rechtsgrundlage

§ 36 i.V.m. § 13 Bezirksverwaltungsgesetz

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Siehe Berichtstext zu 4.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Siehe Berichtstext zu 3.

Berlin, den    05.09.2017

 

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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