Drucksache - 0665/V  

 
 
Betreff: Ab wann können Verlängerungsanträge auf Wohngeld frühzeitig gestellt werden?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:I.Bertermann, Kociolek, Lehmann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.09.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1.GrA Grüne vom 12.09.2017
2. Antwort vom 01.12.2017

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Ab welchem Zeitpunkt können Verlängerungsanträge auf Wohngeld beim

zuständigen Amt gestellt werden?

 

2.      Wie werden die Antragsteller*innen durch das zuständige Amt darüber informiert,

ab welchem Zeitraum Verlängerungsanträge gestellt werden können?

 

3.ist zu erwarten, dass das zuständige Amt zum jetzigen Zeitpunkt frühzeitig

gestellte Anträge auf Verlängerung des Wohngelds zurückweist?

 

4.Ist eine Vorschussleistung möglich?

 

 

 
 

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