Drucksache - 0665/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Ab welchem Zeitpunkt können Verlängerungsanträge auf Wohngeld beim zuständigen Amt gestellt werden?
2. Wie werden die Antragsteller*innen durch das zuständige Amt darüber informiert, ab welchem Zeitraum Verlängerungsanträge gestellt werden können?
3.ist zu erwarten, dass das zuständige Amt zum jetzigen Zeitpunkt frühzeitig gestellte Anträge auf Verlängerung des Wohngelds zurückweist?
4.Ist eine Vorschussleistung möglich?
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |