Drucksache - 0580/V  

 
 
Betreff: Der Forderung nach einem Moratorium in Sachen öffentliche Toiletten beitreten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz und die anderen Mitglieder der Fraktion der AfD 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.07.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag AfD vom 11.07.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, der Forderung nach einem zweijährigen Moratorium in Sachen öffentliche Toiletten beizutreten, wie sie von den folgenden Institutionen erhoben wird: der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung, dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderung, dem Landesseniorenbeirat sowie der Landesseniorenvertretung.


 

Begründung:

 

Wir halten es für ausgeschlossen, dass bis zum 31.12.2018 das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren einschließlich finaler Konzepterstellung, Veröffentlichung, Bewerberschau, Entscheidungsfindung, Vertragsgestaltungen, -überprüfungen und -abschlüssen mit neuen Betreibern, Herstellern sowie Controllern beendet sein wird. Ferner halten wir es für unwahrscheinlich, dass bis zu dem genannten Termin Toiletten mit den umfassenden neuen Qualitätskriterien konzipiert, erfolgreich erprobt, in ausreichender Zahl produziert und geliefert, an allen bestehenden Standorten aufgebaut und betriebsbereit an die Leitungen angeschlossen sein werden. Darüber hinaus gibt es gute Gründe, zu bezweifeln, dass bis Ende 2018 ein Betreiber gefunden sein wird, der den Betrieb mit der bisher gewohnten Zuverlässigkeit gewährleisten kann zumal die jetzige bewährte Betreiberin, der man dies noch am ehestens zutrauen könnte, durch das Ausschreibungsverfahren faktisch ausgeschlossen ist und sich kaum allein auf den Betrieb der Toiletten bewerben wird.

 

Schließlich böte das Moratorium den Vorteil, dass eine Überprüfung der Kopplung von Werbung und Toilettenbetrieb durch unabhängige Gutachter stattfinden könnte, bei gleichzeitiger angemessener Beteiligung der Nutzergruppen, insbesondere bei der Standortfrage sowie bei Verhandlungen (ggf. auch mit der aktuellen Betreiberin) über die Umsetzung des neuen Toilettenkonzeptes.

 

 

 
 

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