Drucksache - 0604/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die externe Begleitung des Projektes Schülerhaushalt wird durch die Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt. Die BVV stellt hierfür die kalkulierte Summe in Höhe von 6525,55 Euro (s. Anlage) für das Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung. Dies geschieht, indem die BVV den Hauptausschuss auffordert, die nicht in Anspruch genommenen Mittel aus den Kapiteln/Titeln 3340/54055 (2.000 Euro) und 3340/68432 (5.000 Euro), in Höhe von 7.000 Euro, der Jugend- BVV freizugeben. Die BVV ersucht das Bezirksamt, die kalkulierten Aufwendungen in Höhe von 6525,55 Euro (s. Anlage) für das Haushaltsjahr 2017 der Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das Kinder- und Jugendbüro hat mitgeteilt, dass im Jahr 2017 zeitlich keine zwei Jugend BVVen (gemäß Haushaltsbeschluss zum Doppelhaushalt 2016/17) mehr durchgeführt werden können und damit die Mittel für zumindest eine Jugend-BVV nicht benötigt werden.
Ursprungstext: Die externe Begleitung des Projektes Schülerhaushalt wird wie geplant durch die Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. im Haushaltsjahr 2017 durchgeführt.
Die BVV stellt hierfür die kalkulierte Summe in Höhe von 6525,55 Euro (s.Anlage) für das Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung. Dies geschieht, indem die BVV den Hauptausschuss auffordert, die nicht in Anspruch genommenen Mittel aus den Kapiteln/Titel 3340/54055 (2.000 Euro) und 3340/68432 (5.000 Euro), in Höhe von 7.000 Euro, der Jugend-BVV freizugeben und in das Kapitel/Titel Sondermittel derBVV 4500/97130 einzustellen.
Die BVV beauftragt die Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. mit Durchführung des Projektes Schülerhaushalt im Jahr 2017 und stellt hierzu, nunmehr aus den erhöhten Sondermitteln der BVV, die kalkulierten Aufwendungen in Höhe von 6525,55 Euro (s. Anlage) für das Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung.
Begründung: Das Kinder- und Jugendbüro hat mitgeteilt, dass im Jahr 2017 zeitlich keine zwei Jugend-BVVen (gemäß Haushaltsbeschluss zum Doppelhaushalt 2016/17) mehr durchgeführt werden können und damit die Mittel für zumindest eine Jugend-BVV nicht benötigt werden. |
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