Drucksache - 0626/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0626/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Den Bewohnern der Berlichingenstraße ein Dach über dem Kopf
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.07.2017 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0626/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit den von der Räumung bedrohten Bewohner*innen der ASOG-Unterkunft in der Berlichingenstraße 12 schnellstmöglich ein neues Obdach gewährt wird.
Für die Bewohner*innen, deren Unterbringung durch den Bezirk Mitte zu erfolgen hat, sind unverzüglich anderweitige Unterbringungen vorzunehmen. Für die übrigen Bewohner*innen ist unverzüglich der zuständige Bezirk bzw. die zuständige Behörde zu ermitteln und die Übergabe an die jeweilige Behörde vorzunehmen.
Unter anderem sollen leerstehende Räume der Rathenower Str. 16 für eine temporäre oder gegebenenfalls auch dauerhafte Unterbringung geprüft werden.
Darüber hinaus sollen leerstehende Räume von Gebäuden in bezirklicher Verantwortung für eine temporäre oder gegebenenfalls auch dauerhafte Unterbringung - in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Träger - geprüft werden.
Das Bezirksamt hat am 20.02.2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Antworten zu der die Berlichingenstraße betreffenden Schriftlichen Anfrage 0185/V und der Großen Anfrage 0649/V beinhalten umfassende Informationen zum Umgang mit den von der Räumung betroffenen Bewohnern und deren Verbleib.
Danach waren 12 Personen von der Räumungsklage betroffen. Zwei von ihnen waren in der Berlichingenstraße nicht registriert, sodass deren Heimatbezirke mit Schreiben vom 26.07.2017 über den Vorgang informiert wurden. Die anderen 10 Personen waren lt. Einwohnermeldedatei dort auch gemeldet und fielen somit in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Mitte. Sie wurden unter demselben Datum zwar angeschrieben, aber alle Anschreiben kamen wegen des Fehlens beschrifteter Briefkästen zurück. Daraufhin wurde am 23.08.2017 eine Begehung des Hauses versucht, die allerdings von einem vom Eigentümer eingesetzten Sicherheitsdienst aus sicherheitsrelevanten Gründen verweigert wurde. In Kooperation mit dem Sicherheitsdienst konnte allerdings festgestellt werden, dass zu diesem Zeitpunkt nur noch 7 Personen in der Berlichingenstraße wohnten, von denen dem Amt für Soziales zwei völlig unbekannt waren und die anderen fünf zu den von der Klage Betroffenen gehörten. Über den Verbleib der anderen Bewohner ist bekannt, dass drei Personen in der Zuständigkeit anderer Sozialämter anderweitig untergekommen sind bzw. von ihrem Sozialamt in eine andere Unterkunft vermittelt wurden. Ein weiterer Betroffener hat sich ohne festen Wohnsitz abgemeldet. Die noch verbliebenen Bewohner selbst wurden am 23.08.2017 vor dem Haus nicht angetroffen, aber der Sicherheitsdienst versicherte sehr glaubhaft, die Betroffenen zu informieren, dass sie sich zwecks Unterbringung an das Amt für Soziales wenden sollen. Die ehemalige ASOG-Unterkunft in der Berlichingenstraße 12 wurde dann am 06.09.2017 geräumt und wird mittlerweile umgebaut. Zum Zeitpunkt der Räumung hielten sich noch bzw. wieder 4 Personen darin auf. Letztendlich haben dann vom 23.08.2017 bis zur Räumung noch drei Bewohner das Unterbringungsangebot seitens des Amtes für Soziales angenommen und sind adäquat untergebracht worden. Eine Person konnte sich selbst anderweitig versorgen und einem weiteren Betroffenen wurde der Kontakt zur Sozialen Wohnhilfe beim Bezirksamt Pankow vermittelt. Über den Verbleib weiterer Personen ist nichts bekannt.
Seitens des Amtes für Soziales Mitte bestand für alle in seiner Zuständigkeit befindlichen Betroffenen zu jedem Zeitpunkt ein ständiges Beratungsangebot und die Möglichkeit, sich unterbringen zu lassen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 20.02.2018
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe
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