Drucksache - 0679/V  

 
 
Betreff: Zebrastreifen Usedomer Straße / Jasmunder Straße verstetigen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Waldeck 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt, Gleichstellung Vorberatung
23.10.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Ordnungsamt und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2019 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.09.2017
2. ÄA Piraten vom 12.09.2017
3. BE WiArb vom 23.10.2017
4. Beschluss vom 23.11.2017
5. VzK SB vom 10.12.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  20.11.2019

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0679/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Zebrastreifen Usedomer Straße / Jasmunder Straße verstetigen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2017 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0679/V)

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen, dass der vorhandene provisorische Zebrastreifen in der Usedomer Straße / Ecke Jasmunder Straße für die Zukunft dauerhaft eingerichtet wird.

Zusätzlich soll geprüft werden, ob an der Kreuzung Gehwegvorstreckungen realisiert werden können.

 

Das Bezirksamt hat am 26.11.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Artikel 4a der Verordnung vom 6. Juni 2019 (BGBl. I S. 756) (StVO), sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten, also zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderlich und die allein in Betracht kommende Maßnahme ist (Vgl. u.a. VG München, Urteil v. 23.06.2015 – M 23 K 13.3232 ebenso BayVGH Beck RS 2011, 34058 Rn. 25).

In der Bundesrepublik Deutschland werden Tempo-30-Zonen auf Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet. Der Beginn der Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274.1, das Ende mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet.

Die Usedomer Straße und Jasmunder Straße sind dem sogenannten Nebennetz zugeordnet. Beide Straßen liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Zebrastreifen werden in Tempo-30-Zonen zwar grundsätzlich als „entbehrlich“ erachtet, sind aber dennoch straßenverkehrsrechtlich statthaft.

Nach eingehender Prüfung der Örtlichkeit, hat die Straßenverkehrsbehörde Mitte die Anordnung einer Querungshilfe als erforderlich im Sinne der Verkehrssicherheit erachtet. Mit Anordnung vom 21.07.2017 wurde eine Mittelinsel auf der Usedomer Straße angeordnet. Gleichzeitig wurde das Querparken angeordnet, um den Straßenquerschnitt zu verringern und auf diese Weise eine Temporeduzierung auf der ansonsten sehr breiten Straße zu erreichen.

Bislang konnte die Maßnahme wegen in der Nähe befindlicher Baustellen von Neubauvorhaben, die nach gegenwärtiger Erkenntnis noch mindestens bis zum 2 Quartal 2020 andauern, nicht durchgeführt werden. Erst im Anschluss daran können die angeordneten Maßnahmen, die eine deutliche Erhöhung der Sicherheit des Fußverkehrs darstellen, umgesetzt werden.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 26.11.2019

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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